Im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Sie gerne in den folgenden Schwerpunkten:
- Kündigungsschutz
- Abfindung
- Arbeitszeugnis
- Urlaubsabgeltung
- Aufhebungsvertrag
Das Arbeitsrecht umfasst sämtliche Gesetze, Verordnungen und Vorschriften, die die Erwerbstätigkeit betreffen. Für Arbeitnehmer sind insbesondere die Bestimmungen des Individualarbeitsrechts von Bedeutung, da sie das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber regeln.
Haben Sie Fragen zu Ihren Rechten und Pflichten im Arbeitsverhältnis? Damit Sie bestens informiert sind, bieten wir Ihnen eine prägnante Übersicht.
Alle Streitigkeiten, die das Arbeitsverhältnis betreffen, werden in der Arbeitsgerichtsbarkeit verhandelt, basierend auf dem Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG). In erster Instanz entscheidet das Arbeitsgericht, in der Berufung das Landesarbeitsgericht und als höchste Instanz das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Der Spruchkörper setzt sich aus einem hauptamtlichen Richter sowie je einem ehrenamtlichen Richter für die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite zusammen.
Als Anwälte im Bereich Arbeitsrecht halten wir uns stets auf dem neuesten Stand der rechtlichen Entwicklungen, um unsere Mandanten kompetent und effektiv vertreten zu können. Ein fundiertes Verständnis des Arbeitsrechts ist dabei unerlässlich. Besonders wichtig ist, dass der Arbeitsvertrag nicht immer schriftlich vereinbart werden muss. Selbst wenn keine ausdrückliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über Arbeit und Vergütung getroffen wurde, kann dies durch das tatsächliche Tätigwerden ersetzt werden. Das Verhalten, die Arbeit aufzunehmen und dafür eine Vergütung zu erhalten, stellt eine sogenannte Realofferte dar. Deshalb gilt: Auch wenn viele glauben, Arbeitsverträge müssten schriftlich abgeschlossen werden, ist dies nicht immer der Fall. Entscheidend sind die Umstände des jeweiligen Einzelfalls. Genau das macht das deutsche Arbeitsrecht so komplex.