Viele Menschen wissen, dass ein Bier in der Regel nicht ausreicht, um die 0,5 Promillegrenze zu überschreiten. Aber wie sieht es bei Cannabis aus? Der Bundestag hat nun eine vergleichbare Regelung getroffen und einen THC-Grenzwert von 3,5 ng im Straßenverkehr festgelegt. Doch auch hier gibt es Ausnahmen, die beachtet werden müssen.
Neue Regelung: THC-Grenzwert für Autofahrer vom Bundestag beschlossen
Erhöhung des Cannabis-Grenzwerts im Straßenverkehr
Seit dem 1. April 2024 ist der Besitz und Anbau von Cannabis für Erwachsene ab 18 Jahren unter bestimmten Bedingungen legal. Im Zuge dieser Legalisierung wurden auch neue Regelungen für den Straßenverkehr eingeführt, die seit langem diskutiert werden.
Am 06. Juni 2024 verabschiedete der Bundestag ein Gesetz der Ampel-Koalition, das den Grenzwert für den THC-Wirkstoff im Straßenverkehr auf 3,5 Nanogramm (ng) festlegt, was mit der 0,5-Promille-Grenze für Alkohol vergleichbar ist. Bei Verstößen können Geldbußen verhängt werden.
Bisher galt eine strikte Regel, nach der bereits der Nachweis von THC im Blut Konsequenzen nach sich zog, wobei ein Wert von 1 ng pro Milliliter Blut als maßgeblich galt. Experten forderten jedoch eine Anpassung, da dieser Wert so niedrig war, dass Fahrer häufig bestraft wurden, ohne dass eine tatsächliche Beeinträchtigung der Fahrsicherheit nachgewiesen werden konnte.
Eine vom Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) eingesetzte Arbeitsgruppe schlug eine Erhöhung auf 3,5 ng vor, was im März zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes führte. Das Amtsgericht Dortmund sprach zudem im April einen Autofahrer mit einer THC-Konzentration von 3,1 ng/ml im Blut frei (Urt. v. 11.04.2024, Az. 729 OWi-251 Js 287/24 -27/24).
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Strafen für THC am Steuer: 500 Euro Bußgeld und Fahrverbot
Wer mit einem THC-Wert von 3,5 Nanogramm oder mehr im Blut am Steuer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot rechnen. Diese Regelung basiert auf den Empfehlungen einer Expertenkommission des Verkehrsministeriums, die feststellte, dass ab diesem Wert eine sicherheitsrelevante Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann. Der Grenzwert entspricht etwa 0,2 Promille Alkohol und liegt deutlich unter der Schwelle von 7 Nanogramm, bei der das Risiko erheblich steigt. Messfehler sind bereits berücksichtigt.
Eine neue Ordnungswidrigkeit wird eingeführt, wenn sowohl THC als auch Alkohol konsumiert wird. Wird der Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC überschritten, ist der Konsum von Alkohol am Steuer verboten. Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld von 1000 Euro. Wer also bereits Cannabis konsumiert hat, sollte auf Alkohol verzichten.
Für Fahranfänger bleibt die Regelung unverändert: In der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für unter 21-Jährige gilt ein striktes Cannabis-Verbot. Der Grenzwert von 3,5 Nanogramm findet hier keine Anwendung. Bei Verstößen wird ein Bußgeld von 250 Euro fällig.
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Ausnahme bei medizinischer THC-Einnahme
Die neue Regelung zum THC am Steuer betrifft alle Formen des Cannabiskonsums, einschließlich Joints, THC-haltiger Esswaren, Getränke, Öle und Extrakte. Eine Ausnahme gilt jedoch für Konsumenten, deren THC-Wert durch die bestimmungsgemäße Einnahme eines verschriebenen Medikaments für einen spezifischen Krankheitsfall bedingt ist.
Für die Kontrollen sollen empfindliche Speicheltests als Vorscreening verwendet werden, um den aktuellen Konsum nachzuweisen. Sollte jedoch eine Person Anzeichen von Ausfallerscheinungen zeigen, ist auch bei einem negativen Speicheltest eine Blutprobe erforderlich.
Es ist allgemein anerkannt, dass Rauschmittel die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, jedoch unterscheidet sich die Wirkung von Cannabis deutlich von der von Alkohol. Ein vorsichtiges “Herantasten” an den THC-Grenzwert ist daher nicht ratsam. Experten geben an, dass sicherheitsrelevante Effekte insbesondere 20 bis 30 Minuten nach dem Konsum am stärksten auftreten und nach etwa drei bis vier Stunden abklingen.
Bei gelegentlichen Konsumenten sinkt die THC-Konzentration innerhalb weniger Stunden. Bei regelmäßigem Konsum kann sich THC jedoch im Körper anreichern und auch Tage bis Wochen nach dem Konsum nachweisbar bleiben.
Cannabis- vs. Alkoholrausch – Ein Vergleich
Der CDU-Fachpolitiker Florian Müller bezeichnete den neuen THC-Grenzwert als einen “schwarzen Tag für die Verkehrssicherheit”. Seiner Ansicht nach zielt die Regelung der Ampel-Koalition darauf ab, das Autofahren für Cannabis-Konsumenten zu erleichtern. Müller kritisierte, dass es unlogisch sei, Cannabis-Konsumenten und Alkoholtrinker gleichzustellen und dies als eine Frage der Gerechtigkeit zu betrachten.
Dagegen argumentierte die Grünen-Abgeordnete Swantje Michaelsen: “Auch in Zukunft darf niemand im Rausch Auto fahren.” Sie unterstrich, dass die neuen Regelungen eine faire Lösung für alle darstellen, die Konsum und Fahren trennen. Mit der pauschalen Kriminalisierung durch die bisherigen Regelungen sei nun Schluss.
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