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Ihre Rechtsanwälte bei der Erstellung Ihres Testaments

Wir helfen Ihnen bei der Testamentserstellung
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Testament erstellen – das Erbe nicht dem Zufall überlassen

Sie planen, ein Testament zu verfassen? Sie möchten sicherstellen, dass Ihr Nachlass geordnet und die Erbfolge klar geregelt ist, ohne dem Zufall zu überlassen? Möchten Sie zudem Steuern sparen?

Jeden Tag wird in Deutschland geerbt, und oft führt dies zu Familienstreitigkeiten, wenn ein Erblasser verstirbt. Vermeiden Sie potenzielle Konflikte und Unklarheiten, indem Sie rechtzeitig vorsorgen und nicht dem Zufall überlassen, was mit Ihrem Erbe geschieht. Ohne ein Testament (auch als letztwillige Verfügung bekannt) greift die gesetzliche Erbfolge gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Mit einem Testament hingegen haben Sie die Möglichkeit, Ihren letzten Willen genau festzulegen. Durch Ihre Testierfreiheit bestimmen Sie, wer wie viel erben soll oder ob bestimmte Verwandte von der Erbfolge ausgeschlossen werden sollen.

Damit Ihr Testament rechtlich wirksam ist und Ihrem Willen entspricht, müssen Sie bestimmte Vorschriften beachten. Ein unwirksames Testament könnte zu Streitigkeiten über Ihren Nachlass führen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihres Testaments und prüfen steuerliche Optimierungsmöglichkeiten, damit Ihr Erbe nicht dem Zufall überlassen wird.

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So stellen Sie sicher, dass Ihr Testament rechtswirksam ist

Damit Ihr Testament rechtsgültig ist, müssen Sie verschiedene Aspekte berücksichtigen:

Das Testament und seine Bedeutung
Ein Testament ist eine letztwillige Verfügung, mit der der Erblasser die Erben bestimmt. Der Erbe (oder die Erbengemeinschaft bei mehreren Erben) tritt gemäß dem Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge in alle Rechte und Pflichten des Erblassers ein. Das bedeutet, dass der Erbe den gesamten Nachlass erhält, wobei auch bestimmte Teile individuell vererbt werden können.

Mögliche Bestimmungen im Testament:

  • Erbeinsetzung: Sie bestimmen, wer Ihr Erbe antreten soll.
  • Enterbung: Sie können eine nach gesetzlicher Erbfolge erbberechtigte Person ausschließen.
  • Vermächtnis: Bestimmte Personen können einzelne Teile des Erbes erhalten, wie etwa Geld oder ein Wohnrecht. Sie werden nicht Eigentümer, sondern erhalten lediglich einen Anspruch auf die Leistung des Vermächtnisses.
  • Auflagen: Sie können Erben zu bestimmten Handlungen oder Unterlassungen verpflichten, wie zum Beispiel der Pflege eines Grabes.
  • Teilungsanordnung: Die Aufteilung des Erbes in einer Erbengemeinschaft kann festgelegt werden.
  • Pflichtteilsentzug oder -beschränkung: Sie können den Pflichtteil ganz oder teilweise entziehen.

Voraussetzungen für die Wirksamkeit:

  • Testierfähigkeit: Der Erblasser muss mindestens 16 Jahre alt und geistig in der Lage sein, seinen letzten Willen zu äußern.
  • Formvorschriften: Ein Testament kann entweder als öffentliches notarielles Testament oder als privates handschriftliches Testament erstellt werden. Auch ein gemeinschaftliches Testament ist möglich.

Arten von Testamenten:

  • Öffentliches notarielles Testament: Der Erblasser erklärt seinen letzten Willen vor einem Notar. Der Notar erstellt daraufhin das offizielle Dokument.
  • Privates handschriftliches Testament: Es muss vollständig eigenhändig geschrieben und am Ende unterschrieben sein. Das Datum und der Ort der Erstellung sollten angegeben werden, um spätere Änderungen nachverfolgen zu können. Zusätzliche Ergänzungen müssen ebenfalls unterschrieben werden.
  • Ehegattentestament: Ehegatten oder gleichgeschlechtliche Lebenspartner können ein gemeinsames Testament verfassen. Einer der Partner verfasst das Testament, beide unterschreiben es. Nach dem Tod eines Ehepartners kann das Testament nicht mehr geändert werden. Der überlebende Ehepartner hat jedoch die Freiheit, mit dem vererbten Vermögen zu verfahren, etwa durch Schenkungen.
  • Das Berliner Testament: Ein gemeinsames Testament, in dem sich die Ehegatten oder Lebenspartner gegenseitig einsetzen und die Kinder des Letztverstorbenen erben.

Änderungen am Testament
Ein Testament kann jederzeit geändert, widerrufen oder durch ein neues ersetzt werden.

Nichtigkeit des Testaments
Ein Testament ist ungültig, wenn es gegen Gesetze oder die guten Sitten verstößt. Beispielsweise dürfen Mitarbeiter und Einrichtungen von Heimen laut dem Heimgesetz des Bundes und der Länder nicht durch ein Testament begünstigt werden.

Erbvertrag
Ein Erbvertrag ermöglicht es, künftige Erben zu verpflichten und Gegenleistungen wie Pflege oder Grabpflege festzulegen. Er muss notariell beurkundet werden.

Nachlassgericht
Das Nachlassgericht ist das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Es übernimmt unter anderem folgende Aufgaben:

  • Ausstellung des Erbscheins
  • Verwahrung und Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen
  • Erklärung der Erbausschlagung
  • Bestellung eines Nachlasspflegers
  • Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers

Kosten
Die Erstellung eines privaten Testaments ist kostenfrei. Bei einem öffentlichen Testament fallen Notargebühren sowie Verwahrungskosten beim Nachlassgericht an, die sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) richten.

Wichtige Aspekte bei der Vererbung von Unternehmensanteilen

Beim Unternehmertestament eines GmbH-Gesellschafters ist es entscheidend, dass die Nachfolgeregelung mit der GmbH-Satzung übereinstimmt. Die im Testament festgelegte Nachfolge der Geschäftsanteile muss mit den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages in Einklang stehen, damit sie rechtlich wirksam wird.

Die Testierfreiheit des Gesellschafters wird durch das Pflichtteilsrecht praktisch eingeschränkt. Eine durchdachte Aufteilung des Betriebs- und Privatvermögens sowie der Einsatz von Vermächtnissen können dabei helfen, vorausschauend zu planen.

Es empfiehlt sich, auch die Testamentsvollstreckung im Testament anzuordnen, um die Nachfolge reibungslos zu gestalten.

Die Vererbung von GmbH-Anteilen kann nicht nur durch ein notariell beurkundetes Testament, sondern auch durch ein handschriftliches Testament erfolgen. In vielen Fällen wird die Unternehmensnachfolge jedoch nicht durch ein Testament, sondern durch einen Erbvertrag geregelt, möglicherweise in Verbindung mit einem Pflichtteilsverzichtsvertrag. Um formwirksam zu sein, müssen solche Verträge notariell beurkundet werden.

Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, GmbH-Anteile steuerfrei zu vererben. Das Erbschaftsteuergesetz gewährt eine umfangreiche steuerliche Privilegierung für geerbte, privilegierte GmbH-Anteile. Es ist jedoch wichtig, die speziellen Befreiungsvorschriften für Betriebsvermögen sowie die Ertragssteuersituation genau zu prüfen.

Beachten Sie die Erbschafts- und Schenkungssteuer!

Sowohl bei der Erbschaft als auch bei Schenkungen fallen Steuern an. Die Erbschaftssteuer betrifft den Erben bei einer Erbschaft, während die Schenkungssteuer auf die Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten angewendet wird.

Diese Steuern sind im Erbschaftssteuergesetz (ErbStG) sowie in der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung (ErbStDV) geregelt.

Umfang der Steuer

Die Bemessungsgrundlage für die Steuer umfasst:

  • Die Erbschaft selbst
  • Schenkungen unter Lebenden
  • Zweckzuwendungen wie Stiftungs- oder Vereinsvermögen

Einige Vermögenswerte sind von der Steuer ausgenommen, darunter:

  • Hausrat
  • Schenkungen, die dem Unterhalt oder der Ausbildung dienen
  • Gelegenheitsgeschenke
  • Bebaute Grundstücke, wenn sie an Ehegatten, Lebenspartner, Kinder oder Enkel übertragen werden, unter der Voraussetzung, dass das Objekt für mindestens 10 Jahre weiter bewohnt wird
  • Betriebsvermögen (mit Freibeträgen, abhängig von Größe und Bedingungen)

Freibeträge, Steuerklassen und Steuersätze:

  • Ehegatten/Lebenspartner: 500.000 EUR, 1. Steuerklasse, 7-30 %
  • Kinder: 400.000 EUR, 1. Steuerklasse, 7-30 %
  • Enkel: 200.000 EUR, 1. Steuerklasse, 7-30 %
  • Eltern/Großeltern: 100.000 EUR, 1. Steuerklasse, 7-30 %
  • Geschwister/Nichten/Neffen: 20.000 EUR, 2. Steuerklasse, 15-43 %
  • Alle übrigen Erben: 20.000 EUR, 3. Steuerklasse, 30-50 %

Möglichkeiten der Steueroptimierung:

  • Bei der Schenkungssteuer werden nur Schenkungen der letzten 10 Jahre berücksichtigt. Nach dieser Frist kann der Freibetrag erneut für eine neue Schenkung verwendet werden.
  • Privatvermögen kann in Betriebsvermögen umgewandelt und später als Gehalt ausgezahlt werden.
  • Investitionen in niedrig besteuerte Anlageklassen können steuerliche Vorteile verschaffen.
Sie benötigen anwaltliche Hilfe bei der Testamentserstellung?
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Wie wir Ihnen helfen

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihres Testaments. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Erbrecht wissen wir genau, worauf es ankommt, damit Ihr Testament rechtsgültig ist und Ihr Nachlass steuerlich optimiert an Ihre Erben übergeht. Als spezialisierte Erbrechtsanwälte analysieren wir auch, welche zusätzlichen Optionen – wie der Erbvertrag, Vermächtnisse oder Auflagen – für Ihre persönliche Situation sinnvoll sind.

Unsere Beratung orientiert sich ganz an Ihren individuellen Wünschen. Wir bereiten für Sie einen Entwurf vor, den Sie handschriftlich abschreiben können, oder erstellen ein öffentliches Testament, das wir zur Verwahrung an das Nachlassgericht übermitteln. Vorab besprechen wir mit Ihnen auch die Anwalts- und Gerichtskosten sowie mögliche Steuereinsparungen, damit Sie transparent über die anfallenden Kosten und potenziellen steuerlichen Vorteile informiert sind.

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