Nach einem Abend in der Stadt wirkt der Leih-Scooter oft wie die bequeme Heimfahrt. Rechtlich ist ein E-Scooter jedoch ein Kraftfahrzeug, und für seine Fahrer gelten grundsätzlich dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. Das Oberlandesgericht Hamm hat bestätigt, dass ab 1,1 Promille in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen wird. Wir erläutern die Rechtslage und neue abweichende Entscheidungen.
Viele unterschätzen den Leih-Scooter nach dem Feiern. Rechtlich ist er ein Kraftfahrzeug, und ab 1,1 Promille droht nach überwiegender Rechtsprechung der Entzug der Fahrerlaubnis für alle Klassen. Wir erklären die Promillegrenzen, das Urteil des OLG Hamm, neue abweichende Entscheidungen und das richtige Verhalten nach einer Kontrolle.
Promillegrenzen auf dem E-Scooter: Was gilt ab 0,3, 0,5 und 1,1 Promille?
E-Scooter mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 und 20 km/h fallen unter die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und sind Kraftfahrzeuge im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes. Daraus ergeben sich die gleichen Alkoholgrenzen wie beim Auto:
- 0,0 Promille: Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot nach § 24c StVG.
- Ab 0,3 Promille: Kommen Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien oder ein Sturz hinzu, liegt relative Fahruntüchtigkeit vor. Das ist eine Straftat nach § 316 StGB.
- Ab 0,5 Promille: Auch ohne Ausfallerscheinungen handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Regelmäßig drohen 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.
- Ab 1,1 Promille: Nach überwiegender Rechtsprechung besteht absolute Fahruntüchtigkeit. Die Fahrt ist eine Straftat, unabhängig von der Fahrweise.
Anders als Pedelecs, die das Gesetz ausdrücklich nicht als Kraftfahrzeuge einstuft, profitieren E-Scooter-Fahrer nicht von der höheren Grenze von 1,6 Promille, die für Radfahrer gilt.
Besonders streng sind die Folgen für Fahranfänger. Wer in der Probezeit eine Trunkenheitsfahrt begeht, muss neben den strafrechtlichen Folgen mit einer Verlängerung der Probezeit und einem Aufbauseminar rechnen. Auch Personen, die gar keinen Führerschein besitzen, sind nicht auf der sicheren Seite: Das Gericht kann eine Sperre anordnen, während der ihnen keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf.
OLG Hamm: Fahrerlaubnisentzug nach Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter
In dem vom Oberlandesgericht Hamm entschiedenen Fall fuhr ein Mann gegen 2:20 Uhr nachts mit einem gemieteten E-Scooter, um seine Freundin nach Hause zu bringen. Die Polizei hielt ihn an, die Blutprobe ergab 1,51 Promille. Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe und verhängte ein viermonatiges Fahrverbot. Von der Entziehung der Fahrerlaubnis sah es ab.
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hob das OLG Hamm diese Entscheidung mit Urteil vom 8. Januar 2025 (Az. 1 ORs 70/24) teilweise auf. Das bloße Fahrverbot werde dem Unrechtsgehalt der Tat nicht gerecht. Der Senat bestätigte, dass die Grenze von 1,1 Promille auch für E-Scooter gilt, und schloss sich damit unter anderem dem Kammergericht Berlin und dem OLG Hamburg an. Der Bundesgerichtshof hatte diese Frage in seinem Beschluss vom 13. April 2023 (Az. 4 StR 439/22) ausdrücklich offengelassen.
Die Sache ging an das Amtsgericht zurück. Dort ist zu prüfen, ob besondere Umstände ein Absehen vom Entzug rechtfertigen, und über die Sperrfrist zu entscheiden.
Regelfall nach § 69 StGB: Warum die geringe Geschwindigkeit nicht hilft
Nach § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB gilt, wer eine Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB begeht, in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Das Gericht entzieht dann die Fahrerlaubnis und legt eine Sperrfrist von sechs Monaten bis zu fünf Jahren fest, vor deren Ablauf keine neue Fahrerlaubnis erteilt wird. Die Entziehung betrifft sämtliche Führerscheinklassen, also auch Pkw, Motorrad oder Lkw. Wer keine Fahrerlaubnis besitzt, erhält eine isolierte Sperre.
Das OLG Hamm betonte, dass die niedrige Höchstgeschwindigkeit eines E-Scooters keinen Ausnahmefall begründet. Auch mit E-Scootern ereignen sich schwere Unfälle. Zudem ist § 316 StGB ein abstraktes Gefährdungsdelikt, eine konkrete Gefährdung anderer ist also nicht erforderlich. Ein Absehen von der Regel kommt nur bei besonderen Umständen in Betracht, etwa in einer notstandsähnlichen Lage. Diese muss das Gericht konkret feststellen und begründen.
Ab 1,6 Promille verlangt die Fahrerlaubnisbehörde vor einer Neuerteilung zudem regelmäßig eine medizinisch-psychologische Untersuchung. Weitere Informationen finden Sie auf unseren Seiten zum Führerscheinentzug und zur Trunkenheitsfahrt.
Neue Entwicklung: LG Potsdam stellt die 1,1-Promille-Grenze in Frage
Ganz einheitlich ist die Rechtsprechung nicht mehr. Das Landgericht Potsdam hat mit Beschluss vom 18. September 2025 (Az. 25 Qs 7/25) einen Antrag auf vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis abgelehnt. Der Beschuldigte war mit 1,44 Promille auf einem Leih-Scooter unterwegs. Die Kammer hielt es für wissenschaftlich nicht ausreichend gesichert, dass der für Autofahrer entwickelte Grenzwert auf E-Scooter übertragen werden kann. Außerdem vertrat sie die Auffassung, dass § 69 StGB auf Elektrokleinstfahrzeuge nicht anwendbar sei.
Andere Gerichte widersprechen ausdrücklich. Das Landgericht Köln hat mit Beschluss vom 3. Juni 2026 (Az. 321 Qs 38/26) an der Grenze von 1,1 Promille festgehalten und die Entziehung der Fahrerlaubnis grundsätzlich für möglich erklärt. Die Oberlandesgerichte folgen bislang überwiegend dieser Linie. Eine höchstrichterliche Klärung steht aus.
Für Betroffene bedeutet das keine Entwarnung. Das Risiko eines Führerscheinverlusts bleibt hoch. Die abweichende Rechtsprechung eröffnet aber Argumente für die Verteidigung, die im Einzelfall genutzt werden sollten.
Richtiges Verhalten nach einer Kontrolle mit dem E-Scooter
Wird nach einer Polizeikontrolle der Führerschein sichergestellt, kann das Gericht die Fahrerlaubnis bereits vor dem Urteil nach § 111a StPO vorläufig entziehen. Gerade für Berufspendler hat das erhebliche Folgen. Wichtig sind deshalb einige Grundregeln:
- Keine Angaben zur Sache: Als Beschuldigter müssen Sie sich nicht zu Trinkmenge, Fahrtstrecke oder Fahrweise äußern.
- Akteneinsicht abwarten: Erst die Ermittlungsakte zeigt, welche Ausfallerscheinungen dokumentiert sind und ob Blutentnahme und Rückrechnung korrekt erfolgten.
- Fristen beachten: Gegen einen Strafbefehl bleiben nur zwei Wochen für den Einspruch.
- Frühzeitig vorbereiten: Maßnahmen wie Abstinenznachweise oder verkehrspsychologische Beratung können sich auf die Sperrfrist auswirken.
Erhalten Sie eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen, lassen Sie sich vor jeder Aussage beraten. Hinweise dazu finden Sie auf unserer Seite zur Beratung bei einer Vorladung.
Wann lohnt sich ein Anwalt bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter?
Anwaltliche Unterstützung ist sinnvoll, sobald ein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder der Führerschein sichergestellt wurde. Die Verteidigung kann Messwerte und Rückrechnung überprüfen, besondere Umstände für ein Absehen vom Regelfall herausarbeiten und die uneinheitliche Rechtsprechung zu E-Scootern einbringen. Auch die Dauer der Sperrfrist und die Vorbereitung auf eine mögliche MPU lassen sich beeinflussen. Unsere Kanzlei verteidigt bei Verkehrsstraftaten und berät zu allen Fragen des Verkehrsrechts.
Fazit: Alkohol auf dem E-Scooter gefährdet den Führerschein
E-Scooter sind Kraftfahrzeuge, und nach überwiegender Rechtsprechung ist ihr Fahrer ab 1,1 Promille absolut fahruntüchtig. Die Folge ist in der Regel nicht nur ein Fahrverbot, sondern der Entzug der Fahrerlaubnis für alle Klassen. Zwar stellt das LG Potsdam diese Linie in Frage, andere Gerichte halten jedoch ausdrücklich daran fest. Wer nach Alkoholkonsum auf den E-Scooter steigt, riskiert daher weiterhin Geldstrafe, Sperrfrist und MPU.
FAQs: Häufig gestellte Fragen zu E-Scooter und Alkohol
Ab wie viel Promille ist E-Scooter-Fahren strafbar?
Ab 1,1 Promille liegt nach überwiegender Rechtsprechung absolute Fahruntüchtigkeit vor, die Fahrt ist dann eine Straftat nach § 316 StGB. Bereits ab 0,3 Promille ist eine Strafbarkeit möglich, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzukommen. Zwischen 0,5 und 1,1 Promille ohne Ausfallerscheinungen liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promille-Grenze.
Kann ich wegen einer E-Scooter-Fahrt meinen Autoführerschein verlieren?
Ja. Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis nach § 69 StGB, betrifft das alle Klassen, also auch Pkw und Motorrad. Nach überwiegender Rechtsprechung ist bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter in der Regel so zu entscheiden. Das LG Potsdam vertritt eine abweichende Auffassung, andere Gerichte folgen ihr jedoch nicht.
Was hat das OLG Hamm zu E-Scootern entschieden?
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 8. Januar 2025 (Az. 1 ORs 70/24) klargestellt, dass für E-Scooter die Grenze von 1,1 Promille gilt. Bei einer Trunkenheitsfahrt sei regelmäßig die Fahrerlaubnis zu entziehen, ein Fahrverbot allein genüge nicht. Die geringe Geschwindigkeit eines E-Scooters begründe keinen Ausnahmefall. Die Sache wurde zur weiteren Prüfung an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Gilt für E-Scooter nicht die Grenze für Fahrräder?
Nein. Für Radfahrer liegt die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille. E-Scooter sind aber Kraftfahrzeuge, weshalb die Grenze für Kraftfahrer gilt. Eine Ausnahme besteht für Pedelecs, die das Straßenverkehrsgesetz ausdrücklich nicht als Kraftfahrzeuge einstuft.
Welche Strafe droht bei 0,5 Promille auf dem E-Scooter?
Bei 0,5 Promille ohne Ausfallerscheinungen liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vor. Beim ersten Verstoß sieht der Bußgeldkatalog regelmäßig 500 Euro, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte vor. Das Fahrverbot gilt für alle Kraftfahrzeuge. Bei Wiederholungen erhöhen sich Bußgeld und Fahrverbotsdauer.
Wie lange dauert die Sperrfrist nach einem Führerscheinentzug?
Das Gericht setzt nach § 69a StGB eine Sperrfrist zwischen sechs Monaten und fünf Jahren fest. Innerhalb dieser Zeit darf keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Die Dauer hängt unter anderem vom Promillewert, von Vorbelastungen und vom Nachtatverhalten ab. Nach Ablauf muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden.
Brauche ich nach einer E-Scooter-Trunkenheitsfahrt eine MPU?
Ab 1,6 Promille ordnet die Fahrerlaubnisbehörde vor der Neuerteilung regelmäßig eine medizinisch-psychologische Untersuchung an. Auch bei wiederholten Alkoholverstößen kann eine MPU verlangt werden. Eine frühzeitige Vorbereitung erhöht die Erfolgsaussichten. Abstinenznachweise sollten rechtzeitig begonnen werden.
Was hat das LG Potsdam entschieden?
Das LG Potsdam hat mit Beschluss vom 18. September 2025 (Az. 25 Qs 7/25) die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bei 1,44 Promille abgelehnt. Es bezweifelt, dass die 1,1-Promille-Grenze wissenschaftlich auf E-Scooter übertragbar ist, und hält § 69 StGB für nicht anwendbar. Die Entscheidung ist umstritten, das LG Köln hat 2026 die Gegenposition vertreten. Der BGH hat die Frage noch nicht abschließend geklärt.
Muss ich bei einer Polizeikontrolle Angaben machen?
Zu Ihren Personalien sind Sie verpflichtet, zur Sache nicht. Als Beschuldigter dürfen Sie zu Trinkmenge, Fahrtstrecke und Fahrweise schweigen. Freiwillige Angaben können später zur Begründung einer Fahruntüchtigkeit verwendet werden. Eine Aussage sollte erst nach Akteneinsicht und anwaltlicher Beratung erfolgen.
Wann lohnt sich ein Anwalt bei einer E-Scooter-Trunkenheitsfahrt?
Ein Anwalt ist sinnvoll, sobald der Führerschein sichergestellt wurde oder ein Ermittlungsverfahren läuft. Er beantragt Akteneinsicht, prüft Blutprobe und Rückrechnung und bringt die uneinheitliche Rechtsprechung in das Verfahren ein. Oft lassen sich die Sperrfrist verkürzen oder besondere Umstände geltend machen. Gegen einen Strafbefehl bleiben nur zwei Wochen Zeit.

