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Ihr Rechtsanwalt bei einer Verkehrsstraftat

Wir helfen Ihnen Haftstrafen und Fahrverbote zu vermeiden
JETZT KONTAKTIEREN

Verkehrsstraftaten – und wie Sie sich dagegen wehren können

Sind Sie unter Alkoholeinfluss Auto gefahren? Wird Ihnen Nötigung oder Fahrerflucht vorgeworfen? Droht Ihnen nun der Verlust des Führerscheins? Verkehrsstraftaten können schnell passieren. Ein unachtsamer Moment genügt, und schon scheint der Weg ins Gefängnis unausweichlich. Besonders nach einem Unfall, wenn die Polizei Fragen stellt, fühlt man sich oft hilflos und trifft unüberlegte Entscheidungen.

In solchen schwierigen Momenten stehen wir Ihnen zur Seite. Da Haftstrafen und Strafen wie der Entzug der Fahrerlaubnis tiefgreifende Auswirkungen auf Ihr Privat- und Berufsleben haben können, ist es entscheidend, frühzeitig juristischen Rat einzuholen. Als erfahrene Kanzlei im Bereich Verkehrsstrafrecht wissen wir genau, wie Sie sich richtig verhalten. Wichtig ist, dass Sie sofort handeln und Ihre Aussagen sorgfältig abwägen.

JETZT KONTAKTIEREN

Was Ihnen bei Verkehrsstraftaten droht

Zu den häufigsten Verkehrsstraftaten gehören:

  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Fahren unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten
  • Nötigung (z. B. durch Drängeln, dichtes Auffahren oder Blockieren der Fahrbahn)
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (auch als Fahrerflucht bekannt)

Die Strafen und deren Höhe sind im Strafgesetzbuch (StGB), der Strafprozessordnung (StPO) sowie im Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt. Wenn Sie eine Straftat begangen haben, können Ihnen folgende Strafen drohen:

  • Hauptstrafen: Geldstrafen oder Freiheitsstrafen
  • Nebenstrafen: Fahrverbote

Haben Sie Angst vor Fahrverboten oder anderen Strafen?
Als spezialisierte Kanzlei im Bereich Verkehrsstrafrecht stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und vertreten Ihre Interessen in allen rechtlichen Fragen.

So verhindern Sie Ihre Verurteilung

Um Ihre Chancen auf eine Verurteilung zu verringern, sollten Sie folgende Punkte beachten:

Aussageverweigerungsrecht
Die wichtigste Regel: Schweigen ist von Vorteil. Ihr Schweigen wird nicht zu Ihrem Nachteil verwendet. Als Beschuldigter haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern und sich nicht selbst zu belasten. Alles, was Sie sagen, könnte gegen Sie verwendet werden. Geben Sie lediglich Ihre Personalien an; entlastende Informationen können nach Rücksprache mit einem Anwalt auch später eingebracht werden.

Schuldanerkenntnis
Vermeiden Sie es, eine Unterschrift oder Zustimmung zu einem Schuldanerkenntnis zu leisten. Ein Polizist kann eine Strafmilderung nicht festlegen; nur ein Richter kann dies im Verlauf des Strafprozesses entscheiden.

Akteneinsicht
Als Beschuldigter haben Sie das Recht auf Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft. Diese Einsicht ist jedoch begrenzt. Nur ein Anwalt kann vollständige Akteneinsicht beantragen, was Ihrer Verteidigung zugutekommt.

Polizeiliche Schreiben
Sie sind nicht verpflichtet, auf Schreiben der Polizei zu reagieren. Auch auf Vorladungen der Polizei müssen Sie nicht erscheinen – lediglich die Vorladung durch die Staatsanwaltschaft ist bindend.

Fahrverbot umgehen
In Fällen von Härte, zum Beispiel wenn Sie auf den Führerschein angewiesen sind (als Berufsfahrer oder für die Pflege eines Angehörigen), können die Behörden unter Umständen von einem Fahrverbot absehen.

Fristen einhalten
Im Strafbefehlsverfahren haben Sie eine Einspruchsfrist von zwei Wochen. Verpassen Sie diese Frist, wird das Verfahren automatisch mit einer Verurteilung abgeschlossen, im Gegensatz zu einem regulären Strafverfahren.

MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung)
Wurde Ihnen der Führerschein entzogen, ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung erforderlich, um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen. Diese Untersuchung prüft Ihre praktischen, theoretischen und psychologischen Fähigkeiten sowie Ihre charakterliche Eignung.

Haben Sie einen Anhörungsbogen erhalten? Wurde ein Strafverfahren eingeleitet? Möchten Sie das Fahrverbot vermeiden?
Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsstrafrecht unterstützt Sie, verteidigt Sie gegen ungerechtfertigte Maßnahmen und hilft Ihnen, Ihre Rechte zu wahren.

Sie benötigen anwaltliche Hilfe bei einer Verkehrsstraftat?
JETZT KONTAKTIEREN

Wir verteidigen Sie gegen Bußgelder und andere Strafen

Wenn Ihnen eine Verkehrsstraftat vorgeworfen wird, sind wir an Ihrer Seite. Mit unserer umfangreichen Erfahrung im Verkehrsstrafrecht beraten und vertreten wir Sie von der Eröffnung des Ermittlungsverfahrens bis zum Abschluss des Strafverfahrens.

Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall von Ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machen und sich umgehend an uns als Anwälte für Verkehrsrecht wenden. Zwar besteht vor Gericht bei geringfügigen Strafen keine Anwaltspflicht, doch nur ein Anwalt kann eine vollständige Akteneinsicht beantragen – und nur so ist eine fundierte und effektive Verteidigung möglich.

Als Ihr Mandant übernehmen wir die Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft, der Polizei, der Führerscheinbehörde und dem Gericht. Dabei ist es sogar möglich, bereits während des Ermittlungsverfahrens eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

Achten Sie auf die Fristen, damit wir Ihre Verteidigung optimal vorbereiten können!

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