Der Versorgungsausgleich ist ein zentraler Bestandteil des Familienrechts, der im Rahmen einer Scheidung eine wichtige Rolle spielt. Gemeint ist damit der Ausgleich von Rentenanwartschaften und Altersvorsorgeansprüchen, die Ehepartner während der Ehezeit erworben haben.
Viele Ehegatten regeln bereits vor der Trennung Fragen zu Unterhalt, Zugewinnausgleich oder Vermögensverteilung vertraglich. Der Versorgungsausgleich bleibt dabei jedoch oft unbeachtet – nicht zuletzt, weil sein Ausschluss in Eheverträgen von Gerichten häufig als unwirksam bewertet wird.
Kommt es zu keiner wirksamen Vereinbarung, wird der Versorgungsausgleich durch das Familiengericht automatisch im Rahmen des Scheidungsverfahrens durchgeführt.
Dennoch kann es sinnvoll sein, den Versorgungsausgleich individuell zu gestalten – etwa bei komplexen Altersvorsorgemodellen oder großen Einkommensunterschieden. Um hier rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, ist eine kompetente anwaltliche Beratung durch erfahrene Anwälte für Familienrecht unerlässlich.