Sie möchten einen Erbschein beantragen, um Ihre Erbenstellung offiziell nachzuweisen? Als erfahrene Rechtsanwälte für Erbrecht begleiten wir Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren – von der Antragstellung beim Nachlassgericht bis hin zur rechtssicheren Klärung der Erbfolge.
Grundsätzlich können Sie den Erbschein selbst beim zuständigen Nachlassgericht beantragen oder alternativ über einen Notar. Kommt es jedoch zu Unklarheiten oder Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft, ist anwaltliche Unterstützung empfehlenswert.
Vermeiden Sie teure Fehler und sichern Sie sich rechtzeitig fundierte Unterstützung durch eine Kanzlei für Erbrecht – besonders dann, wenn die gesetzliche oder testamentarische Erbfolge nicht eindeutig ist.