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Ihr Rechtsanwalt bei Stiftungen im Erbrecht

Wir helfen Ihnen bei der nachhaltigen Vermögensnachfolge
JETZT KONTAKTIEREN

Stiftungen im Erbrecht – nachhaltige Vermögensnachfolge rechtssicher gestalten

Stiftungen sind ein bewährtes Instrument der privaten und unternehmerischen Nachfolgeplanung. Ob zur langfristigen Absicherung der Familie, zur Fortführung eines Unternehmens oder zur Verwirklichung gemeinnütziger Ziele – mit der richtigen rechtlichen und steuerlichen Struktur bietet die Stiftung vielfältige Möglichkeiten, Vermögen werterhaltend und generationsübergreifend zu übertragen.

Unsere Anwälte für Erbrecht beraten Sie umfassend zu Familienstiftungen, gemeinnützigen Stiftungen und Unternehmensstiftungen – von der Gründung bis zur Einbindung in Ihre Nachlassplanung.

JETZT KONTAKTIEREN

Eine Stiftung gründen – auch bei mittlerem Vermögen sinnvoll und möglich

  • Die Gründung einer Stiftung ist nicht nur vermögenden Familien oder Großunternehmen vorbehalten. Auch mit mittleren Vermögenswerten ab ca. 50.000 € kann eine Stiftung eine attraktive und nachhaltige Lösung für die Vermögensnachfolge oder die Verwirklichung eines gemeinnützigen Zwecks darstellen.
    • Bei einer Stiftung handelt es sich um eine juristische Person, die ein bestimmtes Ziel verfolgt – etwa die Förderung von Bildung, Kunst, Umwelt oder die Absicherung der eigenen Familie. 
      • Der Stiftungszweck wird mit den Erträgen aus dem sogenannten Grundstockvermögen verwirklicht. 
      • Dieses vom Stifter eingebrachte Stiftungskapital bleibt dauerhaft erhalten.
    • Zum Stiftungskapital können nicht nur Geldmittel zählen, sondern auch Immobilien, Grundstücke, Sammlungen, Wertpapiere, Kunstwerke oder Rechte. 
    • Aus den laufenden Erträgen sowie durch Spenden, Schenkungen oder Einkünfte aus der Stiftungsarbeit werden Maßnahmen finanziert, die dem Stiftungszweck dienen.

Sie denken über die Gründung einer Stiftung nach? Unsere erfahrenen Anwälte für Erbrecht und Stiftungsrecht begleiten Sie von der Idee bis zur Umsetzung – rechtssicher, individuell und zukunftsorientiert. Jetzt Kontakt aufnehmen!

Wer sollte eine Stiftung errichten?

Die Gründung einer Stiftung ist für viele Personengruppen eine sinnvolle Option – sei es zur gestalteten Vermögensnachfolge, zur Absicherung der Familie, zur Unternehmensnachfolge oder zum dauerhaften gemeinnützigen Engagement.

  • Eine Stiftung empfiehlt sich insbesondere für:
    • Privatpersonen, die sicherstellen möchten, dass ihr Vermögen auch über den Tod hinaus im eigenen Sinne weiterwirkt
    • Menschen ohne direkte Nachkommen, die ihr Lebenswerk mit einer dauerhaften Wirkung verbinden wollen
    • Engagierte Persönlichkeiten, die ihren Namen mit einem gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck verknüpfen möchten
    • Stifterpersönlichkeiten, die bereit sind, Vermögen dauerhaft zu übertragen, um damit ideelle Werte zu schaffen und Verantwortung für das Gemeinwohl zu übernehmen
    • Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihre Unternehmensnachfolge langfristig regeln und die Zukunft des Familienunternehmens sichern möchten
    • Familienoberhäupter, die mit einer Familienstiftung generationsübergreifend Vermögen strukturieren und absichern wollen

Unsere Anwälte für Erbrecht und Stiftungsrecht beraten Sie individuell zur Gründung Ihrer Stiftung – rechtssicher, steuerlich optimiert und ganz nach Ihren persönlichen Zielen.

Sie möchten mit einer Stiftung Verantwortung übernehmen und Werte erhalten? Kontaktieren Sie uns – wir begleiten Sie auf dem Weg zur eigenen Stiftung.

Welche Vorteile hat eine Stiftung?

Eine Stiftung bietet nicht nur eine sinnvolle Möglichkeit, Vermögen langfristig und werteorientiert weiterzugeben, sondern bringt auch zahlreiche rechtliche und steuerliche Vorteile mit sich – insbesondere, wenn sie gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt.

  • Bei lebzeitiger Errichtung kann der Stifter nicht nur aktiv an der Stiftungsarbeit mitwirken, sondern erlebt auch unmittelbar die Wirkung seines Engagements. Zugleich profitieren Begünstigte vom langfristigen Einsatz des Stiftungsvermögens – etwa in den Bereichen Bildung, Soziales, Umwelt oder Kultur.
  • Steuerliche Vorteile einer Stiftung:
    • Zuwendungen an eine steuerbegünstigte Stiftung sind von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit
    • Zuwendungen können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden (vgl. § 10b EStG)
    • Eine gemeinnützige Stiftung darf bis zu einem Drittel ihres Einkommens verwenden, um den Stifter oder seine nächsten Angehörigen angemessen zu unterstützen, Gräber zu pflegen oder das Andenken zu ehren – ohne Verlust der Gemeinnützigkeit (§ 58 Nr. 6 AO)
    • Die Stiftung bietet einen Rechtsträger mit eigener Identität, der unabhängig von Erben, Gläubigern oder Unternehmensverkäufen dauerhaft bestehen kann

Eine Stiftung kann somit nicht nur helfen, ideelle Ziele zu verwirklichen, sondern auch Steuern sparen und Vermögen vor Zersplitterung und Fremdzugriff schützen – etwa im Rahmen der Unternehmens- oder Nachlassplanung.

Welche Stiftungstypen gibt es?

Wer eine Stiftung gründen möchte, sollte sich im Vorfeld über die unterschiedlichen Stiftungsarten informieren. 

  • Je nach Ziel, Zweck und Vermögensstruktur kommen verschiedene Stiftungstypen in Betracht – viele davon lassen sich auch miteinander kombinieren. 
  • Die konkrete Auswahl hängt vom individuellen Anliegen und der langfristigen Wirkung ab, die erzielt werden soll.
  • Eine Stiftung kann zu Lebzeiten oder von Todes wegen errichtet werden. Besonders flexibel und wirkungsvoll ist die Kombination beider Varianten: Der Stifter bringt zu Lebzeiten einen Teilbetrag ein und wirkt aktiv an der Stiftungsarbeit mit, während der restliche Betrag durch Testament oder Erbvertrag nach dem Tod zugestiftet wird.

Überblick über die wichtigsten Stiftungsformen

Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Stiftungstypen:

  • Rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
    • Diese Stiftung ist eigenständig und handlungsfähig. Sie verfügt über eine eigene Verwaltung und agiert unabhängig im Rahmen ihrer Satzung. 
    • Die rechtsfähige Stiftung ist die klassische Form und unterliegt der staatlichen Stiftungsaufsicht.
  • Unselbstständige (treuhänderische) Stiftung
    • Die treuhänderische Stiftung ist rechtlich nicht selbstständig. Der Stifter überträgt das Stiftungsvermögen einem Treuhänder, der es als Sondervermögen verwaltet und entsprechend dem Stiftungszweck verwendet. 
    • Sie ist einfacher zu gründen und flexibel in der Handhabung.
  • Unternehmensverbundene Stiftung
    • Diese Stiftungen dienen der Sicherung und Fortführung eines Unternehmens. Sie betreiben selbst ein Unternehmen oder halten Anteile an Kapital- bzw. Personengesellschaften. 
    • Häufig wird diese Form zur langfristigen Unternehmensnachfolge genutzt.
  • Familienstiftung
    • Familienstiftungen verfolgen primär das Ziel, eine oder mehrere Familien finanziell abzusichern. 
    • Sie können mit unternehmensverbundenen Stiftungen kombiniert werden und bieten Gestaltungsspielräume für die generationsübergreifende Vermögensstrukturierung.
  • Kirchliche Stiftung
    • Kirchliche Stiftungen unterstützen kirchliche, religiöse oder caritative Zwecke. 
    • Für ihre Anerkennung ist in der Regel zusätzlich die Zustimmung der zuständigen kirchlichen Behörde erforderlich.
  • Bürgerstiftung
    • Bürgerstiftungen sind gemeinschaftliche Initiativen von Bürgern für Bürger in einer bestimmten Region. 
    • Sie fördern soziale, kulturelle, sportliche oder ökologische Projekte vor Ort – mit dem Ziel, das Gemeinwohl nachhaltig zu stärken.

Unsere Anwälte für Erbrecht und Stiftungsrecht beraten Sie ausführlich zur Auswahl der passenden Stiftungsform und unterstützen Sie bei der rechtssicheren und steuerlich optimierten Gründung Ihrer Stiftung – individuell abgestimmt auf Ihre Ziele.

Sie möchten eine Stiftung errichten und sind unsicher, welcher Stiftungstyp für Sie der richtige ist? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie persönlich und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung.

Wie wird eine Stiftung errichtet? – Rechtssicher gründen mit anwaltlicher Unterstützung

Wer eine Stiftung gründen möchte, muss bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen. Die rechtliche Grundlage für die Errichtung einer Stiftung bildet das Stiftungsgesetz nach §§ 80 ff. BGB. Eine Stiftung entsteht durch das sogenannte Stiftungsgeschäft und die Anerkennung durch die Stiftungsbehörde des Bundeslandes, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll.

  • Voraussetzungen für die Stiftungserrichtung

Das Stiftungsgeschäft – also die Gründungserklärung – muss folgende Elemente enthalten:

  • Schriftform oder – bei einer Stiftung von Todes wegen – Testament oder Erbvertrag
  • Eine verbindliche Widmung des Stiftungsvermögens zur Erfüllung eines bestimmten Zwecks
  • Der Stiftungszweck muss dauerhaft und nachhaltig erfüllbar sein
  • Der Zweck darf nicht gegen das Allgemeinwohl verstoßen
  • Die Stiftung benötigt eine Satzung, in der geregelt sind:
    • Name und Sitz der Stiftung
    • Stiftungszweck
    • Höhe und Zusammensetzung des Vermögens
    • Bildung und Aufgaben des Stiftungsvorstands
  • Zusätzliche Anforderungen bei gemeinnützigen Stiftungen

Soll die Stiftung steuerlich begünstigt sein – etwa als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Stiftung –, gelten weitere Voraussetzungen gemäß der Abgabenordnung (AO):

  • Selbstlose und unmittelbare Zweckverwirklichung
  • Zeitnahe Mittelverwendung der Stiftungserträge
  • Ausschließliche Förderung der in der Satzung definierten Zwecke
  • Nur wenn alle Vorgaben erfüllt sind, erkennt die zuständige Stiftungsbehörde die Stiftung an – in Kombination mit einer steuerlichen Prüfung durch das Finanzamt.
    • Die Errichtung einer Stiftung ist ein komplexer Vorgang mit weitreichenden rechtlichen, organisatorischen und steuerlichen Implikationen. 
    • Ob Familienstiftung, gemeinnützige Stiftung, Unternehmensstiftung oder Stiftung von Todes wegen – eine frühzeitige rechtliche Beratung durch einen spezialisierten Anwalt ist unerlässlich, um langfristige Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Sie möchten eine Stiftung errichten oder prüfen lassen, welche Stiftungsform zu Ihren Zielen passt? Unsere erfahrenen Anwälte für Stiftungsrecht begleiten Sie bei jedem Schritt – kontaktieren Sie uns gerne für ein persönliches Beratungsgespräch!

Sie benötigen anwaltliche Hilfe bei der Vermögensnachfolge?
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Stiftungsrecht – rechtssichere Beratung für Stifter, Familien und Unternehmen

Stiftungen bieten eine nachhaltige Möglichkeit, Vermögen strukturiert zu übertragen, Werte zu bewahren und langfristig gesellschaftlich oder familiär zu wirken. Ob als gemeinnützige Stiftung, Familienstiftung oder Treuhandstiftung – das Stiftungsrecht ist komplex und erfordert eine sorgfältige rechtliche und steuerliche Planung.

  • Unsere Leistungen im Stiftungsrecht:
    • Beratung bei der Stiftungserrichtung: Gründung von Familienstiftungen, gemeinnützigen Stiftungen und Treuhandstiftungen
    • Entwurf und rechtliche Prüfung von Stiftungssatzungen, Satzungsänderungen und Treuhandverträgen
    • Abstimmung mit der Stiftungsaufsicht und dem Finanzamt zur Sicherstellung der Anerkennung und Gemeinnützigkeit
    • Gestaltung rechtlicher und steuerlicher Rahmenbedingungen bei der Vermögens- oder Unternehmensnachfolge mit Stiftungen
    • Ausarbeitung von Geschäftsführungsverträgen mit der Stiftung
    • Beratung von Stiftungsorganen (Vorstände, Beiräte) zu Rechten, Pflichten und Handlungsspielräumen im Stiftungsalltag
    • Begleitung bei internen Konflikten oder externen Auseinandersetzungen – gerichtlich und außergerichtlich
    • Vertretung bei strafrechtlichen Vorwürfen (z. B. Untreue in der Stiftung) oder Haftungsansprüchen gegen Organmitglieder
  • Unsere Beratung richtet sich an Stifter, Unternehmerfamilien, Vermögensinhaber, Nachlassplaner sowie Vorstände und Beiräte bestehender Stiftungen.

Sie möchten eine Stiftung gründen oder benötigen Unterstützung bei stiftungsrechtlichen Fragestellungen? Unsere erfahrenen Anwälte stehen Ihnen deutschlandweit zur Seite – vereinbaren Sie jetzt ein persönliches Beratungsgespräch!

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