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Ihre Rechtsanwälte bei Unterhalt

Ihre Ansprüche auf Unterhalt und Ausgleich
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Unterhalt sichern – Ihre Optionen im Scheidungsrecht

Möchten Sie sich endlich von Ihrem Partner trennen und die Ehe ein für alle Mal beenden? Haben Sie bereits eine Trennung vollzogen und möchten nun die rechtlichen Schritte zur Scheidung einleiten? Oder steht Ihr Ehepartner der Scheidung noch immer ablehnend gegenüber, obwohl Sie dringend einen Schlussstrich ziehen wollen? Wenn die Ehe irreparabel zerbrochen ist, ist eine Scheidung oftmals der beste Schritt.

Wir wissen aus langjähriger Erfahrung, wie herausfordernd und belastend der Scheidungsprozess sein kann. Auch wenn ein Scheidungsverfahren unangenehm ist, kann es unerlässlich sein, die gescheiterte Ehe offiziell zu beenden und Ihre Rechte zu wahren. Wir unterstützen Sie in allen Phasen des Verfahrens, sodass Sie sich unnötigen Stress ersparen können. Gemeinsam setzen wir uns für Ihren Anspruch auf Versorgungsausgleich, Unterhalt oder das Sorgerecht der Kinder ein.

JETZT KONTAKTIEREN

Ihre Ansprüche auf Unterhalt im Scheidungsverfahren

Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens können sich Ihre Ansprüche auf Unterhalt und Ausgleich aus einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung ergeben. Falls keine solche Vereinbarung besteht, stehen Ihnen gesetzliche Ansprüche zu, die beim Familiengericht im Rahmen der Scheidungsfolgesachen entschieden werden. In jedem Fall muss das Scheidungsverfahren zunächst durchlaufen werden. Dabei sollten Sie folgende Punkte beachten:

Das Trennungsjahr
Beide Ehegatten müssen ein Trennungsjahr vollzogen haben, in dem sie “getrennt zu Bett und Tisch” gelebt haben. Sollte eine Einigung über die Trennung nicht möglich sein, verlängert sich die Trennungsfrist auf drei Jahre. Wichtig ist, dass Sie dokumentieren, wann die Trennung beginnt und wie die Lebensverhältnisse aussehen (z. B. Wohnsituation, Betreuung gemeinsamer Kinder, Kündigung gemeinsamer Verträge und Versicherungen, Unterhaltszahlungen).
In Härtefällen, wie zum Beispiel bei Gewalt, Morddrohungen oder Alkoholmissbrauch, kann das Scheidungsverfahren auch vor Ablauf des Trennungsjahres eingeleitet werden.

Beratung durch einen Anwalt
Es ist ratsam, frühzeitig einen Anwalt zu Rate zu ziehen, der Sie durch den gesamten Prozess begleitet und alle notwendigen rechtlichen Schritte mit Ihnen abklärt. Ab etwa zwei bis drei Monaten vor Ablauf des Trennungsjahres kann der Scheidungsantrag beim Gericht eingereicht werden – hierbei besteht Anwaltszwang.

Zustellung des Scheidungsantrags
Nach Einreichung des Scheidungsantrags stellt das Familiengericht den Antrag dem anderen Ehegatten zu und setzt einen Gerichtstermin zur Scheidung fest.

Der Gerichtstermin
Beide Parteien müssen persönlich beim Gerichtstermin erscheinen. Im sogenannten Scheidungsverbund können alle Scheidungsfolgesachen, wie Versorgungsausgleich, Vermögensaufteilung, Ausgleichsansprüche sowie Regelungen zum Sorgerecht und Umgangsrecht bei gemeinsamen Kindern, gleichzeitig mit der Scheidung der Ehe entschieden werden.

Sie benötigen anwaltliche Hilfe bei Ihrer Scheidung?
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So unterstützen wir Sie

Wir begleiten Sie auf Ihrem Scheidungsweg und stehen Ihnen in jedem Schritt des Verfahrens zur Seite. Mit unserer langjährigen Erfahrung in der Praxis beraten und vertreten wir Sie während des gesamten Prozesses. Besonders wichtig ist es, Ihre Ansprüche auf Unterhalt, Ausgleich sowie Regelungen zur Vermögensaufteilung und zum Sorgerecht für gemeinsame Kinder zu sichern. Unsere Philosophie ist es, zunächst eine außergerichtliche Lösung anzustreben. Dabei prüfen wir bestehende Eheverträge oder Scheidungsfolgenvereinbarungen und setzen uns für Ihre Interessen ein. Sollte dies nicht ausreichen, vertreten wir Ihre Rechte selbstverständlich auch vor Gericht.

Sobald Sie uns als Mandanten gewinnen, übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit Ihrem Ehepartner, dem Familiengericht und den relevanten Behörden, um Ihnen in dieser schwierigen Zeit so viel Stress wie möglich zu ersparen. Zudem klären wir im Vorfeld alle Fragen zu Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und der Möglichkeit einer Prozesskostenhilfe, damit Sie genau wissen, was auf Sie zukommt.

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