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Ihr Rechtsanwalt bei Vorwurf einer Vergewaltigung

Wir helfen Ihnen!
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Beratung bei Vorwürfen von Vergewaltigung und sexueller Nötigung

Ihnen wird eine Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung vorgeworfen? Als Rechtsanwälte im Bereich des Sexualstrafrechts stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite.

Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung sind nach dem Strafgesetzbuch (StGB) mit Freiheitsstrafe bedroht und dienen dem Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. Neben den rechtlichen Folgen haben solche Vorwürfe auch tiefgreifende persönliche Auswirkungen. Aus diesem Grund ist die Beratung und Vertretung durch einen erfahrenen Strafverteidiger von großer Bedeutung. Häufig sind Zeugenaussagen widersprüchlich oder es gibt nur wenige Beweise.

Mit einem kompetenten Rechtsanwalt für Strafrecht werden Sie sowohl in den Ermittlungen als auch vor Gericht optimal vertreten. Nutzen Sie die Möglichkeit einer unverbindlichen und vorurteilsfreien Beratung!

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Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung – Wichtige Aspekte im Überblick

Das Schutzgut der Straftatbestände ist die sexuelle Selbstbestimmung.

Wenn gegen Sie als Beschuldigten wegen sexueller Nötigung oder Vergewaltigung ermittelt wird, sollten Sie folgende Punkte beachten:

Strafbarkeit sexueller Übergriffe: Der „Nein heißt Nein“-Grundsatz
Sexuelle Handlungen sind strafbar, wenn sie gegen den erkennbaren Willen des Opfers durchgeführt werden.

Dieser Wille muss nicht immer verbal ausgedrückt werden, sondern kann sich auch durch nonverbale Zeichen wie Weinen oder Abwehrhaltung zeigen.

Zudem ist es strafbar, wenn eine besondere Lage ausgenutzt wird, die die freie Willensbildung des Opfers beeinträchtigt, beispielsweise durch Krankheit, Behinderung, eingeschränkte körperliche, psychische oder geistige Fähigkeiten, Alkohol- oder Drogenmissbrauch, Schlaf oder Bewusstlosigkeit.

Unterschied zwischen sexueller Nötigung und Vergewaltigung:
Sexuelle Nötigung umfasst alle sexuellen Übergriffe gegen den Willen des Opfers. Vergewaltigung stellt einen besonders schweren Fall der sexuellen Nötigung dar.

Vergewaltigung liegt vor, wenn es zu einem Beischlaf (Geschlechtsverkehr) oder einer besonders erniedrigenden, beischlafähnlichen Handlung kommt. Besonders kennzeichnend ist dabei das Eindringen in den Körper des Opfers, zum Beispiel durch Oral- oder Analverkehr.

Vorsatz:
Der Täter muss vorsätzlich, also mit Wissen und Wollen, gehandelt haben.

Wenn der Täter irrtümlich davon ausgeht, dass der Beischlaf einvernehmlich ist, ist eine Strafbarkeit ausgeschlossen.

Ein Rechtsanwalt kann helfen, Indizien zu sammeln, mit denen der Vorsatz des Täters begründet werden kann. Dies ist nach einer Akteneinsicht möglich, die durch den Anwalt beantragt werden kann.

Strafen und Sanktionen:
Für sexuelle Nötigung droht eine Freiheitsstrafe. Bei besonders schweren Fällen der Vergewaltigung erhöht sich diese Strafe.

Eine Erhöhung der Freiheitsstrafe ist ebenfalls möglich, wenn der Täter eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug bei sich führte, das Opfer in Lebensgefahr geriet oder durch den sexuellen Übergriff ums Leben kam.

Sie benötigen anwaltliche Hilfe beim Vorwurf einer Vergewaltigung?
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Urteilsfreie Rechtsberatung bei Vorwürfen der Vergewaltigung

Es wird gegen Sie wegen Vergewaltigung oder eines sexuellen Übergriffs ermittelt? Ein konkreter Tatverdacht liegt vor? Unabhängig davon, ob Sie schuldig oder unschuldig sind – als erfahrene Rechtsanwälte im Bereich des Sexualstrafrechts stehen wir Ihnen in jeder Situation unterstützend zur Seite. Bereits der Verdacht einer sexuellen Straftat kann tiefgreifende Auswirkungen auf Ihr familiäres und berufliches Umfeld haben.

Unsere Beratung und Vertretung unterliegt dem Anwaltsgeheimnis und erfolgt mit höchstem Vertrauen und ohne Wertung. Besonders in Fällen einer „Aussage gegen Aussage“-Situation ist es entscheidend, Falschaussagen zu entlarven und notwendige Gutachten einzuholen. Unsere Praxiserfahrung zeigt, dass Gerichte in vielen Fällen voreilig urteilen, oft ohne die nötige Objektivität, nur um der Öffentlichkeit einen Schuldigen zu präsentieren.

Deshalb ist es wichtig, so früh wie möglich einen Strafverteidiger zu beauftragen. Eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie kann Ihnen helfen, einer Freiheitsstrafe zu entkommen.

Besteht der Verdacht einer Vergewaltigung, ist die Unterstützung durch einen Anwalt im Sexualstrafrecht unerlässlich. Nur so können wir das Beste für Sie aus dieser schwierigen Situation herausholen.

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