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Ihr Rechtsanwalt bei Führerscheinentzug

Wir helfen Ihnen Ihren Führerschein zurückzuholen
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Führerscheinentzug – Ein schwerwiegender Eingriff in Ihre Mobilität

Wurde Ihnen der Führerschein entzogen? Wird nun eine MPU von Ihnen verlangt? Sind Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen? Wie können Sie Ihrer Arbeit weiterhin nachgehen?

Der Verlust der Fahrerlaubnis stellt eine häufige Maßnahme im Rahmen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) dar. Zu den typischen Verstößen zählen Rotlichtmissachtungen und Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die Dauer des Führerscheinentzugs reicht von 6 Monaten bis zu 5 Jahren. In besonders schwerwiegenden Fällen kann dies sogar zu einem lebenslangen Verlust der Fahrerlaubnis führen. Zusätzlich wird oftmals eine kostenintensive Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) oder ein Abstinenznachweis verlangt.

Jedoch ist der Entzug des Führerscheins oder die Anordnung eines Fahrverbots nicht immer rechtens. Häufig ist der Verlust der Fahrerlaubnis mit einem strafrechtlichen Verfahren verbunden, das erhebliche Auswirkungen auf Ihre Zukunft und berufliche Laufbahn haben kann.

Als erfahrene Rechtsanwälte im Verkehrsrecht stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihren Führerschein zurückzuerlangen oder ein Fahrverbot zu verhindern.

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Der Führerscheinentzug – Wie Sie ihn erfolgreich zurückerlangen

Wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde oder ein Fahrverbot verhängt wurde, gibt es verschiedene Wege, sich dagegen zu wehren oder die Fahrerlaubnis wiederzubekommen. Wichtige Aspekte, die Sie beachten sollten:

Gründe und Dauer des Führerscheinentzugs:

  • Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß Strafgesetzbuch (StGB, z. B. durch Rotlichtverstöße oder Geschwindigkeitsüberschreitungen):
    • Mehr als 21 km/h innerorts oder 26 km/h außerorts: 1 Monat Fahrverbot
    • Mehr als 70 km/h außerorts: bis zu 3 Monate Fahrverbot
  • Trunkenheit im Verkehr:
    • Fahren unter Alkoholeinfluss (mehr als 1,1 Promille) oder Drogenkonsum
  • Fahrerflucht:
    • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; die Dauer ist von der Schwere des Vorfalls abhängig
  • Ungeeignetheit zum Führen eines Fahrzeugs:
    • Dies tritt ein, wenn eine bestimmte Anzahl an Punkten in Flensburg erreicht wird (maximal 8 Punkte sind erlaubt)
  • Besondere Regelungen in der Probezeit:
    • Nach der ersten Verwarnung kann ein weiteres Vergehen in der Probezeit zu einer härteren Strafe führen
    • In der Probezeit kann kein Seminar zum Punkteabbau besucht werden

Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug:

  • Fahrverbot – Das mildere Mittel:
    • Ein Fahrverbot wird entweder durch ein verkehrsrechtliches Strafverfahren oder im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens verhängt
    • Es ist zeitlich begrenzt (in der Regel 1-3 Monate)
    • Gilt meist bei geringfügigen Verstößen wie Rotlichtmissachtungen oder leichten Geschwindigkeitsüberschreitungen
    • Führerscheinabgabe erfolgt bei der Polizei, und er wird nach Ablauf des Verbots automatisch zurückgegeben
  • Führerscheinentzug – Der dauerhafte Verlust:
    • Bei schwerwiegenden Vergehen mit hohem Gefahrenpotenzial, wie etwa Alkohol oder Drogen am Steuer, auch bei Fahrten mit dem Fahrrad oder E-Scooter
    • Führerscheinabgabe sofort nach der Tat
    • Sperrfrist für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis (zwischen 6 Monaten und 5 Jahren)

Wiederbeantragung des Führerscheins:

  • Frühestens 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist kann ein neuer Führerschein beantragt werden
  • Erforderliche Nachweise wie MPU oder Abstinenznachweis müssen erbracht werden
  • In einigen Fällen kann eine erneute Fahrerlaubnisprüfung (theoretische und praktische Prüfung) erforderlich sein

Rechtliches Vorgehen:

  • Sie haben die Möglichkeit, gegen die behördliche Entscheidung Widerspruch einzulegen
  • Eine Verkürzung der Sperrfrist kann beantragt werden, insbesondere wenn besondere persönliche oder berufliche Gründe vorliegen (z. B. für Berufsfahrer oder Außendienstler)
  • Mit Schulungsmaßnahmen können Sie zeigen, dass Sie Ihre Einstellung zum sicheren Fahren geändert haben und künftig regelkonform handeln werden

Als erfahrene Anwälte im Verkehrsrecht unterstützen wir Sie dabei, den Entzug der Fahrerlaubnis anzufechten oder ein Fahrverbot abzuwenden, damit Sie schnellstmöglich wieder mobil sind.

Sie benötigen anwaltliche Hilfe bei Führerscheinentzug?
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Urteilsfreie Rechtsberatung bei Vorwürfen der Vergewaltigung

Wurde Ihnen der Führerschein entzogen oder droht der Verlust der Fahrerlaubnis, stehen wir Ihnen mit fachlicher Expertise zur Seite. Der Verzicht auf ein Auto kann gravierende private und berufliche Auswirkungen haben. Daher ist es wichtig, sich gegen rechtswidrige oder unangemessene Strafen zu wehren. Als Rechtsanwälte für Verkehrsrecht setzen wir uns für Ihre Rechte ein.

Wir bieten Ihnen umfassende Beratung und Vertretung im Fall eines Führerscheinentzugs. Dabei prüfen wir Ihren individuellen Sachverhalt und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie für Ihr weiteres Vorgehen. Mit Blick auf Ihre persönlichen Umstände und Bedürfnisse passen wir unsere Vorgehensweise an.

Wenn nötig, legen wir Widerspruch gegen die behördliche Entscheidung ein oder beantragen eine Verkürzung der Sperrfrist. Zudem bereiten wir Sie rechtlich auf die erneute Beantragung Ihrer Fahrerlaubnis vor. Dank unserer langjährigen Erfahrung wissen wir genau, wie wir Sie optimal gegen Fahrverbote und Führerscheinentzug verteidigen können.

Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung und lassen Sie sich professionell unterstützen!

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