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Ihr Rechtsanwalt bei Strafverfahren gegen Beamte

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Strafverfahren gegen Beamte – Warum besondere Risiken bestehen

Für Beamte kann die Einleitung eines Strafverfahrens weitreichende Folgen haben. Jede Strafe wird im Bundeszentralregister eingetragen, einschließlich kleiner Geldstrafen. Zwar erscheinen im Führungszeugnis, das von Arbeitgebern in der Privatwirtschaft eingesehen wird, nur Geldstrafen ab 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen, doch für Beamte ist das Bundeszentralregister entscheidend. Es ermöglicht den obersten Landes- und Bundesbehörden, also dem Dienstherrn, Einsicht zu nehmen.

Auch bei Straftaten, die außerhalb des Dienstes begangen werden, besteht eine Mitteilungspflicht der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Dienstherren.

Sollte der Dienstherr von einem laufenden Strafverfahren oder einer rechtskräftigen Verurteilung Kenntnis erlangen, können neben den strafrechtlichen Konsequenzen auch beamtenrechtliche Maßnahmen folgen – bis hin zum Verlust des Beamtenstatus.

Es gibt zudem spezielle Straftatbestände, die ausschließlich für Beamte geschaffen wurden und besonders schwer bestraft werden, wie etwa die Falschbeurkundung im Amt oder Körperverletzung im Amt.

Sobald die Strafverfolgungsbehörden über den Beamtenstatus informiert sind, besteht ein besonders starkes Interesse an der Aufklärung des Falls, was gesetzlich geregelt ist.

Angesichts dieser Risiken ist die frühzeitige Konsultation von Rechtsanwälten für Beamtenrecht und Beamtenstrafrecht von entscheidender Bedeutung. Unsere Kanzlei setzt alles daran, eine zügige Einstellung des Verfahrens zu erreichen und so schwerwiegende Folgen zu vermeiden.

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Unterschiede zwischen Strafverfahren und Disziplinarverfahren

Wenn der Verdacht einer Straftat aufkommt, werden häufig sowohl ein Strafverfahren als auch ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Diese beiden Verfahren sind jedoch voneinander unabhängig und unterscheiden sich in ihrer Zielsetzung und Durchführung:

Im Strafverfahren geht es darum, zu überprüfen, ob der Verdächtige eine Straftat gemäß dem Strafgesetzbuch begangen hat. Dies kann Delikte wie Untreue, Körperverletzung, Betrug oder Amtsmissbrauch umfassen. Die Ermittlungen werden durch die Staatsanwaltschaft oder die Polizei durchgeführt. Ein Strafverfahren betrifft grundsätzlich jeden Bürger. Wenn der Verdächtige unschuldig ist, wird das Verfahren eingestellt. Kann jedoch ein Tatnachweis erbracht werden, verhängt das Gericht eine Strafe. Ordnungswidrigkeiten, wie etwa Falschparken oder Geschwindigkeitsüberschreitungen, fallen nicht unter Straftaten nach dem Strafgesetzbuch.

Im Disziplinarverfahren wird hingegen untersucht, ob ein Beamter seine dienstlichen Pflichten verletzt hat. Dieses Verfahren betrifft ausschließlich Beamte und regelt das Verhältnis zwischen dem Beamten und seinem Dienstherrn. Die dienstlichen Pflichten der Beamten sind in den Beamtengesetzen des Bundes und der Länder festgelegt. Ein Verstoß gegen diese Pflichten, wie etwa Untreue, Missachtung dienstrechtlicher Weisungen oder Alkoholkonsum am Arbeitsplatz, wird als Dienstvergehen betrachtet. Die daraus resultierenden Konsequenzen können in Form von Disziplinarmaßnahmen erfolgen, die je nach Schwere des Vergehens vom Dienstherrn festgelegt werden (z. B. Verweis, Geldbuße oder Kürzung der Dienstbezüge). Schärfere Sanktionen, wie etwa die Entfernung aus dem Dienst oder eine Zurückstufung, können nur durch Klage des Dienstherrn vor dem Disziplinargericht durchgesetzt werden.

Die Auswirkungen eines Strafverfahrens auf einen Beamten

Beamte sind sowohl während ihrer Dienstzeit als auch in ihrer Freizeit verpflichtet, das Gesetz zu achten und die öffentliche Ordnung zu wahren. Ein eingeleitetes Strafverfahren kann daher schwerwiegende Auswirkungen auf ihr berufliches und persönliches Leben haben:

Mitteilung an den Dienstherrn:

Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, die Einleitung eines Strafverfahrens dem Dienstherrn mitzuteilen. In den meisten Fällen wird dadurch der Verdacht eines möglichen Dienstvergehens des Beamten geweckt, was häufig zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens führt. Der Beamte sieht sich somit mit zwei parallelen Verfahren konfrontiert.

Eintrag im Bundeszentralregister:

Wird der Beamte gemäß dem Strafgesetzbuch verurteilt, erfolgt ein Eintrag im Bundeszentralregister, auf das die obersten Bundes- und Landesbehörden zugreifen können. Während das Führungszeugnis für die Öffentlichkeit von Bedeutung ist, hat das Bundeszentralregister für Beamte eine besondere Relevanz.

Mögliche Verschärfung aufgrund des Beamtenstatus:

Der Beamtenstatus kann in bestimmten Fällen das Strafmaß verschärfen, insbesondere wenn die Straftat während der Ausübung des Dienstes begangen wurde. Dies gilt etwa für Sondertatbestände wie Körperverletzung im Amt, bei denen der Strafrahmen verschärft sein kann.

Auswirkungen auf Ruhestandsbezüge:

Auch im Ruhestand müssen Beamte mit erheblichen Konsequenzen eines Strafverfahrens rechnen. So kann es in einigen Fällen zu Kürzungen oder sogar Streichungen ihrer Ruhestandsbezüge kommen, wenn die Umstände dies erfordern.

Die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und die Vermeidung von Straftaten sind daher für Beamte nicht nur während ihrer aktiven Dienstzeit von Bedeutung, sondern auch darüber hinaus.

Unterbricht das Strafverfahren das Disziplinarverfahren?

Um eine effiziente Bearbeitung sicherzustellen und inkonsistente Ergebnisse zu vermeiden, wird das Disziplinarverfahren in der Regel unmittelbar nach der Einleitung eines Strafverfahrens – spätestens jedoch nach der Erhebung der Anklage – ausgesetzt.

In dieser Phase erwartet der Dienstherr die Entscheidung des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft im Rahmen des Strafverfahrens. Der Grund für diese Vorgehensweise ist die rechtliche Bindung an ein rechtskräftiges Urteil im Disziplinarverfahren.

Dies bedeutet, dass die im Strafverfahren festgestellten Tatsachen nicht erneut überprüft werden müssen. Der Dienstherr ist in der Regel an die tatsächlichen Feststellungen des Gerichts gebunden, sofern diese im Urteil nicht als offensichtlich fehlerhaft erkennbar sind.

Die Entscheidung, ob die ermittelten Sachverhalte tatsächlich ein Dienstvergehen darstellen, liegt jedoch ausschließlich beim Dienstherrn.

Diese Disziplinarmaßnahmen drohen nach Abschluss des Strafverfahrens

Nach dem Abschluss eines Strafverfahrens müssen Beamte in der Regel mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen. Es gibt jedoch bestimmte Einschränkungen, die beachtet werden müssen:

Nach einer Verurteilung oder der Einstellung des Verfahrens unter Auflagen oder Weisungen darf der Dienstherr keinen Verweis erteilen. In einigen Bundesländern wie Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Hessen sind Geldbußen und Kürzungen des Ruhegehalts ausgeschlossen.

Eine Kürzung der Dienstbezüge wird nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht gezogen. Diese Regelungen gelten in der Regel für weniger schwerwiegende Straftaten und dienen dazu, eine übermäßige Bestrafung des Beamten zu verhindern.

Wird ein Beamter jedoch freigesprochen, dürfen keine disziplinarischen Maßnahmen für denselben Vorfall ergriffen werden. Eine Ausnahme besteht lediglich, wenn der Freispruch aufgrund der Nichterfüllung der Straftatbestände erfolgte, jedoch ein Dienstvergehen vorliegt.

Ein Beispiel:

Ein Landesbeamter veröffentlicht fremdenfeindliche Inhalte auf Facebook und wird wegen Volksverhetzung angeklagt. Das Gericht stellt fest, dass die Beiträge nicht strafbar sind. Dennoch sieht der Dienstherr die Verfassungstreue des Beamten aufgrund dieser Inhalte zumindest in Frage gestellt, was zur Fortsetzung des Disziplinarverfahrens führt.

In diesen Fällen verlieren Beamte ihren Beamtenstatus

Ob ein Beamter seinen Beamtenstatus verliert, hängt von der Art der begangenen Straftat ab – ob diese fahrlässig oder vorsätzlich begangen wurde. Nur bei vorsätzlichen Straftaten kann der Beamtenstatus aufgehoben werden, während fahrlässiges Verhalten in der Regel keine Auswirkungen auf den Status hat.

Der Verlust des Beamtenstatus hat weitreichende Folgen, da auch alle Ansprüche auf Besoldung und Versorgung entfallen. In den folgenden Fällen verliert ein Beamter automatisch seinen Beamtenstatus mit Rechtskraft des Urteils:

  • Bei einer Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, auch wenn diese zur Bewährung ausgesetzt wird.
  • Bei einer Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten, insbesondere bei Delikten wie Landesverrat, Hochverrat oder Gefährdung der äußeren Sicherheit.

Dies gilt auch, wenn die Straftat in Zusammenhang mit dienstlichen Handlungen steht, wie etwa Bestechlichkeit. Bei einem geringeren Strafmaß ist der Verlust des Beamtenstatus (in diesem Fall als „Entfernung aus dem Dienst“ bezeichnet) eher unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen.

Für Ruhestandsbeamte gelten ähnliche Regelungen. Die meisten Bundesländer erkennen die Ruhestandrechte erst bei einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren an, wobei die Grenze von sechs Monaten bei den genannten Delikten in den meisten Ländern bestehen bleibt.

So können Sie sich als Beamter gegen ein Strafverfahren wehren

Als Beamter hat jede Ihrer Aussagen weitreichende Konsequenzen, da sie auch Auswirkungen auf das gleichzeitig laufende Disziplinarverfahren haben kann.

In dieser Situation ist es ratsam, von Ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch zu machen.

Das Recht, die Aussage zu verweigern, schützt Sie davor, dass Ihr Schweigen im Strafverfahren gegen Sie verwendet wird.

Ihr Rechtsanwalt kann in dieser Phase Akteneinsicht beantragen und möglicherweise eine Einstellung des Verfahrens erreichen.

Dies führt oft auch dazu, dass das Disziplinarverfahren eingestellt wird und Sie keine negativen Folgen befürchten müssen.

Spezielle Aspekte für Soldaten: Wehrstrafrecht

Bei Soldaten sind neben den allgemeinen Überlegungen in Strafverfahren auch die Besonderheiten des Wehrstrafrechts zu beachten.

Es ist besonders wichtig, darauf zu achten, dass während des Verfahrens keine Aussagen gemacht werden, die sich negativ auf ein späteres Strafverfahren auswirken könnten.

Als Rechtsanwälte ist es unsere Aufgabe, Sie in allen rechtlichen Belangen kompetent zu beraten und zu vertreten. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu wahren. Bei Bedarf setzen wir uns für Ihre Interessen ein, um die bestmögliche Lösung für Ihr Anliegen zu erreichen.

Sie benötigen anwaltliche Hilfe bei Strafverfahren gegen Beamte?
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So unterstützen wir Sie im Falle des Vorwurfs einer Straftat

Ihnen wird eine Straftat vorgeworfen? Zögern Sie nicht, sofort einen Rechtsanwalt für Beamtenrecht und Beamtenstrafrecht zu Rate zu ziehen und machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch!

Das Ziel unserer Kanzlei ist es, Sie bestmöglich aus der Angelegenheit herauszubringen, ohne eine öffentliche Verhandlung durchzuführen. Denn das Urteil aus dem Strafverfahren wird im Disziplinarverfahren als feststehende Tatsache betrachtet.

Der erste Schritt besteht darin, die Ermittlungsakte zu prüfen, um zu klären, ob eine Verfahrenseinstellung möglich ist. Eine erfolgreiche Einstellung des Strafverfahrens erhöht in der Regel auch die Chancen auf die Einstellung des Disziplinarverfahrens. Dies gilt auch, wenn das Strafverfahren gemäß § 153a StPO gegen Auflagen eingestellt wird, da dies nicht als Schuldeingeständnis des Beschuldigten gewertet wird.

Falls ein Gerichtsverfahren unvermeidlich ist und ein Freispruch erzielt werden kann, sind auch disziplinarische Konsequenzen in der Regel nicht zu erwarten.

Unsere Anwälte für Beamtenrecht und Beamtenstrafrecht verfügen über umfassende Erfahrung in der bundesweiten Verteidigung von Beamten. Wenn Sie als Beamter mit einem Strafverfahren konfrontiert sind, setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung!

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