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Ihr Rechtsanwalt bei Fahrerflucht

Wir helfen Ihnen beim Vorwurf Fahrerflucht
JETZT KONTAKTIEREN

Fahrerflucht – Schnelle und kompetente rechtliche Unterstützung

Ihnen wird Fahrerflucht vorgeworfen? Sie haben den Unfallort ohne Erlaubnis verlassen? Benötigen Sie rechtliche Beratung? Wenn Sie sich nach einem Unfall entfernt haben, drohen Ihnen empfindliche Geldstrafen, eine Freiheitsstrafe und Fahrverbote. Zudem können Konflikte mit Ihrer Kfz-Versicherung entstehen.

In solchen Fällen ist es entscheidend, schnell und professionell rechtlichen Beistand zu erhalten – unabhängig davon, ob Ihr Verhalten absichtlich oder unbeabsichtigt war. Mit jahrelanger Erfahrung in der Verteidigung rund um das Thema Fahrerflucht stehen wir Ihnen in allen rechtlichen Fragen zur Seite.

Schweigen Sie und setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung. Als Beschuldigter haben Sie das Recht, keine Aussage zu machen und auf anwaltliche Vertretung zu bestehen. Als spezialisierte Anwälte für Verkehrsrecht sind wir auf die Verteidigung bei Autounfällen fokussiert. Um Ihre Verteidigung bestmöglich zu gestalten, sollten Sie uns idealerweise direkt nach dem Vorfall oder wenn die Behörden mit Ihnen Kontakt aufnehmen, anrufen.

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Der Führerscheinentzug – Wie Sie ihn erfolgreich zurückerlangen

Wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde oder ein Fahrverbot verhängt wurde, gibt es verschiedene Wege, sich dagegen zu wehren oder die Fahrerlaubnis wiederzubekommen. Wichtige Aspekte, die Sie beachten sollten:

Gründe und Dauer des Führerscheinentzugs:

  • Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß Strafgesetzbuch (StGB, z. B. durch Rotlichtverstöße oder Geschwindigkeitsüberschreitungen):
    • Mehr als 21 km/h innerorts oder 26 km/h außerorts: 1 Monat Fahrverbot
    • Mehr als 70 km/h außerorts: bis zu 3 Monate Fahrverbot
  • Trunkenheit im Verkehr:
    • Fahren unter Alkoholeinfluss (mehr als 1,1 Promille) oder Drogenkonsum
  • Fahrerflucht:
    • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; die Dauer ist von der Schwere des Vorfalls abhängig
  • Ungeeignetheit zum Führen eines Fahrzeugs:
    • Dies tritt ein, wenn eine bestimmte Anzahl an Punkten in Flensburg erreicht wird (maximal 8 Punkte sind erlaubt)
  • Besondere Regelungen in der Probezeit:
    • Nach der ersten Verwarnung kann ein weiteres Vergehen in der Probezeit zu einer härteren Strafe führen
    • In der Probezeit kann kein Seminar zum Punkteabbau besucht werden

Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug:

  • Fahrverbot – Das mildere Mittel:
    • Ein Fahrverbot wird entweder durch ein verkehrsrechtliches Strafverfahren oder im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens verhängt
    • Es ist zeitlich begrenzt (in der Regel 1-3 Monate)
    • Gilt meist bei geringfügigen Verstößen wie Rotlichtmissachtungen oder leichten Geschwindigkeitsüberschreitungen
    • Führerscheinabgabe erfolgt bei der Polizei, und er wird nach Ablauf des Verbots automatisch zurückgegeben
  • Führerscheinentzug – Der dauerhafte Verlust:
    • Bei schwerwiegenden Vergehen mit hohem Gefahrenpotenzial, wie etwa Alkohol oder Drogen am Steuer, auch bei Fahrten mit dem Fahrrad oder E-Scooter
    • Führerscheinabgabe sofort nach der Tat
    • Sperrfrist für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis (zwischen 6 Monaten und 5 Jahren)

Wiederbeantragung des Führerscheins:

  • Frühestens 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist kann ein neuer Führerschein beantragt werden
  • Erforderliche Nachweise wie MPU oder Abstinenznachweis müssen erbracht werden
  • In einigen Fällen kann eine erneute Fahrerlaubnisprüfung (theoretische und praktische Prüfung) erforderlich sein

Rechtliches Vorgehen:

  • Sie haben die Möglichkeit, gegen die behördliche Entscheidung Widerspruch einzulegen
  • Eine Verkürzung der Sperrfrist kann beantragt werden, insbesondere wenn besondere persönliche oder berufliche Gründe vorliegen (z. B. für Berufsfahrer oder Außendienstler)
  • Mit Schulungsmaßnahmen können Sie zeigen, dass Sie Ihre Einstellung zum sicheren Fahren geändert haben und künftig regelkonform handeln werden

Als erfahrene Anwälte im Verkehrsrecht unterstützen wir Sie dabei, den Entzug der Fahrerlaubnis anzufechten oder ein Fahrverbot abzuwenden, damit Sie schnellstmöglich wieder mobil sind.

So vermeiden Sie schwerwiegende rechtliche Konsequenzen:

Um Geldstrafen oder Freiheitsstrafen zu mindern oder zu vermeiden und Ihren Führerschein zu behalten, sollten Sie folgende Punkte beachten:

Voraussetzungen der Fahrerflucht

  • Unfallbeteiligte: Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, bevor eine Identifizierung möglich war, macht sich strafbar. Dies gilt auch für Beifahrer, die den Unfall mitverursacht haben.
  • Wartepflicht: Ist der andere Unfallbeteiligte nicht anwesend, muss der Verursacher eine angemessene Zeit warten, um eine Feststellung zu ermöglichen.
  • Angemessenheit der Wartezeit: Diese richtet sich nach den Umständen des Unfalls, z.B. ca. 60 Minuten tagsüber auf einem Supermarktparkplatz, 30 Minuten auf einer nächtlichen Landstraße.
  • Pflicht auch bei Kleinstschäden: Auch bei geringfügigen Schäden besteht eine Wartepflicht.
  • Nach dem Entfernen: Wer sich berechtigt entfernt hat, muss die Feststellung bei den anderen Beteiligten oder der Polizei schnellstmöglich nachholen.
  • Berechtigte Gründe für das Entfernen: Ein Entfernen ist unter bestimmten außergewöhnlichen Umständen zulässig, etwa bei einer Hochzeit, Beerdigung, einem medizinischen Notfall oder anderen dringenden Gründen.
  • Verlassen des Unfallortes: Dies bedeutet, den unmittelbaren Unfallort zu verlassen, ohne die Identität festzustellen.

Feststellungsduldungspflicht

  • Verpflichtung zur Feststellung: Sie müssen Ihren Namen, Ihre Anschrift sowie die Art der Beteiligung am Unfall angeben und sich aktiv als Unfallbeteiligter vorstellen.

Drohende Strafen und Sanktionen

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe: Je nach Schwere des Vorfalls können Strafen bis zu 3 Jahren Freiheitsentzug verhängt werden. Faktoren wie Schadenhöhe, Vorstrafen und der Einfluss von Drogen oder Alkohol spielen dabei eine Rolle.
  • Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug: Ein Fahrverbot von bis zu 6 Monaten oder der Entzug der Fahrerlaubnis, ggf. mit Sperrfrist von bis zu 5 Jahren, sind möglich.
  • Punkte im Fahreignungsregister: Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) können die Fahrerlaubnis beeinflussen.
  • Versicherungsansprüche: Kfz-Versicherungen und Rechtsschutzversicherungen können Rückforderungsansprüche stellen, z.B. für entstandene Schäden oder Anwaltsgebühren.
  • Erhöhung der Versicherungsgebühren: Die Haftpflichtversicherung könnte durch das Verhalten höhere Beiträge verlangen.
  • Verlängerung der Probezeit: Zusätzlich können Maßnahmen wie ein Aufbauseminar oder eine Sperrfrist für die erneute Fahrerlaubnisprüfung angeordnet werden.

Vermeidung oder Minderung der Strafen

  • Schweigen: Nutzen Sie Ihr Recht, keine Aussage zu machen. Alles, was Sie äußern, kann gegen Sie verwendet werden. Schweigen wird Ihnen nicht negativ ausgelegt.
  • Entlastendes nachträglich vorbringen: Mit Unterstützung eines Anwalts können entlastende Fakten später vorgebracht werden, wenn dies sinnvoll ist.
  • Personalien und Führerschein: Sie müssen lediglich Ihre Personalien und den Führerschein herausgeben.
  • Akteneinsicht durch Anwalt: Ein Anwalt kann vollständige Akteneinsicht beantragen. Das erleichtert die Verteidigung, da Sie frühzeitig alle relevanten Informationen einsehen können.
  • Nicht auf polizeiliche Schreiben reagieren: Sie müssen nicht auf Anfragen der Polizei reagieren oder zu Vorladungen erscheinen. Nur Vorladungen der Staatsanwaltschaft sind verbindlich.

Durch die rechtzeitige Hinzuziehung eines erfahrenen Anwalts können Sie die rechtlichen Konsequenzen deutlich abmildern und Ihre Chancen auf eine faire Verteidigung erhöhen.

Sie benötigen anwaltliche Hilfe bei Fahrerflucht?

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Wie wir Ihnen helfen können

Wenn Ihnen Fahrerflucht vorgeworfen wird, sind wir Ihr zuverlässiger Partner. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Verkehrsstrafrecht stehen wir Ihnen von der Eröffnung des Ermittlungsverfahrens bis zum Abschluss des Strafverfahrens zur Seite.

Wichtig ist, dass Sie jegliche Aussage verweigern und sich sofort an uns wenden. Auch wenn vor dem Amtsgericht bei geringfügiger Strafandrohung kein Anwaltszwang besteht, kann nur ein Anwalt die vollständige Akteneinsicht beantragen. Nur so ist eine fundierte und professionelle Verteidigung möglich.

Als Ihre Rechtsanwälte für Verkehrsrecht übernehmen wir für Sie die gesamte Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft, der Polizei, der Führerscheinbehörde, Ihrer Versicherung, den anderen Unfallbeteiligten und dem Gericht. In vielen Fällen ist es auch schon im Ermittlungsverfahren möglich, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

Schweigen Sie und kontaktieren Sie uns umgehend! So können wir die bestmögliche Verteidigung für Sie gewährleisten.

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