Sexueller Missbrauch kann in unterschiedlichen Formen auftreten und gehört zu den gravierendsten Straftaten. Der Vorwurf einer solchen Tat ist für den Beschuldigten äußerst belastend. Besonders problematisch wird es, wenn der Täter in einem engen Vertrauensverhältnis zum Opfer steht und es zu sexuellen Handlungen kommt. In diesem Fall kann es sich um den „Sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen“ gemäß § 174 Strafgesetzbuch (StGB) handeln.
Ergibt sich der Verdacht des sexuellen Missbrauchs, kommt es häufig zu einem Aussage-gegen-Aussage-Szenario. Daher ist es entscheidend, schnell einen Anwalt für Strafrecht und Sexualstrafrecht zu Rate zu ziehen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Beweissicherung und der Verteidigung gegen die Anschuldigungen. Denn eine Verurteilung wegen des Missbrauchs von Schutzbefohlenen kann nicht nur zu einer Freiheitsstrafe führen, sondern auch Ihr persönliches Umfeld nachhaltig zerstören.
In diesem Beitrag finden Sie detaillierte Informationen zu den erforderlichen Voraussetzungen und den möglichen Strafen im Zusammenhang mit dieser Straftat.