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Ihr Rechtsanwalt bei Nachlassabwicklung und Nachlassverwaltung

Wir helfen Ihnen bei der Nachlassverwaltung
JETZT KONTAKTIEREN

Nachlassabwicklung und Nachlassverwaltung – rechtssicher begleitet durch unsere Anwälte für Erbrecht

Die Abwicklung eines Nachlasses ist oft komplex – besonders bei größeren Vermögen oder wenn mehrere Erben beteiligt sind. Nicht selten führen emotionale Belastungen, alte Familienkonflikte oder überraschende Testamentinhalte zu Unsicherheiten oder Streit. Unsere Anwälte für Erbrecht unterstützen Sie umfassend bei der Nachlassabwicklung und – wenn gewünscht – auch bei der Nachlassverwaltung.

Häufige Konfliktursachen sind:

  • Unverarbeitete Trauer und emotional belastete Erbsituationen
  • Langjährige familiäre Spannungen, die im Erbfall eskalieren
  • Unerwartete testamentarische Regelungen oder nachträgliche Änderungen durch den Erblasser
  • Unklare Nachlasswerte oder schwer zu bewertende Vermögenspositionen

In solchen Fällen ist die strukturierte und rechtssichere Nachlassabwicklung durch erfahrene Anwälte oft der einzige Weg, um Klarheit zu schaffen und rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Auch der Einsatz eines Testamentsvollstreckers kann sinnvoll sein – insbesondere bei unübersichtlichen Erbverhältnissen oder zur Vermeidung weiterer familiärer Auseinandersetzungen.

JETZT KONTAKTIEREN

Die Nachlassabwicklung durch den Testamentsvollstrecker – geordnet, neutral und rechtssicher

  • Ob bei komplexen Vermögensverhältnissen, drohendem Erbstreit oder der Verwaltung eines unternehmerischen Nachlasses: Ein Testamentsvollstrecker kann helfen, den letzten Willen des Erblassers effizient und konfliktfrei umzusetzen.
    • Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers erfolgt durch Anordnung im Testament oder Erbvertrag. 
      • Haben Erblasser diese Maßnahme vorgesehen, sind die Erben daran gebunden. 
      • Der Testamentsvollstrecker übernimmt die Nachlassabwicklung und sorgt für die rechtssichere Verteilung des Vermögens nach dem Willen des Erblassers.
    • Ein Testamentsvollstrecker ist besonders sinnvoll, wenn:
      • das Testament komplexe Regelungen enthält,
      • mehrere Erben oder zerstrittene Familienmitglieder beteiligt sind,
      • Gläubiger in die Nachlassabwicklung einbezogen werden müssen,
      • Firmenvermögen oder Unternehmensanteile zum Nachlass gehören,
      • der Erblasser konfliktfreie Abläufe sicherstellen wollte.
    • Dabei gilt: Der Testamentsvollstrecker sollte eine neutrale und angesehene Person sein – nicht selbst erb- oder konfliktbeteiligt. 
      • Zwar muss er kein Jurist sein, doch fundierte Kenntnisse im Erbrecht, Steuerrecht und in der Vermögensverwaltung sind unerlässlich. 
      • Denn: Der Testamentsvollstrecker kann bei Fehlern voll haftbar gemacht werden.

Unsere Anwälte für Erbrecht beraten Sie bei der Planung oder Umsetzung einer Testamentsvollstreckung – ob als Erblasser, Erbe oder eingesetzter Vollstrecker. Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen!

Was ist die Nachlassverwaltung? – Schutz vor persönlicher Haftung für Erben

Im deutschen Erbrecht gilt das Prinzip der Universalsukzession (§ 1922 BGB): Der Erbe tritt mit dem Tod des Erblassers automatisch in dessen Rechte und Pflichten ein – das betrifft Vermögen ebenso wie Schulden. Eine Ausnahme bilden nur Verpflichtungen, die mit dem Tod erlöschen (z. B. Kindergeldansprüche).

  • Laut § 1967 BGB haftet der Erbe grundsätzlich unbeschränkt für alle Nachlassverbindlichkeiten – also auch mit seinem privaten Vermögen. 
    • Doch das lässt sich vermeiden: Die Nachlassverwaltung ist eine rechtliche Möglichkeit, die Haftung des Erben auf den Nachlass selbst zu begrenzen.
  • Wie kann die Erbenhaftung beschränkt werden?

Dazu stehen drei Optionen zur Verfügung:

  • Nachlassinsolvenzverfahren nach §§ 1975, 1980 BGB i. V. m. §§ 315 ff. InsO
  • Nachlassverwaltung gemäß §§ 1975 und 1981 BGB
  • Dürftigkeitseinrede nach § 1990 BGB (wenn der Nachlass zur Schuldentilgung offensichtlich nicht ausreicht)
  • Bei der Nachlassverwaltung bestellt das Nachlassgericht auf Antrag des Erben einen Nachlassverwalter, der die Schulden aus dem Nachlass begleicht. Das Eigenvermögen des Erben bleibt geschützt – er haftet nicht mit seinem persönlichen Vermögen.
  • Diese Maßnahme ist besonders sinnvoll, wenn der Umfang des Nachlasses unklar ist oder versteckte Schulden befürchtet werden.

Sie möchten Ihre persönliche Haftung als Erbe beschränken oder eine Nachlassverwaltung beantragen? Unsere Anwälte für Erbrecht beraten Sie bundesweit – kompetent, diskret und rechtssicher. Jetzt Kontakt aufnehmen!

Nachlassverwaltung oder Nachlasspflegschaft – Wo liegt der Unterschied?

Im Erbrecht ist es wichtig, zwischen Nachlasspflegschaft und Nachlassverwaltung zu unterscheiden, da beide Maßnahmen unterschiedliche Ziele verfolgen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten greifen.

  • Nachlasspflegschaft – Sicherung des Nachlasses vor der Erbschaftsannahme
    • Die Nachlasspflegschaft dient der Sicherung des Nachlasses, wenn unklar ist, wer Erbe ist oder ob das Erbe bereits angenommen wurde. 
    • Sie wird vom Nachlassgericht eingerichtet, um das Vermögen des Erblassers zu schützen – etwa vor unbefugten Zugriffen oder Vermögensverlusten. 
    • Ziel ist es, den Nachlass bis zur Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft rechtlich und wirtschaftlich zu bewahren.
  • Nachlassverwaltung – Schuldenregulierung bei möglicher Überschuldung
    • Die Nachlassverwaltung hingegen kommt zum Einsatz, wenn unklar ist, ob der Nachlass überschuldet ist. 
    • Sie kann durch den Erben beantragt werden und dient in erster Linie der Befriedigung der Nachlassgläubiger gemäß § 1975 BGB. 
    • Gleichzeitig schützt sie den Erben davor, mit seinem privaten Vermögen zu haften.
  • Wichtige Punkte zur Nachlassverwaltung:
    • Sie kann nur solange beantragt werden, wie der Erbe noch nicht persönlich haftet (§ 2013 BGB).
    • Der Antrag erfolgt beim Nachlassgericht.
    • Bei mehreren Erben muss der Antrag gemeinsam gestellt werden.
    • Wurde der Nachlass bereits geteilt, ist eine Nachlassverwaltung nicht mehr möglich.
  • Beide Maßnahmen – Nachlasspflegschaft und Nachlassverwaltung – schützen den Nachlass, verfolgen jedoch unterschiedliche Zwecke: Während die Pflegschaft den Bestand sichert, regelt die Verwaltung die Abwicklung von Schulden.

Sie sind unsicher, ob eine Nachlasspflegschaft oder eine Nachlassverwaltung in Ihrem Fall notwendig ist? Unsere Anwälte für Erbrecht beraten Sie individuell und stellen den Antrag beim Nachlassgericht für Sie – bundesweit, diskret und rechtssicher. Jetzt Kontakt aufnehmen!

Folgen der Nachlassverwaltung und Aufgaben des Nachlassverwalters

Wird eine Nachlassverwaltung durch das Nachlassgericht angeordnet, hat das weitreichende Folgen für die Verfügungsbefugnis über das Erbe. Gemäß § 1984 Abs. 1 Satz 1 BGB geht das Verfügungsrecht vollständig auf den Nachlassverwalter über – der Erbe selbst kann dann nicht mehr selbstständig über den Nachlass verfügen oder daraus Ansprüche geltend machen.

  • Das bedeutet auch: 
    • Will der Erbe z. B. im Zusammenhang mit dem Nachlass einen Gerichtsprozess führen, ist dies nicht mehr möglich. 
    • Stattdessen müssen etwaige Ansprüche gegenüber dem Nachlassverwalter durchgesetzt werden.
  • Nachlassverwalter ist Amtsträger – keine Vertretung der Erben
    • Der Nachlassverwalter handelt als neutrale Amtsperson, nicht im Interesse der Erben. 
    • Anders als ein Nachlasspfleger ist er nicht deren Vertreter. 
    • Für Nachlassgläubiger gilt daher: Klagen oder Forderungen sind gegen den Nachlassverwalter, nicht gegen die Erben zu richten.
  • Aufgaben des Nachlassverwalters im Überblick:
    • Prüfung, ob der Nachlass ausreicht, um sämtliche Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen
    • Bereinigung aller Forderungen, sofern die Mittel aus dem Nachlass ausreichen
    • Beantragung eines Nachlassinsolvenzverfahrens, wenn eine Überschuldung festgestellt wird
    • Übergabe des verbleibenden Nachlasses an die Erben nach Abschluss aller Verbindlichkeiten
  • Mit der Nachlassverwaltung wird der Nachlass rechtlich vom Privatvermögen der Erben getrennt. Das schützt nicht nur die Erben vor finanziellen Risiken, sondern sichert auch die ordnungsgemäße Abwicklung im Interesse aller Beteiligten.

Unsere Anwälte für Erbrecht unterstützen Sie bei der Beantragung und Begleitung einer Nachlassverwaltung – zuverlässig, rechtssicher und bundesweit. Jetzt unverbindlich beraten lassen!

Sie benötigen anwaltliche Hilfe bei der Nachlassverwaltung?
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Nachlassverwaltung – Wir helfen Ihnen, Ihre Erbenhaftung zu begrenzen

Ein Erbe bringt nicht nur Vermögenswerte mit sich, sondern oft auch ungeklärte Schulden und Verbindlichkeiten. In solchen Fällen kann die Beantragung einer Nachlassverwaltung sinnvoll und notwendig sein. Unsere Anwälte für Erbrecht unterstützen Sie bundesweit bei der rechtssicheren Beantragung und begleiten Sie während des gesamten Verfahrens.

Unsere Leistungen bei der Nachlassverwaltung:

  • Prüfung, ob eine Nachlassverwaltung im konkreten Fall sinnvoll ist
  • Antragstellung beim Nachlassgericht durch unsere Kanzlei
  • Beratung zur Haftungsbeschränkung gemäß §§ 1975 ff. BGB
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit Gläubigern
  • Begleitung bei Erbschaft mit unklarem oder negativem Nachlasswert
  • Einleitung eines Nachlassinsolvenzverfahrens, falls notwendig
  • Vertretung bei Konflikten zwischen Erben und Nachlassgläubigern

Unsere erfahrenen Anwälte stehen Ihnen zur Seite – vom ersten Verdacht auf eine Überschuldung des Nachlasses bis zur ordnungsgemäßen Abwicklung durch einen gerichtlich bestellten Nachlassverwalter. Jetzt rechtlich absichern – lassen Sie sich zur Nachlassverwaltung beraten und schützen Sie Ihr persönliches Vermögen. 

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