Untersuchungshaft oder Haftbefehl stehen im Raum? In solchen Momenten ist schnelle rechtliche Unterstützung entscheidend! Eine Inhaftierung kann Ihr Leben erheblich beeinträchtigen – sei es in Bezug auf Ihre persönliche Situation, Ihre Familie oder Ihre berufliche Existenz. Deshalb ist es in einer solchen Lage wichtig, einen kompetenten Rechtsbeistand an Ihrer Seite zu wissen.
Wir stehen Ihnen in herausfordernden Situationen zur Seite. Mit rechtlichen Mitteln wie der Haftbeschwerde oder Haftprüfung setzen wir uns gegen Ihre Inhaftierung zur Wehr und verteidigen Sie vor dem Haftrichter. Als erfahrene Strafverteidiger kennen wir die effektivsten Strategien zu Ihrer Verteidigung. Bleiben Sie ruhig und äußern Sie sich nicht zur Tat – und kontaktieren Sie uns umgehend.
Ihr Rechtsbeistand bei Verhaftung
Ihr Rechtsanwalt – Ihr starker Partner in schwierigen Zeiten
So wehren Sie sich erfolgreich gegen eine Verhaftung
Um sich wirksam gegen eine Inhaftierung zur Wehr zu setzen, sollten Sie die folgenden Schritte beachten:
Verhalten bei der Verhaftung
- Bleiben Sie ruhig und leisten Sie keinen Widerstand.
- Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern.
- Informieren Sie umgehend einen Rechtsanwalt.
- Sie haben das Recht zu telefonieren – rufen Sie einen Strafverteidiger an oder bitten Sie jemanden, einen Anwalt für Sie zu beauftragen.
Tätigkeit des Anwalts
- Als Ihre Verteidiger setzen wir uns schnell mit Ihnen in Verbindung.
- Wir beantragen Akteneinsicht, um eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
- Auf dieser Grundlage beantragen wir Rechtsmittel und bereiten Sie auf mögliche Aussagen vor.
Haftarten
- Untersuchungshaft: Wenn im Ermittlungsverfahren Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr oder Wiederholungsgefahr bestehen.
- Vorläufige Festnahme: Wenn der Beschuldigte auf frischer Tat betroffen ist, verdächtigt wird zu fliehen oder die Identität nicht festgestellt werden kann.
- Vorführungshaftbefehl: Wenn der Beschuldigte nicht zum Verfahren erscheint oder eine Strafe nicht antritt.
Rechtsmittel
- Haftbeschwerde: Gegen den Haftbefehl können wir eine Beschwerde einlegen.
- Haftprüfung: Wir prüfen, ob die Untersuchungshaft aufgehoben werden kann.
- Haftprüfung: Wir prüfen, ob der Haftbefehl insgesamt aufgehoben werden kann.
Aussageverweigerungsrecht
- Als Beschuldigter haben Sie das Recht (und sollten es auch wahrnehmen), die Aussage zu verweigern, wenn Sie sich dadurch selbst belasten könnten.
- Selbst vermeintlich harmlose oder neutrale Aussagen können als Schuldeingeständnis interpretiert werden.
- Auch wenn Sie Reue zeigen möchten, kann die Polizei keine Strafmilderung garantieren.
- Die Faustregel lautet: Schweigen ist Gold – und darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.
Akteneinsicht
- Jeder Beschuldigte hat das Recht, bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht zu beantragen.
- Diese Einsicht ist jedoch eingeschränkt.
- Nur ein Anwalt kann vollständige Akteneinsicht beantragen, was die Verteidigung erheblich erleichtert.
Wie wir Ihnen bei einer Verhaftung helfen
Im Falle einer Verhaftung stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung als Strafverteidiger zur Seite. Unsere Expertise hilft Ihnen, sich gegen die Inhaftierung zu verteidigen.
Es ist entscheidend, dass Sie keine Aussagen machen, ruhig bleiben und sofort Kontakt zu uns aufnehmen. Die Beauftragung eines Strafverteidigers ist Ihr Recht und essenziell, um eine Verschärfung Ihrer Situation zu vermeiden. Wir werden Sie schnellstmöglich besuchen, uns einen Überblick verschaffen und die vollständige Akteneinsicht beantragen. Dabei übernehmen wir alle Kommunikationen mit der Polizei, dem Gericht und der Staatsanwaltschaft.
Unsere Beratung konzentriert sich darauf, die beste Verteidigungsstrategie zu entwickeln und Ihnen das weitere Vorgehen klar und verständlich zu erläutern. Wir handeln schnell und diskret, um Ihre persönliche und berufliche Lage nicht zusätzlich zu belasten.
Denken Sie daran: Bewahren Sie Ruhe, äußern Sie sich nicht und kontaktieren Sie uns sofort!
Hinterlassen Sie uns eine Nachricht
Wenn Sie lieber persönlich mit uns sprechen möchten.
Sie erreichen uns unter
0721 / 27 666 555
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