Wird gerade Ihre Wohnung, Ihr Büro oder ein anderer Aufenthaltsort durchsucht? Oder hatten Sie kürzlich eine Durchsuchung oder Beschlagnahme gemäß § 102 StPO? Fordern Sie den Durchsuchungsbeschluss ein und lassen Sie ihn gründlich überprüfen. Denn nicht immer ist sicher, dass die Polizei korrekt vorgeht. Stimmt die angegebene Person und Adresse? Ist der Beschluss noch gültig und nicht älter als 6 Monate? Machen Sie keine Aussagen und kooperieren Sie nicht bei der Durchsuchung! Wenn möglich, kontaktieren Sie sofort einen Strafverteidiger, sobald die Polizei klingelt. Wir stehen Ihnen als Zeuge zur Seite, beraten Sie vor Ort und verteidigen Ihre Rechte effektiv. In vielen Fällen können wir sogar eine Durchsuchung verhindern. Doch auch nach der Durchsuchung gibt es Optionen, um Versäumtes mit Unterstützung eines Strafrechtlers nachzuholen und das Gericht einzubeziehen.
Finden Durchsuchungen in Ihren privaten Räumen statt? Lassen Sie sich von einem erfahrenen Strafverteidiger beraten und begleiten.
Durchsuchung? Kein Grund zur Panik!
Durchsuchung in Ihrer Wohnung? – Das ist zulässig!
Eine Durchsuchung nach § 102 StPO dient der Staatsanwaltschaft zur Beschaffung von Beweismitteln. Sie wird durchgeführt, um Straftaten zu verhindern oder vergangene Straftaten aufzuklären.
Sie betrifft nicht nur die Wohnung: Alle Räumlichkeiten, die der Verdächtige besitzt – also auch Büro, Geschäftsräume oder Hotelzimmer – können durchsucht werden. Der Wohnraum von Mitbewohnern darf jedoch nicht durchsucht werden. Auch Kraftfahrzeuge können durchsucht werden, Wohnmobile jedoch nicht.
Handys und Smartphones dürfen nur bei schweren Straftaten (z. B. Mord, Steuerhinterziehung) beschlagnahmt werden.
Nicht jede Straftat erfordert eine Durchsuchung! Eine Verhältnismäßigkeit muss gegeben sein, um einen Durchsuchungsbefehl zu erwirken. Als Grundlage dient § 102 Strafprozessordnung (StPO).
Gründe für eine Durchsuchung
Damit eine Durchsuchung nach § 102 StPO verhältnismäßig ist, müssen konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen, etwa:
- Suche nach Drogen oder Produktionsmaterialien
- Verdacht auf Bestellungen im Darknet
- Illegales Verteilen von Software oder Filesharing
- Urheberrechtsverletzungen
- Steuervergehen
- Beweismittel
Beschlagnahme von Beweismitteln
Wenn Beweismittel gefunden werden, dürfen diese beschlagnahmt werden. Auch Zufallsfunde, also Gegenstände, die auf eine Straftat hindeuten, können beschlagnahmt werden. Zum Beispiel: Wenn die Polizei nach Drogen sucht, darf sie auch eine zufällig gefundene Feinwaage beschlagnahmen.
Die Polizei muss jedoch einen begründeten Verdacht haben und darf nicht bewusst nach anderen Gegenständen suchen. Zufällig gefundene Objekte dürfen zwar mitgenommen werden, eine gezielte Suche ist jedoch unzulässig.
Wann ist der Durchsuchungsbeschluss rechtmäßig?
Ein Durchsuchungsbeschluss wird durch einen Richter angeordnet und ist für 6 Monate gültig. Der Beschluss beschreibt die Ziele und Grenzen der Durchsuchung. In der Regel erfolgt er schriftlich, kann aber auch mündlich oder telefonisch erteilt werden. Er muss folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung der Straftat
- Inhalt des Strafvorwurfs (sofern dies nicht den Untersuchungszweck gefährdet)
- Ziel, Zweck und Umfang der Durchsuchung
- Mögliche Beweismittel
Der Richter muss sicherstellen, dass die Verhältnismäßigkeit zwischen der Straftat und dem Aufwand der Durchsuchung gewahrt bleibt. In Fällen von Gefahr im Verzug kann eine Durchsuchung auch ohne Beschluss stattfinden, wenn die Gefahr besteht, dass Beweismittel während der Wartezeit zerstört werden.
Wann kann eine Durchsuchung erfolgen?
Eine Haus- oder Bürodurchsuchung kann nicht jederzeit durchgeführt werden. Meistens geschieht dies früh am Morgen, um den Verdächtigen zu überraschen.
Eine Durchsuchung ist in den folgenden Zeiten unzulässig:
- Sommerzeit (April bis September): zwischen 21:00 und 04:00 Uhr
- Winterzeit (Oktober bis März): zwischen 21:00 und 06:00 Uhr
Ausnahmen:
Gemäß § 104 StPO kann eine Durchsuchung auch nachts durchgeführt werden, wenn:
- Der Täter auf frischer Tat verfolgt wird
- Ein flüchtiger Gefangener festgenommen werden soll
- Gefahr im Verzug ist
So verhalten Sie sich richtig
- Bewahren Sie Ruhe und leisten Sie keinen Widerstand!
- Bleiben Sie den Behörden gegenüber freundlich und lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen. Überprüfen Sie die Richtigkeit des Beschlusses: Wird die korrekte Adresse und Person genannt? Ist der Beschluss nicht älter als 6 Monate?
- Rufen Sie sofort Ihre Strafverteidiger an – Sie werden umgehend vor Ort sein!
- Machen Sie keine Aussagen und unterschreiben Sie nichts! Beantworten Sie lediglich Fragen zu Ihrer Identität.
- Geben Sie die gesuchten Gegenstände freiwillig heraus.
- Lassen Sie sich ein Protokoll über beschlagnahmte Gegenstände aushändigen und fertigen Sie ein Gedächtnisprotokoll an!
Beste Verteidigung an Ihrer Seite
Eine Hausdurchsuchung stellt einen erheblichen Eingriff in Ihre Privatsphäre dar. Als erfahrene Rechtsanwälte im Strafrecht kennen wir Ihre Rechte und wissen genau, was die Polizei darf und was nicht. Oftmals treten Beamte mit veralteten Durchsuchungsbeschlüssen oder sogar ohne richterliche Anordnung auf. Obwohl man sich in der Regel nicht direkt gegen eine rechtmäßig angeordnete Durchsuchung wehren kann, können Sie uns sofort kontaktieren, sobald die Polizei vor Ihrer Tür steht. Falls möglich, werden wir sofort vor Ort erscheinen und Ihnen als Zeuge beistehen.
Nach der Durchsuchung werden wir unverzüglich Akteneinsicht beantragen und Sie kontinuierlich über den Stand der Ermittlungen informieren. Dadurch kann eine zielgerichtete Verteidigungsstrategie entwickelt werden, um eine strafrechtliche Verurteilung entweder zu verhindern oder zu mindern. Sollte die Durchsuchung unzulässig gewesen sein, werden wir ein Beweisverwertungsverbot durchsetzen.
Hausdurchsuchung? Kontaktieren Sie uns sofort – idealerweise während der Durchsuchung! Wir unterstützen Sie vor Ort und prüfen den Durchsuchungsbeschluss!
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