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Ihr Rechtsanwalt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

Wir helfen Ihnen bei Ihrem Bußgeldbescheid
JETZT KONTAKTIEREN

Bußgeldbescheide und Ihre Verteidigungsmöglichkeiten

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten? Wird Ihnen der Führerschein entzogen? Ein Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstoß steht Ihnen bevor? Bußgeldbescheide, Fahrverbote und weitere Auflagen im Bereich des Verkehrsrechts sind unangenehme Mitteilungen von Straßenverkehrsbehörden und Ordnungsämtern. Besonders Einträge im Fahreignungsregister, auch als Verkehrssünderkartei in Flensburg bekannt, sowie Fahrverbote können erhebliche Auswirkungen auf Ihr Berufs- und Privatleben haben. Daher ist es entscheidend, rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Mit professioneller Unterstützung können Sie sich wirkungsvoll gegen Maßnahmen im Straßenverkehr wehren.
Als Kanzlei für Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht informieren wir Sie, wie Sie erfolgreich ohne Bußgeld weiterfahren können.

JETZT KONTAKTIEREN

Mögliche Konsequenzen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

Häufige Verstöße im Straßenverkehr umfassen:

  • Überschreitung der Geschwindigkeit
  • Überfahren von Rotlichtern
  • Unterschreitung des Sicherheitsabstands bzw. zu dichtes Auffahren
  • Fahren unter dem Einfluss von Cannabis oder anderen Drogen
  • Nutzung des Mobiltelefons während der Fahrt
  • Missachtung der Lenkzeiten

Die Strafen für diese Verstöße sind in den entsprechenden Verordnungen festgelegt und können in einem bestimmten Rahmen variieren. Bei Verstößen drohen insbesondere:

  • Verwarngelder bis zu 55 EUR
  • Bußgelder bis zu 1.000 EUR (in manchen Fällen auch deutlich höhere Beträge bei Verstößen gegen andere Gesetze)
  • Eintragungen im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (Punkte in Flensburg)
  • Fahrverbote bis zu 3 Monaten

Diese Regelungen sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie in verschiedenen weiteren Rechtsverordnungen verankert, die Verkehrsordnungswidrigkeiten betreffen. Zu diesen gehören:

  • Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
  • Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Darüber hinaus gibt es zusätzliche Vorschriften aus dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) wie die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft), die Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) sowie das Fahrpersonalgesetz (FPersG) und die zugehörige Verordnung.

Sie befürchten Bußgelder, Fahrverbote und andere Strafen? Als Kanzlei für Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht beraten und vertreten wir Sie in allen Angelegenheiten.

So können Sie sich gegen Bußgelder, Auflagen und Fahrverbote wehren

Wenn Ihnen ein Bußgeld, Fahrverbot oder andere Strafen drohen, sollten Sie folgende Schritte beachten:

Anhörungsbogen oder Zeugenbefragungsbogen
Dieser dient der Ermittlung des Fahrers, wenn dieser nicht eindeutig identifiziert werden kann (z. B. bei einem unscharfen Blitzerfoto) und der Halter nicht haftet.
Es ist wichtig, diesen Bogen nicht auszufüllen. Geben Sie keine Angaben zur Sache an. Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst oder Verwandte zu belasten.
Bestätigen Sie lediglich Ihre persönlichen Daten, wie Adresse und Name.

Einspruch einlegen
Gegen Bußgelder und andere Ordnungsmaßnahmen können Sie Einspruch einlegen.
Dieser muss schriftlich innerhalb von 2 Wochen bei der Bußgeldbehörde eingehen. Wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden (z. B. bei Krankheit) versäumen, können Sie einen Antrag auf Wiedereinsetzung stellen. Eine Begründung ist erst erforderlich, wenn ein Anwalt durch Akteneinsicht Fehler im Verfahren feststellt und diese angreift. Häufig können ungenaue Messdaten oder Verfahrensfehler zur Einstellung des Verfahrens führen.
Die Behörde wird den Bescheid dann erneut prüfen und entweder das Bußgeldverfahren oder Ordnungswidrigkeitsverfahren einstellen oder bestätigen.

Fahrverbot umgehen
Wenn das Fahrverbot eine besondere Härte für Sie darstellt, können Sie dies im Einspruch geltend machen.
Dabei wird abgewogen, wie schwer der Verstoß wiegt, ob es eine Vorgeschichte von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten gibt und wie sich das Fahrverbot auf Ihr Privat- und Berufsleben auswirkt.
Besonders wichtig sind Gründe, wenn Sie als Berufsfahrer oder Außendienstler auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind oder ein kranker Verwandter auf Ihre Hilfe angewiesen ist.

Aussageverweigerungsrecht
Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. Sie müssen lediglich Ihre Personalien angeben, jedoch keine Angaben zur Sache machen.
Schweigen wird Ihnen nicht negativ ausgelegt.
Ein vorschnelles Schuldanerkenntnis ohne anwaltliche Beratung kann gegen Sie verwendet werden.

Verjährungsfrist für die Verfolgung und Vollstreckung der Ordnungswidrigkeit
Nach Ablauf der Verjährungsfrist darf die Behörde oder das Gericht die Ordnungswidrigkeit nicht mehr verfolgen oder die festgelegte Strafe durchsetzen.
Die Länge der Frist hängt von der Schwere des Verstoßes und der Höhe der Strafe ab.
Die Verjährungsfrist für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit liegt zwischen 3 Monaten und 3 Jahren, die Frist für die Vollstreckung zwischen 3 und 5 Jahren.

Sie haben einen Anhörungsbogen erhalten? Ein Bußgeldverfahren wurde eingeleitet? Möchten Sie das Fahrverbot vermeiden?
Ein Anwalt für Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht steht Ihnen zur Seite und verteidigt Sie gegen überhöhte und rechtswidrige Maßnahmen.

Sie benötigen anwaltliche Hilfe bei einem Bußgeldbescheid?
JETZT KONTAKTIEREN

Wir verteidigen Sie gegen Bußgelder und andere Strafen

Wird Ihnen eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen, stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite. Vom Beginn des Ermittlungsverfahrens bis zum Abschluss des Bußgeldverfahrens setzen wir uns im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht für Ihre Interessen ein.
Es ist entscheidend, dass Sie Ihre Aussage verweigern und nur Ihre Personalien angeben. Kontaktieren Sie uns schnell, um keine Fristen zu versäumen. Wir beantragen die vollständige Akteneinsicht und beraten Sie zum weiteren Vorgehen. Als Ihr Mandant übernehmen wir für Sie die Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft, der Polizei, den Ordnungsbehörden und dem Gericht.

Machen Sie sich keine Sorgen um Bußgelder. Mit uns bleiben Sie am Steuer.

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    Wenn Sie lieber persönlich mit uns sprechen möchten.

    Sie erreichen uns unter

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    07231 / 37 422 66

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