Wird gerade Ihre Wohnung, Ihr Büro oder ein anderer Aufenthaltsort durchsucht? Oder hatten Sie kürzlich eine Durchsuchung oder Beschlagnahme gemäß § 102 StPO? Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen und gründlich überprüfen. Denn nicht immer geht die Polizei korrekt vor. Stimmen die angegebene Person und die Adresse? Ist der Beschluss nicht älter als sechs Monate? Hat ein Richter die Durchsuchung angeordnet, wie es § 105 StPO im Regelfall verlangt?
Machen Sie keine Angaben zur Sache und wirken Sie nicht aktiv an der Durchsuchung mit. Kontaktieren Sie sofort einen Strafverteidiger, sobald die Polizei klingelt. Wir stehen Ihnen vor Ort zur Seite, achten auf die Einhaltung der Grenzen des Beschlusses und verteidigen Ihre Rechte. Auch nach der Durchsuchung gibt es Möglichkeiten: Mit der Beschwerde lässt sich die Rechtmäßigkeit gerichtlich überprüfen.
Finden Durchsuchungen in Ihren privaten Räumen statt? Lassen Sie sich von einem erfahrenen Strafverteidiger beraten und begleiten.


