In einer zunehmend globalisierten Welt sind grenzüberschreitende Erbfälle keine Seltenheit mehr. Immobilienbesitz im Ausland, mehrere Staatsangehörigkeiten, ein Wohnsitz außerhalb Deutschlands oder familiäre Bindungen über Ländergrenzen hinweg führen dazu, dass im Erbfall ausländisches Erbrecht zu berücksichtigen ist. Gleichzeitig gelten internationale Regelungen wie die EU-Erbrechtsverordnung, die Fragen zur Zuständigkeit, Rechtswahl und Nachlassabwicklung klären sollen – aber häufig neue Unsicherheiten schaffen.
Unsere Anwälte für Erbrecht beraten Sie umfassend zu allen Fragen des internationalen Erbrechts – ob Sie als Erbe, Erblasser oder Unternehmensnachfolger betroffen sind. Wir unterstützen Sie bei der Planung und rechtssicheren Umsetzung Ihrer Nachlassregelung ebenso wie bei der Abwicklung bestehender Erbfälle mit Auslandsbezug.