Bei einer Scheidung spielt der Zugewinnausgleich eine zentrale Rolle in der vermögensrechtlichen Trennung der Ehepartner. Der Ehegatte, der während der Ehe mehr Vermögen aufgebaut hat, ist grundsätzlich verpflichtet, dem anderen einen finanziellen Ausgleich zu leisten.
Gerade bei komplexen Vermögensverhältnissen – etwa bei Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder ererbtem Vermögen – kann die korrekte Berechnung des Zugewinns rechtlich und steuerlich anspruchsvoll sein. Unsere Kanzlei für Familienrecht unterstützt Sie kompetent bei der Ermittlung, Bewertung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Auch außerhalb einer Scheidung kann der Zugewinnausgleich gezielt zur steuerlichen Optimierung innerhalb der Ehe genutzt werden. In unserem Ratgeber erfahren Sie, welche Rechte und Gestaltungsmöglichkeiten Sie haben – und wie wir Sie als erfahrene Anwälte im Familienrecht in allen Phasen beraten und vertreten.