Seit dem Markteintritt der Elektroautos standen vor allem zwei Kritikpunkte im Fokus: die oftmals begrenzte Reichweite sowie eine unzureichende Ladeinfrastruktur. Dennoch haben sich Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride trotz dieser anfänglichen Schwachstellen auf dem Automobilmarkt durchgesetzt.
Inzwischen hat sich das Ladenetz spürbar weiterentwickelt, und die von den Herstellern beworbenen Reichweiten kommen den Werten klassischer Verbrenner immer näher. Doch was passiert, wenn sich nach dem Kauf herausstellt, dass die tatsächliche Reichweite des Elektroautos deutlich hinter den Herstellerangaben zurückbleibt?
Viele Elektroautos bleiben in der Praxis deutlich hinter den vom Hersteller versprochenen Reichweiten zurück – mit entsprechendem Ärger und möglichen Schadensersatzansprüchen für Käufer. Unsere Kanzlei Guski Such unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte konsequent durchzusetzen. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung.
Elektroauto erreicht nicht die versprochene Reichweite? Jetzt rechtliche Hilfe sichern
E-Auto-Reichweitenproblem: Welche Ansprüche stehen Ihnen zu?
Weichen die Reichweitenangaben eines Elektroautos spürbar von den tatsächlichen Werten ab, können Käufer ihre Rechte gegenüber Hersteller oder Verkäufer geltend machen. Eine solche Abweichung stellt einen Sachmangel dar. Die wichtigsten Ansprüche im Überblick:
Nacherfüllung:
Zunächst besteht der Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Der Verkäufer erhält die Möglichkeit, den Mangel zu beseitigen.
Gelingt dies nicht, greifen weitere gesetzliche Rechte.
Rücktritt vom Kaufvertrag:
Bleibt die Nachbesserung erfolglos, können Käufer vom Vertrag zurücktreten und das Fahrzeug zurückgeben.
Der Kaufpreis wird erstattet – unter Berücksichtigung einer Nutzungsentschädigung für bereits gefahrene Kilometer.
Minderung des Kaufpreises:
Wer das Fahrzeug behalten möchte, kann eine Kaufpreisminderung verlangen.
Dabei muss jedoch der durch die geringere Reichweite entstandene Wertverlust belegt werden, was häufig mit Aufwand verbunden ist.
Nutzen Sie Ihre Rechte, wenn Ihr Elektroauto die beworbene Reichweite klar verfehlt!
Auch beim Leasing haben Sie bei Reichweitenabweichungen oder anderen Defekten die gleichen Ansprüche wie ein Käufer. Unsere verkehrsrechtlich versierten Anwälte der Kanzlei Guski Such setzen Ihre Rechte durch und finden die passende Lösung für Ihren Fall – von der Fehlerbehebung bis zum Rücktritt vom Leasingvertrag.
Wesentliche Hinweise für Elektroauto-Besitzer mit Reichweitenproblemen:
Gewährleistungsfrist im Blick behalten:
Ansprüche müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungszeit geltend gemacht werden.
Bei Neuwagen beträgt diese mindestens 24 Monate ab Übergabe, bei Händler-Gebrauchtwagen in der Regel 12 Monate.
Erheblicher Sachmangel erforderlich:
Für einen Rücktritt oder eine Minderung muss ein erheblicher Mangel vorliegen.
Nach der Rechtsprechung ist dieser gegeben, wenn die Abweichung vom beworbenen Wert mehr als 10 % beträgt.
Batterietest als Beweissicherung:
Zur Überprüfung des Batteriezustands sollten unabhängige Tests – etwa von Aviloo oder Dekra – durchgeführt werden.
Sie dienen dem Nachweis von Mängeln und stärken Ihre rechtliche Position.
Ganz gleich, ob eine nachlassende Batterie oder andere technische Defekte vorliegen: Wenn Ihr Elektroauto Mängel zeigt, erhalten Sie bei uns eine umfassende und kostenlose Erstberatung. Unsere auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwälte setzen Ihre Ansprüche konsequent durch – von der Beseitigung des Mangels bis hin zu Schadensersatzforderungen.
Defektes Elektroauto: Wie ein Anwalt Ihre Ansprüche sichert
Auch moderne Elektroautos sind nicht vor technischen Defekten geschützt. In solchen Fällen ist es entscheidend, die eigenen Rechte genau zu kennen.
Ein spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht unterstützt Sie dabei, Ihre Gewährleistungsansprüche durchzusetzen und die erforderlichen rechtlichen Schritte einzuleiten.
Stellen Sie einen Mangel fest, sollte der Hersteller oder Händler zeitnah und schriftlich informiert werden.
Da Elektrofahrzeuge ein besonderes technisches Verständnis erfordern, ist professionelle Unterstützung sinnvoll: Ein Rechtsanwalt hilft Ihnen nicht nur bei der korrekten Formulierung der Mängelanzeige, sondern übernimmt auf Wunsch auch die direkte Kommunikation mit der Gegenseite.
Nicht selten lässt sich durch anwaltliche Verhandlungen eine außergerichtliche Lösung erzielen. Kommt es zu keiner Einigung, begleitet Sie der Anwalt zuverlässig durch das gerichtliche Verfahren und setzt Ihre Ansprüche konsequent durch.
Ob nachlassende Batterie oder andere technische Defekte: Weist Ihr Elektroauto einen Mangel auf, erhalten Sie bei uns eine umfassende Beratung. Unsere auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwälte setzen Ihre Ansprüche durch – von der Behebung des Mangels bis hin zu möglichen Schadensersatzforderungen.
Leasingnehmer verfügen über die gleichen Ansprüche wie Käufer: Rechtliche Beratung und Unterstützung
Nach einer ausführlichen Beratung klären wir gemeinsam, welche rechtlichen und wirtschaftlichen Schritte in Ihrem Fall am sinnvollsten sind.
Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernehmen wir auf Wunsch die Einholung der Deckungszusage – so können Sie Ihre Ansprüche ohne eigenes Kostenrisiko durch uns durchsetzen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Leasingnehmer haben bei Mängeln an ihrem Elektroauto die gleichen Ansprüche wie Käufer. Unsere Kanzlei Guski Such prüft Ihren individuellen Fall und berät Sie zur optimalen Vorgehensweise, damit Sie Ihre Rechte effektiv und ohne eigenes Kostenrisiko durchsetzen können.

