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Ihr Rechtsanwalt bei Untersuchungshaft

 Wir unterstützen Sie bei einem Haftbefehl
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U-Haft? Sofort den Kontakt zu erfahrenen Rechtsanwälten suchen!

Wurde ein Haftbefehl erlassen? Besteht dringender Tatverdacht? Sie oder ein Angehöriger sollen sich in Untersuchungshaft begeben? In solchen Fällen ist es entscheidend, keine Aussagen gegenüber den Ermittlungsbehörden zu tätigen und keinen Widerstand zu leisten. Setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung – wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar. Verzögern Sie nicht, Ihr Recht auf rechtlichen Beistand zu wahren, denn ohne Anwalt sind Sie den Justizbehörden schutzlos ausgeliefert. Als Strafverteidiger wissen wir, welche Schritte für eine erfolgreiche Verteidigung notwendig sind. Häufig ist die Untersuchungshaft nicht gerechtfertigt, oder es kommen mildere Maßnahmen in Betracht. Beispielsweise können die Abgabe des Reisepasses und Meldeauflagen als Alternativen zur U-Haft geprüft werden, oder es könnte die familiäre Bindung als Argument dienen. Auch die Bereitschaft, bei der Aufklärung des Falls zu helfen, kann eine Entlastung darstellen. Doch diese Entscheidungen sollten mit einem erfahrenen Strafverteidiger abgestimmt werden, da ein voreiliges Geständnis schwerwiegende Folgen haben kann.

Schnelles Handeln ist in Fällen der Untersuchungshaft unerlässlich! Kontaktieren Sie uns sofort über unsere Notfallnummer!

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Untersuchungshaft – Das schärfste Mittel der Justiz

Die Untersuchungshaft stellt gemäß § 112 ff. Strafprozessordnung (StPO) eine Maßnahme zur Sicherung des Verfahrens dar. Ein Haftbefehl kann nur erlassen werden, wenn ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen. Zudem muss die Untersuchungshaft verhältnismäßig sein.

Dringender Tatverdacht Ein dringender Tatverdacht besteht, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass der Beschuldigte Täter oder Teilnehmer einer Straftat ist. Ein bloßer Anfangsverdacht oder ein hinreichender Tatverdacht reichen nicht aus.

Haftgründe Die Haftgründe müssen konkret durch Beweise untermauert werden. Sie dürfen nicht vermutet werden.

  • Fluchtgefahr: Der Verdacht, dass der Beschuldigte versuchen könnte, sich der Strafverfolgung zu entziehen, etwa durch Untertauchen oder Absetzen ins Ausland.
  • Wiederholungsgefahr: Insbesondere bei schweren Straftaten.
  • Verdunkelungsgefahr: Es besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte Beweismittel manipulieren oder vernichten möchte oder potenzielle Zeugen beeinflussen will.

Verhältnismäßigkeit Die Untersuchungshaft stellt einen erheblichen Eingriff in die persönliche Freiheit dar. Daher muss ihre Anordnung stets verhältnismäßig sein. Die Unschuldsvermutung bleibt bestehen. Ausnahmen gelten nur bei besonders schweren Straftaten wie Mord oder Totschlag.

Ablauf der Untersuchungshaft Nach der Verhaftung erfolgt die Vorführung vor dem Haftrichter, in der Regel spätestens am nächsten Tag. Falls eine Vorführung im vorgesehenen Zeitraum nicht möglich ist, wird der Beschuldigte einem anderen Richter vorgeführt, der den Haftbefehl bestätigt und den weiteren Verlauf entscheidet. Der Haftrichter kann entscheiden, ob der Haftbefehl aufrechterhalten, ausgesetzt oder der Vollzug ausgesetzt wird.

Aussetzung des Haftbefehls (§ 120 StPO) oder des Vollzugs (§ 116 StPO) Die Haftbefehlsaussetzung führt zur Freilassung des Beschuldigten, beendet jedoch nicht das Ermittlungsverfahren. Ein neuer Haftbefehl kann jederzeit erlassen werden.

Dauer der Untersuchungshaft Die Untersuchungshaft ist keine Strafe, sondern dient der Sicherung des Strafverfahrens. Sie kann grundsätzlich bis zu sechs Monate dauern, bei bestimmten Gründen, wie der Wiederholungsgefahr, bis zu maximal zwölf Monate. Strafverfahren müssen möglichst zügig durchgeführt werden, weshalb die Untersuchungshaft sofort endet, sobald der Haftgrund oder der dringende Tatverdacht entfallen.

Rechtliche Mittel gegen die Untersuchungshaft

  • Haftprüfung: Ein schnelles Mittel zur Überprüfung der Haftgründe. Innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung wird ein Verhandlungstermin zur Haftprüfung angesetzt, bei dem die Argumente gegen den Haftgrund und den dringenden Tatverdacht vorgebracht werden können.
  • Haftbeschwerde: Ein höheres Gericht prüft den Haftbefehl auf mögliche Rechtsfehler, etwa unzureichende Begründung. In manchen Fällen kann auch eine Verständigung mit der Staatsanwaltschaft erreicht werden, sodass diese den Haftbefehl selbst aufhebt oder gegen Kaution oder Meldeauflagen aussetzt.

Anrechnung der Untersuchungshaft auf die Strafe Die Zeit der Untersuchungshaft wird grundsätzlich auf die spätere Freiheits- oder Geldstrafe angerechnet. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Anrechnung aufgrund des Verhaltens des Verurteilten nach der Tat nicht gerechtfertigt erscheint.

Entschädigung für die Untersuchungshaft Wird der Beschuldigte freigesprochen, hat er Anspruch auf Schadensersatz für Schäden, die durch die Untersuchungshaft oder andere Strafverfolgungsmaßnahmen entstanden sind. Zudem erhält der Beschuldigte gemäß dem Strafrechtsentschädigungsgesetz (StrEG) 25 Euro pro Tag der Untersuchungshaft.

Sie benötigen anwaltliche Hilfe bei einem Haftbfehl und Untersuchungshaft?
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Engagierte und unvoreingenommene Strafverteidigung

Wenn Ihnen Untersuchungshaft droht, ist der Beistand eines erfahrenen Strafverteidigers nicht nur ratsam, sondern unerlässlich. Laut Strafprozessordnung (StPO) ist die Hinzuziehung eines Anwalts gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie sich keinen Anwalt wählen, wird Ihnen ein Verteidiger des Gerichts zugeteilt. Diese Verteidiger sind häufig wenig engagiert und scheuen Konflikte, was zu einer unzureichenden Vertretung führen kann. Deshalb sollten Sie sofort handeln und mich über mein Notfalltelefon kontaktieren!

Als erfahrene Rechtsanwälte haben wir umfassende Kenntnisse in der Verhandlungsführung mit Haftrichtern und konnten in der Vergangenheit mehrfach Haftbefehle aufheben oder deren Vollzug aussetzen. Wir bieten Ihnen nicht nur professionelle Expertise, sondern auch höchste Diskretion. Mein Ziel ist es, Sie so schnell wie möglich aus der Untersuchungshaft zu befreien.

Besteht ein dringender Tatverdacht gegen Sie oder wurde Ihnen Untersuchungshaft angeordnet? Kontaktieren Sie mich für eine engagierte und vorurteilsfreie Verteidigung!

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