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Ihr Rechtsanwalt bei Versorgungsausgleich

Wir helfen Ihnen beim Ausgleich von Rentenansprüchen
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Versorgungsausgleich bei Scheidung – Was Sie wissen sollten

Der Versorgungsausgleich ist ein zentraler Bestandteil des Familienrechts, der im Rahmen einer Scheidung eine wichtige Rolle spielt. Gemeint ist damit der Ausgleich von Rentenanwartschaften und Altersvorsorgeansprüchen, die Ehepartner während der Ehezeit erworben haben.

Viele Ehegatten regeln bereits vor der Trennung Fragen zu Unterhalt, Zugewinnausgleich oder Vermögensverteilung vertraglich. Der Versorgungsausgleich bleibt dabei jedoch oft unbeachtet – nicht zuletzt, weil sein Ausschluss in Eheverträgen von Gerichten häufig als unwirksam bewertet wird.

Kommt es zu keiner wirksamen Vereinbarung, wird der Versorgungsausgleich durch das Familiengericht automatisch im Rahmen des Scheidungsverfahrens durchgeführt.

Dennoch kann es sinnvoll sein, den Versorgungsausgleich individuell zu gestalten – etwa bei komplexen Altersvorsorgemodellen oder großen Einkommensunterschieden. Um hier rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, ist eine kompetente anwaltliche Beratung durch erfahrene Anwälte für Familienrecht unerlässlich.

JETZT KONTAKTIEREN

Was ist der Versorgungsausgleich? – Rentenansprüche bei Scheidung gerecht aufteilen

  • Bei einer Scheidung wird der sogenannte Versorgungsausgleich durchgeführt. 
    • Dabei handelt es sich um den Ausgleich aller während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften und Altersvorsorgeansprüche beider Ehegatten. 
    • Ziel ist es, eine faire Verteilung der Altersversorgung zu gewährleisten – insbesondere, wenn ein Ehepartner deutlich weniger eingezahlt hat.
  • Bei Arbeitnehmern und Angestellten ist die Lage meist übersichtlich:
    • Die Rentenanwartschaften entstehen durch Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, die in der Regel einkommensabhängig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt werden.
  • Anders sieht es bei Freiberuflern wie Ärzten, Architekten, Künstlern oder auch Rechtsanwälten aus: 
    • Sie zahlen in der Regel in berufsständische Versorgungswerke ein. 
    • Die daraus entstehenden Ansprüche auf Altersvorsorge fließen ebenfalls in den Versorgungsausgleich ein.
  • Häufig kommt es vor, dass ein Ehegatte seine berufliche Tätigkeit für die Familie – etwa zur Kindererziehung – unterbricht oder reduziert. 
    • In solchen Fällen fehlen oft die notwendigen Beiträge zur Altersvorsorge, was langfristig zu erheblichen Einbußen bei den Rentenansprüchen führt.
    • Der Versorgungsausgleich soll genau hier für einen Ausgleich sorgen. 
    • Damit Ihre Interessen gewahrt bleiben, ist eine individuelle anwaltliche Beratung im Familienrecht besonders wichtig.

Lassen Sie sich jetzt von erfahrenen Anwälten für Familienrecht beraten – damit Ihre Ansprüche nicht auf der Strecke bleiben.

Der Halbteilungsgrundsatz im Versorgungsausgleich – Fairer Ausgleich bei Scheidung

Der Versorgungsausgleich folgt dem sogenannten Halbteilungsgrundsatz, der in § 1 des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (VersAusglG) geregelt ist. 

  • Dieser Grundsatz besagt: Alle während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften oder Rechte auf Altersversorgung werden zwischen den Ehegatten hälftig aufgeteilt.
  • Die Grundlage für den Ausgleich bildet dabei nicht das Vermögen, sondern der Anspruch auf Altersversorgung – sei es aus der gesetzlichen Rentenversicherung, einem berufsständischen Versorgungswerk oder einer privaten Rentenversicherung.
  • Wichtig zu wissen: 
    • Beim Versorgungsausgleich werden keine Geldbeträge ausgezahlt, sondern sogenannte Versorgungspunkte oder Rentenanwartschaften auf das Versicherungskonto des anderen Ehepartners übertragen. 
    • Jedes Anrecht wird dabei einzeln betrachtet und hälftig ausgeglichen – unabhängig vom Einkommen oder der Erwerbsbiografie.
  • Dieser geregelte Ausgleich sorgt dafür, dass auch Ehepartner, die während der Ehezeit zugunsten von Familie oder Haushalt beruflich kürzergetreten sind, im Alter finanziell abgesichert sind.

Lassen Sie sich jetzt von erfahrenen Anwälten für Familienrecht umfassend beraten – damit Sie beim Versorgungsausgleich keine Nachteile erleiden.

Was wird im Versorgungsausgleich ausgeglichen?

Im Rahmen einer Scheidung unterliegen zahlreiche Altersvorsorgeansprüche dem Versorgungsausgleich. Ziel ist es, die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte gerecht zwischen den Ehegatten aufzuteilen – unabhängig davon, wer sie erworben hat.

  • Dem Versorgungsausgleich unterliegen insbesondere:
    • Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung
    • Beamtenpensionen (Beamtenversorgungen)
    • Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
    • Zusatzversorgungen im öffentlichen Dienst (z. B. VBL)
    • Berufsständische Versorgungen (z. B. Versorgungswerke für Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater)
    • Private Rentenversicherungen
    • Gegebenenfalls Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht (Einzelfallprüfung erforderlich)
    • Gegebenenfalls Anrechte aus dem Betriebsrentengesetz oder dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) wie Riester-Renten (ebenfalls im Einzelfall zu prüfen)
  • Nicht vom Versorgungsausgleich erfasst sind:
    • Private Kapitallebensversicherungen, sofern kein Rentenwahlrecht ausgeübt wurde
    • Kapitaldirektversicherungen aus der betrieblichen Altersvorsorge, wenn sie zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht abgeschlossen wurden (diese können jedoch dem Zugewinnausgleich unterfallen)

Besondere Fallkonstellationen – etwa bei ausgeübtem Rentenwahlrecht oder Mischformen von Versicherungen – sollten anwaltlich geprüft werden, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Lassen Sie sich jetzt rechtlich beraten – unsere Anwälte für Familienrecht helfen Ihnen dabei, den Versorgungsausgleich rechtssicher und fair zu gestalten.

Grenzen des Versorgungsausgleichs – Wann kein Ausgleich stattfindet

Der Versorgungsausgleich ist zwar ein zentraler Bestandteil des Scheidungsverfahrens, wird aber nicht in jedem Fall automatisch durchgeführt. Es gibt gesetzlich geregelte Ausnahmen und Besonderheiten, die beachtet werden müssen.

In folgenden Fällen findet kein oder nur ein eingeschränkter Versorgungsausgleich statt:

  • Kurze Ehedauer: 
    • Hat die Ehe weniger als drei Jahre gedauert, erfolgt ein Versorgungsausgleich nur auf Antrag eines Ehegatten. 
    • Ohne Antrag wird der Ausgleich vom Gericht nicht vorgenommen.
  • Geringfügige Ausgleichswerte (Bagatellgrenze): 
    • Ergibt sich für ein einzelnes Versorgungsanrecht nur ein sehr geringer Wert, entfällt der Ausgleich. 
    • Das dient der Verfahrensvereinfachung und soll unnötige Bürokratie vermeiden.
  • Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: 
    • Manche Versorgungsanrechte – insbesondere ausländische Anwartschaften oder bestimmte Sonderregelungen – werden nicht sofort mit der Scheidung ausgeglichen. 
    • Sie können später im Rahmen eines gesonderten Verfahrens zwischen den Ehegatten geregelt werden. 
    • Dies wird als schuldrechtlicher Versorgungsausgleich bezeichnet.

Diese Ausnahmen zeigen: Der Versorgungsausgleich ist komplex und sollte nicht ohne rechtliche Prüfung beurteilt werden.

Unsere Anwälte für Familienrecht beraten Sie individuell zu Ihren Ansprüchen – kontaktieren Sie uns, bevor finanzielle Nachteile entstehen.

Versorgungsausgleich im Ehevertrag oder Scheidungsvertrag regeln – Was ist möglich?

Wie andere Scheidungsfolgen lässt sich auch der Versorgungsausgleich vertraglich regeln – entweder vor der Eheschließung im Ehevertrag oder nach der Trennung im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung. 

  • Das Gesetz erlaubt dabei grundsätzlich auch den vollständigen Ausschluss des Versorgungsausgleichs im Fall der Scheidung.
  • Ein solcher Ausschluss ist jedoch nur dann wirksam, wenn er keinen Ehegatten unangemessen benachteiligt. 
    • Das bedeutet: Auch wenn das Familiengericht grundsätzlich an die vertragliche Vereinbarung gebunden ist, kann es diese für unwirksam erklären, wenn eine eheliche Schieflage entsteht.
    • Zum Beispiel, wenn ein Partner seine Erwerbstätigkeit stark eingeschränkt hat und dadurch im Alter schlechter abgesichert ist.
  • Wichtig:
    • Damit eine Vereinbarung zum Versorgungsausgleich rechtlich wirksam ist, muss sie notariell beurkundet werden. 
    • Alternativ kann sie auch im Rahmen des Scheidungsverfahrens protokolliert und dadurch formwirksam abgeschlossen werden.
  • Gerade bei komplexen Altersvorsorgemodellen, beruflicher Selbstständigkeit oder Auslandsbezug ist eine individuelle vertragliche Regelung oft sinnvoll – vorausgesetzt, sie wird rechtssicher gestaltet.

Sichern Sie sich jetzt rechtliche Unterstützung – unsere Anwälte für Familienrecht prüfen oder entwerfen Ihre individuelle Regelung zum Versorgungsausgleich.

Sie benötigen anwaltliche Hilfe beim Versorgungsausgleich?
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Versorgungsausgleich bei Scheidung – Ihre Anwälte für Familienrecht beraten Sie kompetent

Der Versorgungsausgleich gehört zu den wichtigsten und zugleich komplexesten Regelungen im Scheidungsrecht. Er betrifft die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche und Altersvorsorgeanrechte – und kann im Einzelfall erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Unsere Anwälte für Familienrecht stehen Ihnen zur Seite, wenn es darum geht, Ihre Interessen im Versorgungsausgleich zu erkennen, zu sichern und durchzusetzen.

  • Unsere Leistungen für Sie im Überblick:
    • Prüfung der Versorgungslage beider Ehegatten: Wir analysieren alle bestehenden Rentenansprüche und Altersvorsorgeverträge – gesetzlich, betrieblich, privat oder berufsständig.
    • Bewertung der Ausgleichspflicht: Wir prüfen, ob ein Versorgungsausgleich stattfinden muss – z. B. bei kurzer Ehe oder Bagatellgrenzen – und beraten zu möglichen Ausnahmen.
    • Strategische Gestaltung des Versorgungsausgleichs: Ob vollständiger Ausschluss, modifizierte Vereinbarung oder schuldrechtlicher Ausgleich – wir entwickeln rechtssichere, individuelle Lösungen.
    • Erstellung und Prüfung von Eheverträgen oder Scheidungsfolgenvereinbarungen: Wir sorgen dafür, dass Ihre Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich notariell beurkundet und vor Gericht durchsetzbar sind.
    • Vertretung im gerichtlichen Versorgungsausgleichsverfahren: Wir vertreten Ihre Interessen vor dem Familiengericht – professionell, zielgerichtet und mit klarem Blick auf Ihre wirtschaftliche Absicherung.
  • Warum eine anwaltliche Beratung so wichtig ist
    • Viele Ehegatten verzichten unbewusst auf erhebliche Rentenansprüche – sei es durch Unkenntnis, falsche Annahmen oder unfaire Vereinbarungen. 
    • Ein professionell geführter Versorgungsausgleich sorgt dafür, dass Sie im Alter nicht benachteiligt werden und eine gerechte Lösung erreicht wird. 
    • Gerade bei Selbstständigkeit, Auslandsbezug oder Sonderfällen wie Kapitalwahlrechten ist juristische Fachkenntnis unerlässlich.

Sichern Sie sich jetzt Ihre rechtliche Beratung – unsere Anwälte für Familienrecht klären Ihre Ansprüche und begleiten Sie zuverlässig durch den Versorgungsausgleich. Kontaktieren Sie uns für ein persönliches Gespräch.

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