Haben Sie und Ihr Partner sich bereits auf die Scheidung verständigt und möchten den Prozess zügig und ohne Streit hinter sich bringen? In diesem Fall handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung, auch als Scheidung auf gemeinsamen Wunsch bekannt. Dabei erklären beide Partner ihren Wunsch, die Ehe zu beenden. Ein vollständiges Einvernehmen über alle Scheidungsfolgen ist dabei nicht zwingend erforderlich, da wichtige Aspekte wie Unterhalt und Sorgerecht meist im Vorfeld geklärt werden müssen. Die einvernehmliche Scheidung bietet jedoch zahlreiche Vorteile. Sie ist kostengünstiger und weniger zeitaufwendig als eine streitige oder Härtefallscheidung. Besonders bei Kindern können wesentliche Themen wie Sorgerecht und Unterhalt frühzeitig geklärt werden. Zudem müssen Sie nur die Gebühren für einen Anwalt zahlen, da die Kosten für einen weiteren Anwalt entfallen. So sparen Sie sich nicht nur Zeit, sondern auch hohe Scheidungskosten. Wenn Sie noch auf der Suche nach einem passenden Anwalt für Ihre einvernehmliche Scheidung sind, nehmen Sie jetzt Kontakt auf!
Ihre Rechtsanwälte bei einvernehmlicher Scheidung
Möchten Sie Ihre Ehe schnell und unkompliziert beenden?
Wie setzen sich die Kosten einer Scheidung zusammen?
Die einvernehmliche Scheidung ist die kostengünstigste Option, da nur ein Anwalt erforderlich ist. Die Kosten für eine Scheidung regeln das Gerichtskostengesetz und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, in denen unter anderem Anwaltsgebühren und Gerichtskosten festgelegt sind. Diese orientieren sich am Verfahrenswert, der sich aus dem Nettoeinkommen beider Ehegatten ergibt, multipliziert mit drei Monaten. Eventuell kommen noch 10 % für den Versorgungsausgleich hinzu. Verfügen die Ehepartner nicht über regelmäßiges Einkommen, wird der Durchschnitt des letzten Quartals herangezogen. Sollte einer der Ehegatten die Kosten nicht selbst tragen können, besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe (früher Prozesskostenhilfe) zu beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Antragsteller bedürftig ist und der Prozess eine Aussicht auf Erfolg hat.
Sind Sie noch auf der Suche nach dem passenden Anwalt für Ihre einvernehmliche Scheidung? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir bieten Ihnen eine transparente und effiziente Beratung und begleiten Sie von der ersten Kostenschätzung bis zur endgültigen Scheidung.
Was sind die Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung?
Neben der gegenseitigen Einigung über die Scheidung der Ehe, stellt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) weitere Anforderungen.
Zunächst muss die Ehe gescheitert sein, was bedeutet, dass die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und keine Aussicht auf eine Wiederherstellung besteht.
Darüber hinaus ist es erforderlich, dass das Paar seit mindestens einem Jahr getrennt lebt. Das Trennungsjahr ist eine gesetzliche Vorgabe, die vor voreiligen Entscheidungen schützen soll.
Sollten Sie während des Trennungsjahres noch in derselben Wohnung leben, empfiehlt es sich, das genaue Datum der Trennung schriftlich festzuhalten und zu unterschreiben. Dies kann vor dem Familiengericht als Nachweis für das Einhalten des Trennungsjahres dienen. Aussagen von Bekannten können ebenfalls hilfreich sein, um Ihre Angaben zu stützen.
Wenn Sie bereits in getrennten Wohnungen leben, können der neue Mietvertrag oder eine Meldebescheinigung als Beweis dienen.
Um sicherzustellen, dass die Scheidung einvernehmlich verläuft, sollten Sie sich vorab über die wesentlichen Scheidungsfolgen austauschen. Falls dies schwierig ist, kann auch ein Mediator helfen.
Ein Scheidungsanwalt kann prüfen, ob Sie alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllen und hilft, mögliche Unstimmigkeiten bereits außergerichtlich zu klären. Um Ihre Scheidung so schnell wie möglich abzuwickeln, kontaktieren Sie uns für einen Beratungstermin!
Wie verläuft eine einvernehmliche Scheidung?
Wenn Sie und Ihr Partner sich auf eine einvernehmliche Scheidung geeinigt haben, stellt sich die Frage, wie der Prozess nun ablaufen wird. Der erste und oft schwierigste Schritt – die Entscheidung für die Scheidung – ist bereits getroffen. Jetzt suchen Sie einen erfahrenen Anwalt für Scheidungsrecht, der mit Ihnen Ihre Wünsche und Ziele bespricht und Sie umfassend über die rechtlichen Aspekte informiert. Wenn sich beide Partner einig sind, welcher Anwalt beauftragt werden soll, erfolgt die Mandatsvergabe.
Im nächsten Schritt wird der Scheidungsantrag bei Gericht vorbereitet. Zu diesem Zeitpunkt müssen alle relevanten Scheidungsfolgen einvernehmlich geregelt werden. Typische Fragen, die hierbei auftreten, sind:
- Wer bleibt in der ehelichen Wohnung?
- Wer bekommt welchen Teil des Hausrats?
- Wie sollen gemeinsame Verbindlichkeiten geregelt werden?
- Bei wem sollen die Kinder leben und wie wird das Besuchsrecht festgelegt?
- Wer trägt künftig die Kosten für die Kinder (z. B. Kleidung, Schulbedarf)?
- Bestehen Unterhaltsansprüche und wie werden diese behandelt?
Mit der Einreichung des Antrags wird der Scheidungsprozess eingeleitet. Nach der Prüfung der Dokumente durch das Gericht wird ein Gerichtstermin anberaumt, zu dem beide Partner erscheinen müssen. In diesem Termin besteht die letzte Möglichkeit, der Scheidung zu widersprechen. Ist dies nicht der Fall, wird die einvernehmliche Scheidung vollzogen, ist aber noch nicht rechtskräftig.
Sollten Sie und Ihr Partner noch Uneinigkeiten bei wichtigen Scheidungsfolgen haben, helfen wir Ihnen, Ihren Scheidungsantrag zu erstellen, damit die Scheidung nach Ihren Vorstellungen und Bedürfnissen verläuft.
Wir kümmern uns um Ihre Scheidung
Falls Sie noch auf der Suche nach einem kompetenten und erfahrenen Anwalt für Ihre Scheidung sind, sind wir gerne für Sie da. Wir bieten Ihnen nicht nur eine fachliche juristische Betreuung auf höchstem Niveau, sondern stehen Ihnen auch menschlich zur Seite. Auch wenn eine einvernehmliche Scheidung weniger Streit und geringere Kosten mit sich bringt, bleibt es dennoch eine belastende Lebenssituation. Neben Gefühlen wie Wut und Trauer bringt eine Scheidung auch immer finanzielle Belastungen mit sich. Zudem müssen viele rechtliche Fragen geklärt werden, die einen erheblichen Einfluss auf Ihre Zukunft und die Ihrer Familie haben.
Besonders spezifische Scheidungsfolgen sind für Laien oft schwer zu erkennen und in ihrem Ausmaß schwer abzuschätzen. Aus diesem Grund ist es wichtig, einen Experten an Ihrer Seite zu haben, der auch außergerichtliche Streitigkeiten schlichten und Ihre Scheidungskosten berechnen kann. Zudem ist es gesetzlich erforderlich, vor dem Familiengericht einen Scheidungsanwalt zu haben, der Ihre Interessen vertritt.
Wenn Sie und Ihr Partner sich für eine einvernehmliche Scheidung entschieden haben, sorgen wir dafür, dass diese so effizient und kostengünstig wie möglich verläuft! Kontaktieren Sie uns noch heute für eine umfassende Erstberatung!
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