Stiftungen sind ein bewährtes Instrument der privaten und unternehmerischen Nachfolgeplanung. Ob zur langfristigen Absicherung der Familie, zur Fortführung eines Unternehmens oder zur Verwirklichung gemeinnütziger Ziele – mit der richtigen rechtlichen und steuerlichen Struktur bietet die Stiftung vielfältige Möglichkeiten, Vermögen werterhaltend und generationsübergreifend zu übertragen.
Unsere Anwälte für Erbrecht beraten Sie umfassend zu Familienstiftungen, gemeinnützigen Stiftungen und Unternehmensstiftungen – von der Gründung bis zur Einbindung in Ihre Nachlassplanung.