Wenn Sie eine Vorladung erhalten haben, bedeutet das noch nicht, dass Sie angeklagt sind. Sie sind lediglich Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren, was bedeutet, dass ein Anfangsverdacht gegen Sie besteht. Doch keine Panik – “Beschuldigt” heißt nicht gleich “Angeklagt”. Es ist wichtig, in dieser Situation vorsichtig zu sein. Wir empfehlen, zunächst keine Aussagen zu machen und sich keine weiteren Angaben zu entlocken. Unüberlegte Reaktionen können sich negativ auf Ihren Fall auswirken.
Wahrscheinlich wurden Sie völlig unerwartet mit diesem Ermittlungsverfahren konfrontiert. Jetzt ist es entscheidend, schnell zu handeln. Kontaktieren Sie umgehend einen erfahrenen Strafverteidiger und lassen Sie sich rechtlich vertreten!
Wir stehen Ihnen während des gesamten Verfahrens zur Seite: Welche Rechte haben Sie? Welche Anträge müssen gestellt werden? Sollen Sie sich im Ermittlungsverfahren äußern? Zögern Sie nicht, handeln Sie schnell und schalten Sie uns als Ihren Strafverteidiger ein. Wir vertreten Sie vor Gericht und gegenüber der Polizei!