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Ihr Rechtsanwalt bei Vermögensauseinandersetzung

Wir helfen Ihnen bei der Vermögensaufteilung
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Vermögensaufteilung nach der Scheidung – rechtssicher und fair geregelt

Die Vermögensaufteilung nach einer Scheidung gehört zu den häufigsten Konfliktpunkten im Familienrecht. Während die Trennung emotional bereits belastend ist, sorgt die Frage nach dem gemeinsamen Vermögen oft für zusätzliche Unsicherheit. Wer hat Anspruch auf was? Was zählt zum Zugewinn? Und wie lässt sich eine gerechte Lösung finden?

Als erfahrene Anwälte für Familienrecht stehen wir dir mit juristischem Know-how zur Seite und sorgen dafür, dass deine Interessen gewahrt bleiben. Dank klarer gesetzlicher Regelungen lässt sich vielen Streitigkeiten vorbeugen – vorausgesetzt, man kennt seine Rechte.

JETZT KONTAKTIEREN

Wem gehört was in der Ehe? – Eigentumsverhältnisse rechtlich sicher klären

In vielen Ehen stellt sich früher oder später die Frage: Wem gehört was? Die Antwort hängt maßgeblich vom Güterstand der Ehepartner ab. Leben Sie ohne Ehevertrag, gilt automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft – und genau auf diesen konzentriert sich unser Beitrag.

  • In der Zugewinngemeinschaft gilt: 
    • Jeder Ehegatte bleibt Eigentümer dessen, was ihm bereits vor der Ehe gehörte. 
    • Auch während der Ehe angeschaffte Gegenstände gehören in der Regel demjenigen, der sie erworben hat – sofern keine gemeinsame Anschaffung vorliegt.
  • Ein typisches Beispiel: 
    • Wird ein Auto gemeinsam finanziert, kann es als gemeinschaftliches Eigentum gewertet werden. 
    • Zum gemeinsamen Hausrat zählen darüber hinaus Gegenstände, die dem alltäglichen Gebrauch beider Partner dienen.

Gerade im Fall einer Trennung oder Scheidung kann die Klärung dieser Eigentumsverhältnisse zu Unsicherheiten und Konflikten führen. Unsere Anwälte für Familienrecht unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche zu sichern und eine rechtssichere Lösung zu finden – transparent, strukturiert und mit dem nötigen Feingefühl.

Zugewinnausgleich bei Scheidung – fairer Ausgleich des Vermögens

Der Zugewinnausgleich bildet den Kern der Vermögensauseinandersetzung bei einer Scheidung, wenn die Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben.

  • Dabei bleibt das Eigentum grundsätzlich bei demjenigen, dem es gehört – der Zugewinnausgleich regelt nicht die Aufteilung einzelner Gegenstände, sondern den finanziellen Ausgleich des gemeinsam erwirtschafteten Vermögens.
  • Das Prinzip dahinter: 
    • Während der Ehe leisten beide Partner ihren Beitrag – sei es durch Einkommen, Kindererziehung oder Unterstützung im Alltag. 
    • Der Gesetzgeber geht daher davon aus, dass das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen gerecht aufgeteilt werden soll, wenn die Ehe endet.
  • So wird der Zugewinnausgleich berechnet:
    • Anfangsvermögen: Das Vermögen, das ein Ehepartner bei der Eheschließung besitzt.
    • Endvermögen: Das Vermögen zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags.
    • Zugewinn: Die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen.
    • Ausgleich: Hat ein Ehegatte mehr Zugewinn erzielt, muss er die Hälfte des Überschusses an den anderen Ehepartner zahlen.
    • Wichtig: Negative Zugewinne (Verluste) werden dabei nicht berücksichtigt. Der Ausgleich erfolgt also nur bei einem tatsächlichen Vermögenszuwachs eines Ehepartners.

In der Praxis ergeben sich oft komplexe Fragestellungen, etwa zu Schenkungen, Erbschaften oder Sonderregelungen im Einzelfall. Eine genaue Prüfung und rechtssichere Berechnung sind daher unerlässlich.

Unsere erfahrenen Anwälte für Familienrecht beraten Sie umfassend zum Zugewinnausgleich – vereinbaren Sie jetzt einen Termin und lassen Sie Ihr Vermögen professionell sichern.

Gemeinsame Immobilie bei Scheidung – Was passiert mit dem Haus?

Die gemeinsame Immobilie zählt bei einer Scheidung zu den größten Streitpunkten der Vermögensauseinandersetzung. Ob Haus oder Eigentumswohnung – geht es um Eigentum, das mit viel Emotion und Geld verbunden ist, wird es schnell komplex.

  • Ist nur ein Ehepartner als Eigentümer im Grundbuch eingetragen?
    • In diesem Fall gehört die Immobilie grundsätzlich allein diesem Ehegatten. 
    • Er kann frei darüber verfügen – allerdings wird eine mögliche Wertsteigerung der Immobilie beim Zugewinnausgleich berücksichtigt. 
    • Das heißt: Der andere Ehepartner kann Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich haben.
  • Sind beide Ehegatten im Grundbuch eingetragen?

Dann bestehen mehrere Möglichkeiten zur Aufteilung:

  • Auszahlung des Miteigentumsanteils: Möchte ein Ehepartner in der Immobilie wohnen bleiben, kann er dem anderen dessen Anteil abkaufen.
  • Realteilung: In seltenen Fällen ist ein Umbau in zwei getrennte Wohneinheiten möglich – dann nutzt jeder Ehegatte seine eigene Hälfte.
  • Verkauf der Immobilie: Viele entscheiden sich für den Verkauf und die hälftige Teilung des Erlöses – oft die einfachste und fairste Lösung.
  • Teilungsversteigerung: Scheitert jede Einigung, kann ein gerichtliches Versteigerungsverfahren eingeleitet werden. Die Immobilie wird öffentlich versteigert, der Erlös aufgeteilt – meist jedoch zu einem unter dem Marktwert liegenden Preis.

Die Immobilienaufteilung bei Scheidung erfordert Fingerspitzengefühl und rechtliche Expertise – besonders wenn Kinder, laufende Kredite oder emotionale Bindungen eine Rolle spielen. Unsere Anwälte für Familienrecht beraten Sie umfassend zur Aufteilung Ihrer gemeinsamen Immobilie – vereinbaren Sie jetzt Ihr persönliches Beratungsgespräch.

Haustier bei Scheidung – Wer bekommt den Vierbeiner?

Für viele Paare ist das gemeinsame Haustier ein fester Bestandteil der Familie. Doch was passiert mit dem geliebten Tier bei einer Scheidung? Auch wenn Tiere nach dem Gesetz keine Sachen sind, werden sie im rechtlichen Sinne wie Hausrat behandelt. Die Frage, wer das Haustier behalten darf, ist daher nicht nur emotional, sondern auch juristisch relevant.

  • Entscheidung nach dem Tierwohl

Im Streitfall entscheidet das Gericht, bei wem das Tier nach der Trennung bleiben soll. Maßgeblich ist das Wohl des Tieres. Es wird geprüft:

  • Wer ist die Hauptbezugsperson des Tieres?
  • Bei wem kann das Tier ohne große Veränderungen weiterleben?
  • Wer ist in der Lage, sich weiterhin angemessen zu kümmern?
  • Erhält ein Ehepartner das „Sorgerecht“ – also das Eigentum am Tier – kann der andere Ehegatte unter Umständen eine Ausgleichszahlung verlangen.
  • Wichtig: Diese Regelung gilt nur dann, wenn das Tier tatsächlich gemeinsam angeschafft wurde. Gehört es nachweislich nur einem der Ehegatten (z. B. vor der Ehe), bleibt es in dessen Eigentum.

Die Frage nach dem Verbleib des Haustiers bei Scheidung erfordert oft viel Fingerspitzengefühl – vor allem dann, wenn beide Partner eine enge Bindung zum Tier haben.

Unsere Anwälte für Familienrecht unterstützen Sie bei einer einvernehmlichen und tiergerechten Lösung – vereinbaren Sie jetzt einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch.

Schenkungen der Schwiegereltern bei Scheidung – Was gilt rechtlich?

Ein häufig unterschätzter Streitpunkt bei der Scheidung sind Zuwendungen von Schwiegereltern – etwa finanzielle Unterstützungen beim Hauskauf oder größere Geschenke. In vielen Fällen wollten die Eltern mit ihrer Schenkung vor allem das eigene Kind unterstützen. Dass der (ehemalige) Schwiegerpartner das Geschenk nach der Trennung behält, entspricht meist nicht ihrem Willen.

  • Können Schwiegereltern ihr Geschenk zurückfordern?
    • Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu Klarheit geschaffen: Eine Rückforderung ist grundsätzlich möglich, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
    • Seit 2019 gilt: Nur wenn die Ehe relativ kurz nach der Schenkung scheitert – in der Regel innerhalb von zwei bis drei Jahren – besteht ein Rückforderungsanspruch. 
    • Hält die Ehe jedoch mehrere Jahre, sehen die Gerichte oft keine Grundlage für eine Rückforderung.
  • Zudem wird berücksichtigt, ob und in welchem Umfang das Geschenk – etwa eine Immobilie – während der Beziehung genutzt wurde. Diese Nutzung wird wertmindernd angerechnet, sodass die Rückforderung nicht in voller Höhe erfolgen muss.
  • Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich
    • Schenkungen der Schwiegereltern wirken sich in der Regel nicht direkt auf den Zugewinnausgleich aus. 
    • Sowohl der erhaltene Betrag als auch eine mögliche Rückzahlung werden dem Anfangs- bzw. Endvermögen zugerechnet und neutralisieren sich somit rechnerisch.
  • Wichtig: Jeder Fall ist individuell. Ob und in welcher Höhe eine Rückforderung rechtlich durchsetzbar ist, hängt stark von den konkreten Umständen und der Intention der Schenkenden ab.

Lassen Sie sich jetzt von unseren Anwälten für Familienrecht beraten – wir prüfen Ihre Situation und vertreten Ihre Interessen mit Erfahrung und Fingerspitzengefühl.

Gemeinschaftskonto nach der Trennung – Wer darf wie viel abheben?

Während getrennte Konten nach einer Trennung in der Regel keine größeren rechtlichen Probleme verursachen, sieht es bei einem gemeinsamen Konto – meist ein sogenanntes Oder-Konto – anders aus. Hier können beide Ehepartner unabhängig voneinander auf das Guthaben zugreifen, ganz gleich, wer das Geld erwirtschaftet hat.

  • Gerade im Trennungsfall führt das häufig zu Unsicherheit und Streit – besonders dann, wenn einer der Partner größere Beträge abhebt oder über das Konto alleine verfügt.
  • Was gilt ab dem Zeitpunkt der Trennung?
    • Jeder Ehegatte darf maximal die Hälfte des Guthabens abheben.
    • Hebt ein Ehepartner mehr als die Hälfte ab, kann der andere den überschießenden Betrag zurückverlangen.
    • Zahlungseingänge nach der Trennung stehen grundsätzlich demjenigen zu, der sie erwirtschaftet hat.
  • In bestimmten Fällen können sogar Abhebungen vor der Trennung rückgängig gemacht werden.
    • Zum Beispiel, wenn ein Ehepartner auffällig hohe Beträge abgebucht hat, um sich auf Kosten des anderen einen Vorteil beim Zugewinnausgleich zu verschaffen.
    • Ein solches Vorgehen kann als illoyale Vermögensverschiebung gewertet werden – mit der Folge, dass auch hier der überschreitende Anteil herauszugeben ist.
  • Fazit: Klare Regelungen schützen Ihr Vermögen
    • Ein Gemeinschaftskonto bei Trennung oder Scheidung sollte frühzeitig rechtlich bewertet werden. 
    • So lassen sich finanzielle Nachteile vermeiden und faire Lösungen erzielen – ohne unnötige Konflikte.

Unsere Anwälte für Familienrecht beraten Sie individuell zur Aufteilung gemeinsamer Konten – sichern Sie sich jetzt Ihre rechtliche Erstberatung.

Kosten sparen bei der Vermögensauseinandersetzung – So geht’s

Eine Scheidung ist nicht nur emotional belastend, sondern oft auch mit hohen Kosten verbunden – insbesondere, wenn es um die Vermögensauseinandersetzung geht. Gerichtliche Auseinandersetzungen über Immobilien, Konten oder Wertgegenstände können langwierig und teuer werden.

  • Einvernehmliche Lösung: Die Scheidungsfolgenvereinbarung
    • Eine kostenschonende Alternative ist die sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung. 
    • In diesem außergerichtlichen Vertrag regeln die Ehegatten gemeinsam alle wichtigen Fragen – etwa zur Vermögensverteilung, zum Zugewinnausgleich, zur Immobilie oder zu Unterhaltsansprüchen.
  • Die Vorteile:
    • Deutlich geringere Kosten als ein Gerichtsverfahren
    • Schnellere Abwicklung
    • Mehr Kontrolle über die Inhalte und Ergebnisse
    • Weniger emotionale Belastung durch Streitvermeidung
  • Besonders sinnvoll ist eine solche Einigung, wenn beide Seiten an einer fairen und sachlichen Lösung interessiert sind.

Lassen Sie sich jetzt zu den Möglichkeiten einer Scheidungsfolgenvereinbarung beraten – wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Scheidung kosteneffizient und rechtssicher gestalten können.

Sie benötigen anwaltliche Hilfe bei der Vermögensauseinandersetzung?
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Vermögensaufteilung bei Scheidung – rechtliche Unterstützung vom Anwalt für Familienrecht

Wenn eine Ehe zerbricht, geht es nicht nur um Emotionen – sondern auch um Vermögenswerte. Die Vermögensaufteilung bei einer Scheidung ist oft ein sensibles Thema und kann schnell zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Unsere Anwälte für Familienrecht stehen Ihnen in dieser Phase mit kompetenter Beratung, strategischer Verhandlungsführung und konsequenter Interessenvertretung zur Seite.

  • Ob Immobilien, Ersparnisse, Hausrat oder Firmenbeteiligungen – wir prüfen und bewerten gemeinsam mit Ihnen, welche Vermögenswerte in die Auseinandersetzung einfließen und welche Ansprüche Sie geltend machen können. Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich auch Sonderfälle wie:
    • Schenkungen der Schwiegereltern
    • vor der Ehe erworbenes Eigentum
    • Zugewinnausgleich
    • Allein- oder Miteigentum
    • gemeinsames Konto und Schulden
  • Unsere Leistungen im Überblick:
    • Rechtsberatung zur Vermögensaufteilung nach Trennung oder Scheidung
    • Analyse Ihrer Vermögenssituation und des Güterstands (z. B. Zugewinngemeinschaft)
    • Erstellung oder Prüfung von Scheidungsfolgenvereinbarungen
    • Vertretung bei außergerichtlichen Einigungen
    • Prozessvertretung vor Gericht, wenn keine Einigung möglich ist
    • Verhandlung mit der Gegenseite zur Durchsetzung Ihrer Interessen
    • Rechtskonforme Bewertung und Durchsetzung von Ausgleichsansprüchen

Vertrauen Sie auf eine starke rechtliche Begleitung in einer schwierigen Lebensphase – kontaktieren Sie uns jetzt für ein persönliches Beratungsgespräch. Wir klären Ihre Vermögensverhältnisse professionell und sorgen für eine faire Lösung.

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