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Ihre Rechtsanwälte bei streitiger Scheidung

Wir beraten und vertreten Sie, wenn sich beide Partner bei einer Scheidung uneinig sind.
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Ihre Partner bei einer streitigen Scheidung

Sie denken über eine Scheidung nach, aber Ihr Partner ist nicht einverstanden?

In Ihrer Beziehung herrscht seit geraumer Zeit Unstimmigkeit und die einzige Lösung scheint eine Scheidung zu sein? Die Entscheidung für diesen Schritt ist für jeden schwerwiegend. Viele fürchten nicht nur den Verlust des Partners, sondern auch der Familie und des Zuhause. Besonders herausfordernd wird es, wenn der Partner einer Scheidung widerspricht. Der Scheidungsprozess vor dem Familiengericht kann mühsam sein und sich in die Länge ziehen. Ein erfahrener Familienrechtsanwalt unterstützt Sie nicht nur rechtlich in dieser schwierigen Phase. Wir informieren Sie darüber, worauf Sie achten sollten, damit die Scheidung nicht zu einer Belastung für Sie wird.

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Scheidung im Streitfall - Wichtige Punkte, die Sie beachten sollten

Wenn sich Ehepartner über die Trennung nicht einig sind, sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bestimmte Regelungen vor. Damit Ihre Scheidung so reibungslos wie möglich verläuft, sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:

Voraussetzungen

Für eine Scheidung muss die Ehe als „gescheitert“ gelten. Dies ist der Fall, wenn keine eheliche Lebensgemeinschaft mehr besteht oder eine solche nicht mehr hergestellt werden kann. Nach einem Jahr der Trennung wird diese Tatsache vermutet.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung dauert das Trennungsjahr in der Regel ein Jahr. Wenn jedoch Uneinigkeit herrscht, müssen die Ehepartner drei Jahre getrennt leben und dürfen keinen gemeinsamen Haushalt führen.

Es ist wichtig, den Beginn der Trennung zu dokumentieren. Dies erreichen Sie beispielsweise durch die Kündigung gemeinsamer Verträge wie Versicherungen oder Mietverträge und durch Vereinbarungen zur gemeinsamen Kinderbetreuung oder Unterhaltszahlungen.

Härtefälle

In Härtefällen kann das Trennungsjahr verkürzt oder ganz entfallen, sodass eine sofortige Scheidung möglich wird.

Ein solcher Härtefall kann zum Beispiel vorliegen bei:

  • Alkohol- oder Drogenmissbrauch, wenn der Partner eine Therapie ablehnt oder immer wieder Rückfälle erleidet.
  • Häufiger körperlicher Gewalt, etwa bei schweren Verletzungen, wiederholten Misshandlungen oder Gewalt vor den Kindern.
  • Erniedrigender Demütigung und massiven Beleidigungen, insbesondere wenn dies vor den Kindern geschieht.
  • Straftaten gegen den Partner, Bedrohungen oder sogar Morddrohungen.

Der Ablauf der Scheidung

Circa 2-3 Monate vor dem Ende des Trennungsjahres kann der Scheidungsantrag beim Familiengericht eingereicht werden. Hierbei ist die anwaltliche Vertretung obligatorisch.

Das Gericht leitet den Antrag an den anderen Ehepartner weiter und sendet den Parteien Formulare zu, die sie ausfüllen und zurücksenden müssen, um den Versorgungsausgleich vorzubereiten. Anschließend wird ein Termin für die Scheidung festgelegt.

Die Ehepartner müssen beim Gerichtstermin persönlich erscheinen und den Scheidungswunsch bestätigen (eine Begründung ist nicht erforderlich). Während des Termins können auch Fragen zu Scheidungsfolgesachen wie Unterhalt, elterliche Sorge und Hausrat besprochen werden.

Der Termin endet mit einem Scheidungsbeschluss. Gegen diesen können die Ex-Partner Rechtsmittel einlegen.

Scheidungskosten

Die Anwalts- und Gerichtskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie dem Gerichtskostengesetz (GKG) und hängen vom Einkommen und Vermögen der Ehegatten ab.

Bei einer streitigen Scheidung steigen die Kosten, da jeder Ehepartner einen eigenen Anwalt benötigt, dessen Kosten er selbst tragen muss.

Zusätzlich entstehen Kosten für Scheidungsfolgesachen (z. B. Kindesunterhalt, Sorgerechtsfragen, Vermögensaufteilung), wenn keine Einigung erzielt werden kann.

Scheidungsfolgesachen

Rentenausgleich

Die Rentenanwartschaften der Ehepartner können erheblich unterschiedlich sein. Um diese Differenzen auszugleichen, erfolgt ein Versorgungsausgleich. Nach dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften jeweils zu 50 % auf beide Partner verteilt.

Ausnahmen bestehen, wenn:

  • Die Ehe weniger als drei Jahre gedauert hat, es sei denn, der Ex-Partner besteht ausdrücklich auf einem Ausgleich.
  • Das Teilen der Rentenansprüche als ungerecht erscheint, beispielsweise bei schweren Bedrohungen oder Misshandlungen durch den Partner.

Unterhaltsansprüche

Ehegattenunterhalt: Bis zur Scheidung besteht Anspruch auf Trennungsunterhalt, danach kann nachehelicher Unterhalt geltend gemacht werden. Ein Beispiel dafür ist der Betreuungsunterhalt, wenn ein Partner das gemeinsame Kind betreut.

Kinderunterhalt wird an minderjährige und unterhaltsberechtigte volljährige Kinder gezahlt. In der Regel zahlt der Elternteil, der das Kind nicht betreut, einen monatlichen Unterhaltsbetrag. Wenn beide Elternteile gleichermaßen an der Betreuung beteiligt sind, kommt ein Wechselmodell zum Einsatz.

Vorzeitige Scheidung

Möchten Sie sich bereits vor Ablauf des Trennungsjahres scheiden lassen? Kontaktieren Sie einen Anwalt für Familienrecht! Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Anliegen rund um Ihre Scheidung.

Sie benötigen anwaltliche Hilfe bei Ihrer Scheidung?
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Hilfe bei Ihrer Scheidung - Wir stehen Ihnen zur Seite

Aus langjähriger Erfahrung wissen wir, dass Scheidungen eine besondere Herausforderung darstellen. Besonders bei einer strittigen Scheidung sind die emotionalen Belastungen für alle Beteiligten groß. Mit unserer Unterstützung erhalten Sie nicht nur kompetente rechtliche Vertretung vor dem Familiengericht, sondern auch eine umfassende Beratung zu Sorgerechts- und Unterhaltsfragen. Unser Ziel ist es, das Beste für Sie und Ihre Familie zu erreichen.

Wir klären Sie transparent über die finanziellen Aspekte der Scheidung auf und gestalten unsere Arbeit für Sie nachvollziehbar und fair. Dabei stehen wir Ihnen nicht nur juristisch, sondern auch menschlich zur Seite – mit Unterstützung bei allen Fragen rund um Ihre Scheidung und deren Folgen.

Setzen Sie auf unser optimiertes Vorgehen sowohl vor Gericht als auch außerhalb des Gerichtssaals. Mit uns wird Ihre Scheidung so reibungslos wie möglich verlaufen! Kontaktieren Sie uns jetzt, um den besten Weg für Ihre Trennung zu finden.

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