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Ihr Rechtsanwalt bei einem Aufhebungsvertrag

Wir helfen Ihnen bei Ihrem Aufhebungsvertrag
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Aufhebungsvertrag: Ihre Rechte wahren und Interessen vertreten

Ein Arbeitsverhältnis kann nicht nur durch Kündigung oder Zeitablauf beendet werden, sondern auch durch einen Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag. Häufig wird Arbeitnehmern mitgeteilt, dass eine Kündigung unvermeidlich sei, sollte der angebotene Aufhebungsvertrag nicht unterzeichnet werden.

Als erfahrene Kanzlei bieten wir umfassende Unterstützung für Arbeitnehmer, die einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Mit unserer kompetenten Beratung und engagierten Vertretung setzen wir Ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber erfolgreich durch.

In vielen Fällen haben Sie eine starke Verhandlungsposition, da Arbeitgeber oft einen langwierigen Kündigungsschutzprozess vermeiden möchten. Mit unserem fundierten Fachwissen sorgen wir dafür, dass Sie auf Augenhöhe verhandeln und verschaffen Ihnen dadurch einen entscheidenden Vorteil.

Im folgenden Abschnitt erfahren Sie, auf welche Punkte Sie besonders achten sollten, wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten wird.

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Aufhebungsvertrag: So wird er abgeschlossen und darauf sollten Sie achten

Ein Aufhebungsvertrag ermöglicht es sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern, das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen zu beenden – ohne Berücksichtigung von Kündigungsfristen, sofern der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht gefährdet wird.

Gemäß § 623 BGB muss der Aufhebungsvertrag schriftlich abgefasst werden, was bedeutet, dass sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber ihn im Original unterzeichnen müssen.

Aufhebungsvertrag bei Geschäftsführer-Dienstverträgen
Wird ein Arbeitnehmer zum Geschäftsführer ernannt und ein Geschäftsführer-Dienstvertrag geschlossen, gilt das vorherige Arbeitsverhältnis als beendet. Der Kündigungsschutz entfällt, es sei denn, er wurde ausdrücklich im Dienstvertrag festgelegt. Eine arbeitsrechtliche Beratung ist in diesem Fall besonders empfehlenswert.

Keine Bedingungen im Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag darf nicht unter Bedingungen gestellt werden – beispielsweise durch eine Klausel, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses an bestimmte Voraussetzungen knüpft. Solche Klauseln machen den Vertrag unwirksam.

Aufhebungsvertrag für Minderjährige
Bei minderjährigen Arbeitnehmern müssen die Erziehungsberechtigten den Aufhebungsvertrag mitunterzeichnen.

Inhalte eines Aufhebungsvertrags: Wichtige Regelungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Ein Aufhebungsvertrag sollte eindeutig formulierte Bestimmungen zu den folgenden Punkten enthalten:

  • Beendigungsdatum: Wann endet das Arbeitsverhältnis offiziell?
  • Abfindung: Wird eine Abfindung gezahlt und, falls ja, in welcher Höhe?
  • Freistellung: Erfolgt eine Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung?
  • Arbeitszeugnis: Wird ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausgestellt?
  • Sonderzahlungen: Werden Zahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld berücksichtigt?
  • „Turbo-Klausel“: Ist ein schnelleres Ausscheiden mit erhöhter Abfindung möglich?

Unsere Empfehlung:
Mit unserer jahrelangen Erfahrung in der Verhandlung von Aufhebungsverträgen wissen wir genau, welche Regelungen für Sie individuell am besten sind. Ein einmal unterschriebener Aufhebungsvertrag ist in der Regel schwer rückgängig zu machen – zögern Sie daher nicht, rechtzeitig unsere Kanzlei für Arbeitsrecht zu kontaktieren. Wir prüfen und gestalten Ihren Aufhebungsvertrag mit der nötigen Expertise.

Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrags für Arbeitnehmer

Ein Aufhebungsvertrag bietet für Arbeitnehmer verschiedene Vorteile:

  • Schnelle Beendigung:
    Der Aufhebungsvertrag ermöglicht eine zügige Trennung vom Arbeitgeber, häufig ohne die Einhaltung der Kündigungsfrist. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn ein neuer Job kurzfristig angetreten werden soll.
  • Verhandelbare Abfindung:
    Oft lässt sich eine Abfindung aushandeln, da der Arbeitgeber Kündigungsschutzprozesse vermeiden möchte. Dies spart ihm Zeit und Kosten.
  • Rechtsklarheit:
    Die sofortige Beendigung sorgt für rechtliche Klarheit. Themen wie Arbeitszeugnis und Sonderzahlungen können verbindlich geregelt werden, wodurch zukünftige Streitigkeiten vermieden werden.

Allerdings gibt es auch Nachteile:

  • Keine Anhörung durch den Betriebsrat:
    In vielen Fällen findet keine Anhörung des Betriebsrats statt, was für den Arbeitnehmer nachteilig sein kann.
  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld:
    Es droht häufig eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, da der Aufhebungsvertrag als selbstverschuldete Beendigung des Arbeitsverhältnisses angesehen wird.

Arbeitnehmer sollten daher niemals vorschnell unterschreiben! Nehmen Sie sich die Zeit, den Vertrag sorgfältig zu prüfen und lassen Sie sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten, um alle finanziellen Konsequenzen zu verstehen und nachteilige Bedingungen zu vermeiden.

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld wegen Aufhebungsvertrag vermeiden

Beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags kann eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld von bis zu 12 Wochen verhängt werden, da der Arbeitnehmer durch die Unterschrift aktiv zur Beendigung seines Arbeitsverhältnisses beiträgt.

Diese Sperrzeit kann jedoch oft vermieden werden, wenn ein „wichtiger Grund“ für den Aufhebungsvertrag vorliegt.

Mit der Unterstützung eines erfahrenen Anwalts für Arbeitsrecht kann der Aufhebungsvertrag so gestaltet werden, dass das Risiko einer Sperrzeit minimiert wird. Die finanziellen Auswirkungen einer Sperrzeit sollten keinesfalls unterschätzt werden – eine rechtzeitige Beratung durch einen Arbeitsrechtsexperten ist daher ratsam.

Anspruch auf Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag: Das sollten Sie wissen

Grundsätzlich besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung.

Trotzdem wird in vielen Fällen eine Abfindungsregelung in den Aufhebungsvertrag aufgenommen, um die Zustimmung des Arbeitnehmers zu erhalten. Die Wahrscheinlichkeit einer höheren Abfindung steigt in der Regel mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Oftmals sind die ersten Abfindungsangebote jedoch zu niedrig.

Dank unserer langjährigen Erfahrung und umfassenden Kenntnis der Verhandlungsstrategien sowie der finanziellen Möglichkeiten der größten Arbeitgeber können wir für unsere Mandanten Abfindungen erzielen, die deutlich über den ursprünglichen Angeboten liegen.

Aufhebungsvertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Was zu beachten ist

Ein Aufhebungsvertrag kann Klauseln enthalten, die als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten, insbesondere wenn sie für eine regelmäßige Anwendung vorgesehen sind.

Diese AGB müssen klar und verständlich formuliert sein – überraschende, widersprüchliche oder missverständliche Klauseln sind unwirksam. Dasselbe gilt auch für Klauseln in Arbeitsverträgen.

Wurden die Klauseln jedoch individuell verhandelt und nicht einseitig vom Arbeitgeber festgelegt, gelten sie nicht als AGB, sondern als verhandelbare Vertragsbestandteile. In diesem Fall ist es deutlich schwieriger, die Unwirksamkeit der Klauseln gemäß § 305 BGB geltend zu machen.

Aufhebungsvertrag: Anfechtung, Rücktritt und Widerruf – Ihre Möglichkeiten

Ein Aufhebungsvertrag wird oft voreilig unterzeichnet, und später versuchen Arbeitnehmer, ihn anzufechten, um die Vereinbarung rückgängig zu machen. Aber wie kann sich ein Arbeitnehmer rechtlich vom Aufhebungsvertrag lösen? Hier sind die Optionen:

Anfechtung des Aufhebungsvertrags
Eine Anfechtung ist möglich, wenn der Vertrag aufgrund eines Irrtums, einer arglistigen Täuschung oder einer widerrechtlichen Drohung zustande gekommen ist.

  • Anfechtung wegen Irrtums: Ein Irrtum liegt vor, wenn der Arbeitnehmer nicht wusste, dass er eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses unterzeichnet. Diese Möglichkeit der Anfechtung ist jedoch selten und gilt nur bei wesentlichen Missverständnissen.
  • Anfechtung wegen arglistiger Täuschung: Eine Anfechtung ist auch möglich, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vorsätzlich über wesentliche Fakten, wie den Wegfall des Arbeitsplatzes oder eine bevorstehende Betriebsstilllegung, getäuscht hat.
  • Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung: Eine Anfechtung kann erfolgen, wenn die Drohung als widerrechtlich angesehen wird und ein „vernünftiger“ Arbeitgeber nicht in gleicher Weise gehandelt hätte.

Rücktritt vom Aufhebungsvertrag
Ein Rücktrittsrecht besteht, wenn der Arbeitgeber seine Verpflichtungen, wie etwa die Abfindungszahlung, nicht erfüllt. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine Frist setzen und eine Rücktrittsandrohung aussprechen, bevor er den Rücktritt erklärt.

Widerruf des Aufhebungsvertrags
Ein Widerrufsrecht besteht insbesondere bei Haustürgeschäften, wenn der Aufhebungsvertrag unter besonderen Umständen, wie einem Hausbesuch des Arbeitgebers, abgeschlossen wurde. Verträge, die direkt in der Betriebsstätte des Arbeitgebers abgeschlossen werden, fallen jedoch nicht unter diese Regelung.

Unsere Empfehlung:
Diese juristischen Schritte erfordern oft fundierte Beratung. Ein Anwalt für Arbeitsrecht hilft Ihnen dabei, den besten Weg zur Wahrung Ihrer Rechte zu finden.

Sie benötigen anwaltliche Hilfe bei Ihrem Aufhebungsvertrag?
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Arbeitsrechtliche Beratung bei Aufhebungsverträgen – Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie umfassend

Ein Aufhebungsvertrag kann viele Vorteile bieten, erfordert jedoch eine sorgfältige Prüfung und strategische Verhandlung. Als erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten und sicherzustellen, dass Sie den größtmöglichen Nutzen aus Ihrem Aufhebungsvertrag ziehen.

Unsere Leistungen für Sie im Detail:

  • Prüfung Ihres Aufhebungsvertrags: Wir überprüfen Ihren Vertrag gründlich und beraten Sie zu allen relevanten Punkten:
    • Besteht Kündigungsgefahr? Wir klären, ob eine Kündigung tatsächlich bevorsteht und ob rechtliche Gründe vorliegen.
    • Kündigungsschutz und Erfolgsaussichten einer Klage: Wir prüfen, ob Sie Kündigungsschutz genießen und ob sich eine Kündigungsschutzklage lohnt.
    • Vermeidung einer Sperrzeit: Wir analysieren die Wahrscheinlichkeit einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und zeigen Wege auf, wie diese vermieden werden kann.

Unser Ziel ist es, Ihre Interessen vollständig durchzusetzen, indem wir:

  • die maximale Abfindung verhandeln, einschließlich steuerlich optimierter Lösungen,
  • eine Freistellung bei Fortzahlung der Vergütung erreichen,
  • eine Turboprämie oder „Sprinterklausel“ vereinbaren,
  • ein qualifiziertes Arbeitszeugnis mit hervorragender Gesamtnote sichern,
  • für die Abgeltung von Überstunden und Resturlaub sorgen und
  • eine Sperre beim Arbeitslosengeld vermeiden.

Mit unserer langjährigen Spezialisierung, umfangreichen Erfahrung und kontinuierlicher Fortbildung setzen wir alles daran, Ihnen das bestmögliche Ergebnis zu sichern.

Unsere Empfehlung:
Die Verhandlung eines Aufhebungsvertrags sollte immer mit Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts für Arbeitsrecht erfolgen – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Unsere spezialisierten Anwälte für Arbeitsrecht verfügen über fundierte Kenntnisse und Verhandlungserfahrung, um schnell zu erkennen, welche Punkte durchsetzbar sind.

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