Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt. Schon geringe Mengen Alkohol im Blut können die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigen und schwerwiegende rechtliche Folgen haben. Wer mit Alkoholeinfluss im Straßenverkehr auffällt, muss nicht nur mit Bußgeldern, sondern oft auch mit einer Strafanzeige, dem Führerscheinentzug und einer möglichen Freiheitsstrafe rechnen. Besonders kritisch wird es, wenn die Blutalkoholkonzentration (BAK) den gesetzlichen Grenzwert überschreitet oder es zu einem Unfall kommt.
Unsere Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht unterstützt Sie kompetent und mit langjähriger Erfahrung, wenn Ihnen eine Trunkenheitsfahrt vorgeworfen wird.
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