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Ihr Rechtsanwalt bei Kündigungsschutz

Wir helfen Ihnen bei der Kündigungsschutzklage
JETZT KONTAKTIEREN

Kündigungsschutzklage – Ihr Weg zu Gerechtigkeit bei unrechtmäßiger Kündigung

Wurden Sie gekündigt oder droht Ihnen eine Kündigung? Wurde die Kündigung möglicherweise auf falschen Annahmen oder unzutreffenden Gründen ausgesprochen? Eine Kündigung ist nicht nur ein rechtlicher Akt, sondern für viele auch ein emotionaler Einschnitt. Häufig sind Kündigungen rechtswidrig und somit anfechtbar. Die Chancen, sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung zur Wehr zu setzen, stehen für Arbeitnehmer gut.

Wir wissen, wie belastend eine Kündigung für Sie sein kann, schließlich betrifft sie nicht nur Ihre berufliche Existenz, sondern auch Ihre finanzielle und soziale Sicherheit. Wenn der Brief vom Arbeitgeber im Kasten liegt, können sich schnell erhebliche Probleme ergeben. Daher ist es wichtig, rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Als erfahrene Arbeitsrechtsexperten wissen wir, wie Sie sich gegen eine Kündigung verteidigen können. Zögern Sie nicht, handeln Sie schnell – im Arbeitsrecht gilt eine Frist von nur zwei Wochen.

JETZT KONTAKTIEREN

So setzen Sie sich erfolgreich zur Wehr

Um sich erfolgreich mit einer Kündigungsschutzklage zu verteidigen, gibt es einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:

Klagefrist
Sie müssen innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Klage einreichen. Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam.

Arbeitsamt
Unabhängig davon, ob Sie klagen oder nicht, melden Sie sich umgehend beim Arbeitsamt als arbeitssuchend. Versäumen Sie diese Frist, verlieren Sie Ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld I.

Nachweis über Behinderung oder Schwangerschaft
Falls zutreffend, reichen Sie einen Nachweis über Ihre Behinderung oder Schwangerschaft ein, sofern dies nicht bereits während des Arbeitsverhältnisses erfolgt ist.

Betriebsrat (sofern vorhanden)
Konsultieren Sie den Betriebsrat, da der Arbeitgeber vor jeder Kündigung die Kündigungsgründe dort vorlegen und sich anhören muss. Wenn der Betriebsrat der Kündigung widersprochen hat, verbessert dies Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Klage.

Dokumentation der Arbeitsumstände
Notieren Sie möglichst genau Ihre Arbeitsbedingungen. Achten Sie auf Absprachen mit dem Arbeitgeber, insbesondere bei Aufhebungsverträgen, Zusagen zur Kündigungsrücknahme oder Prozessbeschäftigungsverträgen.

  • Aufhebungsverträge: Diese beinhalten möglicherweise eine Abfindung, führen jedoch häufig dazu, dass Ihr Arbeitslosengeld I für eine gewisse Zeit gesperrt wird.
  • Kündigungsrücknahme: Versprechen des Arbeitgebers zur Rücknahme der Kündigung müssen schriftlich erfolgen; mündliche Zusagen können dazu dienen, Sie zur Einhaltung der Kündigungsfrist zu bewegen.
  • Prozessbeschäftigung: Wenn Sie ein angebotene Prozessbeschäftigung ohne triftigen Grund ablehnen, verlieren Sie möglicherweise Ihren Anspruch auf Gehaltsnachzahlung bei erfolgreicher Kündigungsschutzklage.

Arbeitsgericht
Ziel der Kündigungsschutzklage ist in der Regel die Wiederaufnahme des Arbeitsverhältnisses. Häufig endet der Prozess jedoch mit einer Abfindung.

Das Verfahren wird von einem hauptamtlichen Richter geleitet. Falls keine Einigung erzielt wird, erfolgt ein Kammertermin, bei dem neben dem Richter auch zwei Laienrichter (Vertreter von Arbeitgeber und Arbeitnehmer) anwesend sind.

Sie benötigen anwaltliche Hilfe bei Ihrer Kündigungsschutzklage?
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Wie wir Sie unterstützen

Im Falle einer Kündigung stehen wir Ihnen zur Seite, um das Beste aus Ihrer Situation herauszuholen. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Sie während des gesamten Kündigungsschutzprozesses – vom Kündigungsschreiben bis hin zum Arbeitsgericht. Dabei ist es entscheidend, die genauen Umstände der Kündigung zu klären. Abhängig von den Erfolgsaussichten ist es entweder wichtig, auf die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu bestehen oder eine Abfindung zu verhandeln. Unser Ziel ist eine lösungsorientierte Vorgehensweise, die Ihre Rechte und Ansprüche wahrt.

Als Ihr Anwalt übernehmen wir für Sie die Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber, dem Betriebsrat, dem Arbeitsgericht und den relevanten Behörden, um Ihnen in dieser belastenden Zeit so viel Stress wie möglich zu ersparen. Gerne klären wir im Vorfeld die Anwalts- und Gerichtskosten sowie Ihre potenziellen Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber, damit Sie genau wissen, was auf Sie zukommt.

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