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Rechtliche Beratung bei einer Vorladung

Wir helfen Ihnen in dieser heiklen Situation
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Beratung bei Vorladung – Ihr zuverlässiger Partner in kritischen Momenten

Wurden Sie von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft vorgeladen? Stehen Sie als Beschuldigter einer Straftat unter Verdacht? Fühlen Sie sich unsicher und wissen nicht, wie Sie auf die Vorladung reagieren sollen? In solchen Fällen ist schnelles Handeln gefragt, denn eine Vorladung kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen, wenn Sie Ihre Rechte nicht kennen.

Wir stehen Ihnen in dieser schwierigen Lage zur Seite. Da eine unbedachte Reaktion auf eine Vorladung weitreichende Konsequenzen, wie Ordnungsgelder oder sogar Haft, nach sich ziehen kann, ist es entscheidend, von Anfang an juristischen Beistand zu haben. Als erfahrene Strafverteidiger kennen wir Ihre Rechte und Pflichten genau. Mit unserer Expertise und langjährigen Erfahrung können wir Ihnen die bestmögliche Verteidigung bieten. Wichtig ist, dass Sie sofort Kontakt zu uns aufnehmen und sich nicht ohne rechtlichen Beistand gegenüber der Polizei äußern.

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So reagieren Sie richtig auf eine Vorladung

Erhalten Sie eine Vorladung, sollten Sie folgende Punkte unbedingt beachten:

Ladende Behörde
Die Vorladung kann entweder von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erfolgen. Die Polizei kann auch im Auftrag der Staatsanwaltschaft vorladen, in diesem Fall handelt es sich um eine staatsanwaltschaftliche Vorladung.

Die Vorladung
Im Ermittlungsverfahren ist die Polizei verpflichtet, den Beschuldigten vorzualden. Ein Ermittlungsverfahren bedeutet jedoch nicht, dass Sie bereits schuldig sind. In der Vorladung wird der vorgeworfene Tatbestand beschrieben, allerdings werden keine Beweise beigefügt. Außerdem wird angegeben, ob Sie als Beschuldigter oder als Zeuge vorgeladen sind.

Reaktion auf die Vorladung

  • Wenn Sie von der Polizei als Beschuldigter oder Zeuge vorgeladen sind, sind Sie nicht verpflichtet, sofort zu reagieren.
  • Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und holen Sie umgehend anwaltlichen Beistand.
  • Sie haben jederzeit das Recht auf einen Strafverteidiger, und auch als Zeuge haben Sie das Recht auf einen Zeugenbeistand.
  • Wir übernehmen für Sie die Kommunikation mit der Polizei, um zu verhindern, dass diese Sie zu unangemessenen Zeiten, etwa am Arbeitsplatz oder zu Hause, aufsucht.
  • Wir beantragen Akteneinsicht, um eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Wenn Sie als Zeuge von der Staatsanwaltschaft vorgeladen wurden, sind Sie verpflichtet, auszusagen. Sie haben jedoch auch hier das Recht auf anwaltlichen Beistand, um sich nicht unbeabsichtigt selbst zu belasten. Sie können jederzeit von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Aussageverweigerungsrecht / Zeugnisverweigerungsrecht

  • Als Beschuldigter haben Sie das Recht (und sollten dieses auch wahrnehmen), die Aussage zu verweigern, wenn eine Selbstbelastung droht.
  • Wenn Sie zur Vernehmung erscheinen, besteht die Gefahr, sich selbst zu belasten, was sich negativ auf die Erfolgschancen im Verfahren auswirken könnte.
  • Auch vermeintlich harmlose oder neutrale Aussagen können als Schuldeingeständnis interpretiert werden.
  • Selbst wenn Sie Reue zeigen möchten, kann die Polizei keine Strafmilderung garantieren.

Als Zeuge können Sie ebenfalls die Aussage verweigern, wenn:

  • Sie in einem engen verwandtschaftlichen Verhältnis zum Beschuldigten stehen (z.B. Ehegatte, Eltern, Kinder).
  • Sie aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

Das Schweigen schützt Sie
Denken Sie daran: Schweigen ist Gold. Ihr Schweigen darf Ihnen nicht negativ ausgelegt werden.

Sie benötigen anwaltliche Hilfe bei einer Vorladung?
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So unterstützen wir Sie

Sollten Sie vorgeladen werden, sind wir an Ihrer Seite. Als erfahrene Strafverteidiger verstehen wir, wie belastend diese Situation für Sie sein kann.

Das Allerwichtigste ist, dass Sie von Ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machen und sich sofort an uns wenden. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Strafrecht entwickeln wir eine effektive Verteidigungsstrategie. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden: Wir sagen der Polizei die Vorladung ab, beantragen Akteneinsicht und koordinieren alle weiteren Schritte.

Unser Tipp: Wenden Sie sich an uns und nicht direkt an die Polizei – so stellen wir sicher, dass Ihre Verteidigung optimal vorbereitet ist!

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    Wenn Sie lieber persönlich mit uns sprechen möchten.

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