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Ihr Rechtsanwalt bei Autokauf

Wir helfen Ihnen im KfZ-Vertragsrecht
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Kfz-Vertragsrecht: Ihre Rechte beim Fahrzeugkauf und -leasing

Beim Kauf eines Fahrzeugs, sei es durch Leasing oder Miete, ist es wichtig, stets aufmerksam zu sein. Zahlreiche rechtliche Aspekte sollten beachtet werden, um späteren Problemen vorzubeugen. Häufig treten Schwierigkeiten erst nach Abschluss des Kaufes auf, wie etwa mangelhafte Reparaturen, versteckte Schäden an einem als „unfallfrei“ verkauften Auto oder Manipulationen am Kilometerstand. Leider wissen viele Käufer nicht, welche Rechte sie in solchen Fällen haben. Diese unterscheiden sich je nachdem, ob das Fahrzeug von einem Händler oder einer Privatperson erworben wurde.

Haben Sie sich für ein Leasing anstelle eines Kaufs entschieden? Hier kommt es besonders bei der Beendigung des Leasingvertrags oft zu Streitigkeiten zwischen dem Leasingnehmer und dem Leasinggeber, insbesondere in Bezug auf den Zustand und den Kilometerstand des Fahrzeugs.

Doch auch in solchen Situationen müssen Sie nicht allein kämpfen: Ein spezialisierter Anwalt für Kfz-Vertragsrecht kann Ihnen bei Problemen rund um den Kauf, Verkauf, das Leasing oder die Miete eines Fahrzeugs zur Seite stehen. Wir überprüfen Ihre Verträge und setzen Ihre Rechte effektiv durch.

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Kfz-Mängel und Gewährleistung beim Autokauf vom Händler

Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei einem Händler als Neuwagen gekauft haben, stehen Ihnen sämtliche gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Dazu gehören:

  • Das Recht auf Nacherfüllung
  • Rücktritt vom Kauf
  • Schadensersatz
  • Minderung des Kaufpreises

Für Neufahrzeuge gilt eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. In dieser Zeit haftet der Händler für Mängel, die bereits beim Kauf vorhanden waren oder zumindest bereits angelegt wurden.

Wichtig zu wissen ist, dass Händler keine Vereinbarungen treffen können, die ihre Haftung gegenüber Verbrauchern ausschließen oder einschränken.

Beweiserleichterung für Verbraucher
Wenn Sie das Fahrzeug als Verbraucher gekauft haben, gilt gesetzlich die Vermutung, dass Mängel, die innerhalb der ersten sechs Monate (ab dem 01.01.2022 innerhalb des ersten Jahres) auftreten, bereits beim Kauf des Fahrzeugs vorhanden waren. Diese Vermutung ist eine Voraussetzung für die Geltendmachung Ihrer Gewährleistungsrechte.

Ein entscheidender Aspekt ist, den Mangel nachweisen zu können. Ein spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht kennt die geeigneten Sachverständigen und unterstützt Sie dabei, den Mangel korrekt zu belegen.

Gewährleistung beim Kauf von Privatpersonen

Haben Sie Ihr Fahrzeug von einer Privatperson gekauft und stellen nun fest, dass es nicht unfallfrei ist und bereits mehrfach repariert wurde?

Oft enthalten Kaufverträge für gebrauchte Autos, die von Privatverkäufern genutzt werden, einen Haftungs- und Gewährleistungsausschluss. Doch viele solcher Ausschlüsse sind unwirksam. Ein Beispiel hierfür ist die Formulierung „Gesehen wie gekauft, keine Haftung“, die gegen das AGB-Recht verstößt.

Die Anforderungen an die Wirksamkeit solcher Klauseln sind hoch, um zu verhindern, dass Käufer unangemessen benachteiligt werden. In Fällen, in denen ein Vertrag des Verkäufers einen wirksamen Haftungsausschluss enthält, haftet der Verkäufer dennoch für zugesicherte Eigenschaften des Fahrzeugs, wie etwa dessen Unfallfreiheit.

Der Verkäufer darf keine falschen Angaben über das Fahrzeug machen und sich später auf den Haftungsausschluss berufen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann für Sie überprüfen, ob eine Aussage des Verkäufers eine zugesicherte Eigenschaft darstellt, die den Haftungsausschluss unwirksam macht.

Sonderfall: Betrug beim Fahrzeugkauf

Manipulierte Tachostände oder falsche Zusicherungen zur Unfallfreiheit gehören zu den häufigsten Betrugsmaschen beim Fahrzeugverkauf.

Wenn Sie den Verdacht haben, Opfer eines Betrugs geworden zu sein, sollten Sie Ihr Fahrzeug von einem Kfz-Sachverständigen überprüfen lassen. Solche Manipulationen sind illegal und geben dem Käufer das Recht, den Kaufvertrag anzufechten und rückgängig zu machen. Der Verkäufer ist verpflichtet, das Fahrzeug mit dem falschen Kilometerstand zurückzunehmen und den vollen Kaufpreis zu erstatten.

Es können auch weitere Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Wenn das Fahrzeug aufgrund des manipulierten Kilometerstands zu einem vermeintlich günstigen Preis angeboten wurde, kann der Verkäufer verpflichtet sein, ein vergleichbares Fahrzeug zum ursprünglich vereinbarten Preis zu beschaffen oder dem Käufer die Mehrkosten für einen anderen Kauf zu ersetzen.

In vielen Fällen ist es ratsam, ein Verfahren bei den Strafverfolgungsbehörden einzuleiten. Oft reicht es bereits aus, dem Verkäufer eine solche Maßnahme anzukündigen.

Das müssen Sie beim Kfz-Leasing beachten

Kfz-Leasing erfreut sich immer größerer Beliebtheit, doch auch hier gibt es einige Vertragsfallen, die Leasingnehmer beachten sollten.

Vereinbarte Vertragslaufzeit
Einmal geleast, müssen die Leasingraten über die gesamte Laufzeit des Vertrags bezahlt werden. Nur in Ausnahmefällen lässt sich ein Leasingvertrag vorzeitig kündigen. Bei Zahlungsverzug hat der Leasinggeber häufig ein Sonderkündigungsrecht und kann Schadensersatzansprüche geltend machen.

Wahl zwischen Restwert- und Kilometerleasing
Ein hoher Restwert kann die monatlichen Raten niedrig halten, doch wenn dieser Wert nicht erreicht wird, müssen Sie die Differenz trotzdem zahlen. Das Kilometerleasing ist leichter kalkulierbar, da die Leasingrate auf der gefahrenen Kilometerzahl basiert.

Streitigkeiten bei der Rückgabe
Bei der Rückgabe des Fahrzeugs gibt es oft Diskussionen darüber, ob Mängel noch der üblichen Nutzung entsprechen oder ob es sich um Schäden handelt, für die der Leasingnehmer verantwortlich ist. Grundsätzlich muss das Fahrzeug bei der Rückgabe in einem Zustand sein, der der vereinbarten Fahrleistung und dem Alter des Fahrzeugs entspricht. Der Leasinggeber hat keinen Anspruch auf ein „neues“ Fahrzeug.

Bei weiteren Fragen rund ums Kfz-Leasing stehen wir Ihnen gerne zur Seite!

Kfz-Mietvertrag

Ob für einen Umzug oder den nächsten Urlaub: Das Mieten von Fahrzeugen ist zunehmend beliebt. Doch auch bei der Anmietung eines Autos gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:

  • Verantwortung des Vermieters
    Vor der Übergabe und während der Mietzeit ist der Vermieter dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist. Tritt während der Mietzeit ein Mangel auf, hat der Mieter das Recht, die Mietzahlung zu mindern, und der Vermieter muss die Kosten für Reparaturen übernehmen.
  • Haftung des Vermieters
    Der Vermieter kann auch bei leichter Fahrlässigkeit für einen Unfall haftbar gemacht werden.
  • Wichtige Punkte im Mietvertrag
    Schließen Sie unbedingt einen schriftlichen Mietvertrag, in dem folgende Punkte geregelt sein sollten:
    • Mietzahlung und Mietdauer
    • Zustand des Fahrzeugs
    • Versicherung
    • Mögliche Vorschäden (diese sollten vor Fahrtantritt protokolliert werden)
    • Kündigungsbedingungen
    • Eingetragene Fahrer
    • Schadenshaftung
  • Haftung bei grober Fahrlässigkeit
    Bei grob fahrlässigem Verhalten, wie etwa stark überhöhter Geschwindigkeit, Trunkenheit oder Drogenkonsum, haftet der Mieter für selbst verursachte Schäden. Dies gilt auch, wenn das Fahrzeug vollkaskoversichert ist, da die Versicherung in solchen Fällen je nach Schwere des Verschuldens die Leistung kürzt.
  • Haftung ohne Vollkaskoversicherung
    Falls keine Vollkaskoversicherung besteht oder diese nicht in Anspruch genommen wird, haftet der Mieter auch für Schäden, die nur fahrlässig verursacht wurden.
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Wir helfen Ihnen in allen Bereichen des Kfz-Vertragsrechts

Haben Sie Probleme mit einem gekauften oder geleasten Fahrzeug? Als spezialisierte Anwälte für Kfz-Vertragsrecht setzen wir Ihre Rechte durch!

Möchten Sie wegen verschwiegener Mängel oder in Garantie- und Gewährleistungsfällen vom Autokauf zurücktreten? Wir prüfen, ob die Voraussetzungen dafür gegeben sind und welche Ansprüche Ihnen zustehen. Darüber hinaus überprüfen wir für Sie Kfz-Kaufverträge und beraten private Käufer, wie sie einen Gewährleistungsausschluss korrekt in einem Kfz-Kaufvertrag anwenden. Bei Mängeln an Ihrem Gebraucht- oder Neuwagen setzen wir Ihre Ansprüche konsequent durch.

Unsere Kanzlei hat bereits zahlreiche Vertragsstreitigkeiten erfolgreich für Autohäuser und Privatpersonen geführt. Dabei können wir auf ein umfangreiches Netzwerk an Kfz-Sachverständigen zurückgreifen, die Ihr Fahrzeug auf Mängel hin überprüfen.

Brauchen Sie rechtliche Beratung im Kfz-Vertragsrecht? Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und vereinbaren Sie noch heute einen Termin für eine individuelle Beratung!

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