Es gibt mehrere Erben und die Erbengemeinschaft soll aufgelöst werden? Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, auch Erbauseinandersetzung oder Nachlassteilung genannt, gehört zu den anspruchsvollsten Vorgängen im Erbrecht. Bis sie abgeschlossen ist, gehört der Nachlass allen Miterben gemeinsam. Keiner kann allein über einzelne Gegenstände verfügen.
Für eine faire Lösung ohne Erbstreit sollten alle Miterben die Regeln der Auseinandersetzung kennen. Ein Anwalt für Erbrecht erstellt einen klaren Teilungsplan, prüft Ausgleichsansprüche und berät zu den erbschaftsteuerlichen Folgen. So bleiben Ihre Interessen gewahrt.


