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Ihre Rechtsanwälte bei vorweggenommener Erbfolge

Wir kümmern uns um Ihr Erbe
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Vorweggenommene Erbfolge – Ihre Erbschaft in sicheren Händen

Möchten Sie die Erbschaftssteuer reduzieren, den Pflichtteil minimieren oder mögliche Erbstreitigkeiten verhindern? Und denken Sie an Ihre Absicherung im Alter, etwa durch Pflegeleistungen oder Nießbrauch- und Wohnrechte?

Mit einer vorweggenommenen Erbfolge übertragen Sie bereits zu Lebzeiten einen Teil Ihres Vermögens an Ihre Erben. Diese Entscheidung bringt zahlreiche Vorteile mit sich: Sie können die Erbschaftssteuer optimieren und Ihre Versorgung im Alter sichern. Gleichzeitig hilft eine vorausschauende Planung, Konflikte unter den Erben zu vermeiden. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) stellt Ihnen vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung. Je früher Sie aktiv werden, desto mehr Spielraum haben Sie bei der Gestaltung Ihrer Erbfolge. Es ist jedoch wichtig, diese Entscheidung sorgfältig zu treffen, da Schenkungen mit langen Fristen und komplexen formellen Anforderungen im Erbrecht oft zu Herausforderungen führen.

Da es nach dem Erbfall zu spät sein kann, ist eine frühzeitige Beratung unerlässlich. Wir, als spezialisierte Rechtsanwälte für Erbrecht, stehen Ihnen zur Seite und begleiten Sie kompetent bei der vorweggenommenen Erbfolge, sodass Sie die volle Kontrolle über Ihre Erbschaft behalten.

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Erbschaft erfolgreich vorwegnehmen

Damit Sie Ihre Erbschaft erfolgreich vorwegnehmen können, sollten Sie folgende Aspekte beachten:

Vorteile der vorweggenommenen Erbfolge

  • Steuerersparnis
    Innerhalb von 10 Jahren haben Sie die Möglichkeit, bestimmte Freibeträge an Verwandte und Ehegatten zu verschenken und so sowohl Erbschaftssteuer im Falle des Erbfalls als auch Schenkungssteuer bei Schenkungen zu Lebzeiten zu vermeiden.
    Folgende Freibeträge und Steuersätze gelten:

    • Ehegatten/Lebenspartner: 500.000 EUR, 1. Steuerklasse, 7-30 %
    • Kinder: 400.000 EUR, 1. Steuerklasse, 7-30 %
    • Enkel: 200.000 EUR, 1. Steuerklasse, 7-30 %
    • Eltern/Großeltern: 100.000 EUR, 1. Steuerklasse, 7-30 %
    • Geschwister/Nichten/Neffen: 20.000 EUR, 2. Steuerklasse, 15-43 %
    • Alle übrigen Erben: 20.000 EUR, 3. Steuerklasse, 30-50 %

Außerdem kann Privatvermögen in Betriebsvermögen umgewandelt und später als Gehalt ausgezahlt werden. Investitionen in steuerlich begünstigte Anlageklassen sind ebenfalls möglich.

  • Erbschaftsstreit vermeiden
    Die frühzeitige Regelung von Erbschaftsfragen schafft Klarheit und verhindert Konflikte zwischen den Erben. Eine neutrale Vermittlung durch einen Rechtsanwalt kann dazu beitragen, Streitigkeiten zu vermeiden.
  • Pflichtteil verringern
    Durch Schenkungen kann die Erbmasse reduziert werden, was auch den Pflichtteil verringert. Auf diese Weise können Sie einen Erben indirekt “enterben”.

Varianten der vorweggenommenen Erbfolge

  • Schenkung und Erbverzicht
    Ein Erbe kann durch einen Vertrag auf seine Erbschaft, einschließlich des Pflichtteils, verzichten. Dies kann gegen eine mögliche Abfindung geschehen. Der Erblasser muss diese Erklärung persönlich abgeben, der Erbe kann sich vertreten lassen. Ein Verzicht zugunsten eines anderen Erben ist ebenfalls möglich. Der Erbverzichtsvertrag muss notariell beurkundet werden. Ein einseitiger Widerruf ist bis zur Beurkundung möglich, danach ist eine Änderung oder Aufhebung nur mit beiderseitigem Einverständnis und einer notariellen Beurkundung möglich. Eine Anfechtung bleibt jedoch jederzeit möglich.
  • Schenkung mit Anrechnung auf den Pflichtteil
    Diese Variante ist sinnvoll, wenn ein Erbe bereits vorab einen Teil der Erbschaft erhalten soll. Der Erblasser und der beschenkte Erbe vereinbaren einen Erbverzichtsvertrag. Damit die Schenkung nicht den Pflichtteil für andere Erben beeinflusst, wird sie dem Nachlass angerechnet. Der Erblasser muss diese Anrechnung ausdrücklich festlegen.
  • Schenkung mit Anrechnung auf den Erbteil
    Wenn der beschenkte Erbe nicht auf das Erbe verzichtet hat, kann der Erblasser die Schenkung auf den Erbteil anrechnen. In diesem Fall müsste der beschenkte Erbe den Miterben möglicherweise einen Ausgleich zahlen.

Wichtige vertragliche Regelungen zur Absicherung

Für die Vorwegnahme der Erbfolge sollten Sie eine Gegenleistung vereinbaren, um ausreichend abgesichert zu sein. Mögliche Gegenleistungen sind:

  • Nießbrauchrecht und Wohnrecht an Grundstücken oder Immobilien
  • Lebenslange Rentenzahlung oder Abfindungs- bzw. Ausgleichszahlungen
  • Pflegeverpflichtung

Je nach Art der Gegenleistung müssen spezifische Formanforderungen erfüllt werden, wie etwa eine notarielle Beurkundung.

  • Erbteilsanrechnungsklausel
    Diese Klausel stellt sicher, dass bereits verschenktes Vermögen bei der Berechnung des Erbteils berücksichtigt wird, was eine faire Aufteilung im Erbfall bei mehreren Erben ermöglicht.
  • Pflichtteilsanrechnungsklausel
    Mit einer Rückfallklausel können Bedingungen festgelegt werden, unter denen die Schenkung zurückgefordert werden kann, beispielsweise bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder dem Vorversterben des Erben.
Sie benötigen anwaltliche Hilfe bei Ihrer vorweggenommenen Erbfolge?
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So unterstützen wir Sie bei der Erbgestaltung

Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir Ihre Erbfolge. Als erfahrene Rechtsanwälte im Erbrecht wissen wir, wie wichtig es ist, frühzeitig darüber nachzudenken. Je früher Sie sich mit den Themen rund um das Erbrecht befassen, desto mehr Gestaltungsmöglichkeiten haben Sie. Ob es um die Reduzierung der Erbschaftssteuer, die Möglichkeit, jemanden zu enterben, die Vereinbarung von Gegenleistungen in einem Erbvertrag oder vorzeitige Schenkungen geht – wir beraten Sie umfassend zu allen Optionen der vorweggenommenen Erbschaft.

Dank unserer langjährigen Erfahrung im Erbrecht kennen wir alle wichtigen Details und Gestaltungsmöglichkeiten. So können wir die rechtlichen Optionen individuell auf Ihre persönliche Situation abstimmen. Gerne besprechen wir auch mit Ihren künftigen Erben, wie Sie die Erbfolge so gestalten, dass ein Erbstreit so gut wie ausgeschlossen ist.

Vereinbaren Sie jetzt ein Gespräch für eine kostenlose Erstberatung. Wenn Sie sich für uns als Ihre Rechtsanwälte entscheiden, entwickeln wir zusammen eine maßgeschneiderte Erbstrategie. Selbstverständlich klären wir im Vorfeld die Anwaltskosten sowie mögliche Notar- und Verwaltungskosten, damit Sie genau wissen, wie Sie Ihre Erbangelegenheiten optimal regeln können.

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