Für Beamte kann die Einleitung eines Strafverfahrens weitreichende Folgen haben. Jede Strafe wird im Bundeszentralregister eingetragen, einschließlich kleiner Geldstrafen. Zwar erscheinen im Führungszeugnis, das von Arbeitgebern in der Privatwirtschaft eingesehen wird, nur Geldstrafen ab 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen, doch für Beamte ist das Bundeszentralregister entscheidend. Es ermöglicht den obersten Landes- und Bundesbehörden, also dem Dienstherrn, Einsicht zu nehmen.
Auch bei Straftaten, die außerhalb des Dienstes begangen werden, besteht eine Mitteilungspflicht der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Dienstherren.
Sollte der Dienstherr von einem laufenden Strafverfahren oder einer rechtskräftigen Verurteilung Kenntnis erlangen, können neben den strafrechtlichen Konsequenzen auch beamtenrechtliche Maßnahmen folgen – bis hin zum Verlust des Beamtenstatus.
Es gibt zudem spezielle Straftatbestände, die ausschließlich für Beamte geschaffen wurden und besonders schwer bestraft werden, wie etwa die Falschbeurkundung im Amt oder Körperverletzung im Amt.
Sobald die Strafverfolgungsbehörden über den Beamtenstatus informiert sind, besteht ein besonders starkes Interesse an der Aufklärung des Falls, was gesetzlich geregelt ist.
Angesichts dieser Risiken ist die frühzeitige Konsultation von Rechtsanwälten für Beamtenrecht und Beamtenstrafrecht von entscheidender Bedeutung. Unsere Kanzlei setzt alles daran, eine zügige Einstellung des Verfahrens zu erreichen und so schwerwiegende Folgen zu vermeiden.