Ein Arbeitsverhältnis kann nicht nur durch Kündigung oder Zeitablauf beendet werden, sondern auch durch einen Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag. Häufig wird Arbeitnehmern mitgeteilt, dass eine Kündigung unvermeidlich sei, sollte der angebotene Aufhebungsvertrag nicht unterzeichnet werden.
Als erfahrene Kanzlei bieten wir umfassende Unterstützung für Arbeitnehmer, die einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Mit unserer kompetenten Beratung und engagierten Vertretung setzen wir Ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber erfolgreich durch.
In vielen Fällen haben Sie eine starke Verhandlungsposition, da Arbeitgeber oft einen langwierigen Kündigungsschutzprozess vermeiden möchten. Mit unserem fundierten Fachwissen sorgen wir dafür, dass Sie auf Augenhöhe verhandeln und verschaffen Ihnen dadurch einen entscheidenden Vorteil.
Im folgenden Abschnitt erfahren Sie, auf welche Punkte Sie besonders achten sollten, wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten wird.