Im Verkehrsrecht beraten und vertreten wir Sie gerne in den folgenden Schwerpunkten:
- Verkehrsunfallrecht (Abwicklung von Verkehrsunfällen)
- Verkehrsstrafrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht und Bußgeldrecht
- Kasko- und Haftpflichtrecht
- Leasingrecht
- Autokauf und Werkstattrecht
Bei einem Verkehrsunfall sind die beteiligten Personen auf eine schnelle Abwicklung des Schadens angewiesen. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts ist dabei ratsam, da die genaue Bezifferung des gesamten Schadens von einem juristischen Laien kaum bewerkstelligt werden kann. Nicht selten versuchen auch die Kfz-Haftpflicht-Versicherungen durch eine träge Abwicklung des Schadens oder gar durch eine Kürzung den Geschädigten zu vertrösten.
Beachten Sie: wenn Sie nach einem Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt beauftragen, können diese Kosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung auch als Teil des eingetretenen Schadens ersetzt verlangt werden!
In eindeutig gelagerten Fällen können Sie als Geschädigter somit ohne zusätzliche Kosten einen Rechtsanwalt mit der Abwicklung beauftragen! Die Wahl eines geeigneten Gutachters, die Bezifferung der Nutzungsausfallsentschädigung sowie eines Schmerzensgeldes übernehmen dann wir für Sie!