BtM-Vorwurf erhalten?
Wurden Sie mit Betäubungsmitteln erwischt oder wird Ihnen Besitz, Handel oder Anbau vorgeworfen? Jetzt ist entscheidend, dass Sie richtig reagieren. Als erfahrene Strafverteidiger im Betäubungsmittelstrafrecht sorgen wir dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und entwickeln eine klare Verteidigungsstrategie.
Schnelle Reaktion – wir handeln umgehend nach Ihrer Kontaktaufnahme
Aussageverweigerungsrecht sichern – keine voreiligen Aussagen bei Polizei oder Staatsanwaltschaft
Akteneinsicht und Fehleranalyse – Ermittlungsfehler erkennen und nutzen
Strafmilderung oder Einstellung – wir prüfen alle Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung
Erfahrung in komplexen BTM-Fällen – von Eigenkonsum bis bandenmäßigem Handel
BTM-Vergehen – Die häufigsten Vorwürfe und was Sie jetzt wissen müssen
Besitz von Betäubungsmitteln
Der bloße Besitz von Betäubungsmitteln ist strafbar – unabhängig davon, ob Sie diese konsumieren wollten oder nicht. Bei geringen Mengen weicher Drogen kann das Verfahren oft eingestellt werden. Bei harten Drogen oder nicht geringen Mengen drohen jedoch Freiheitsstrafen von einem bis zu 15 Jahren. Entscheidend ist die Art und Menge der Substanz sowie der Wirkstoffgehalt. Wir prüfen, ob Ermittlungsfehler vorliegen oder eine Verfahrenseinstellung möglich ist.
Handel mit Betäubungsmitteln
Bereits gelegentliche Verkäufe können als gewerbsmäßiger Handel ausgelegt werden, was drastische Strafen nach sich zieht. Wird Ihnen Handel mit nicht geringen Mengen oder bandenmäßiger Handel vorgeworfen, sind Freiheitsstrafen zwischen einem und 15 Jahren möglich. Auch der Einsatz von Waffen im Zusammenhang mit BTM-Delikten verschärft das Strafmaß erheblich. Eine durchdachte Verteidigungsstrategie ist hier unerlässlich, um das Strafmaß zu reduzieren oder eine Einstellung zu erreichen.
BTM im Straßenverkehr
Der Konsum von Betäubungsmitteln während oder vor dem Führen eines Kraftfahrzeugs führt dazu, dass Sie als nicht fahrtüchtig gelten. Neben strafrechtlichen Konsequenzen drohen Führerscheinentzug und hohe Bußgelder. Ausnahmen bestehen nur bei verschreibungsfähigen Substanzen oder gelegentlichem Cannabiskonsum unter bestimmten Voraussetzungen. Wir beraten Sie zu den spezifischen Folgen und entwickeln eine Strategie zur Verteidigung Ihrer Fahrerlaubnis.
Anbau von Betäubungsmitteln
Der illegale Anbau von Cannabis oder anderen Betäubungsmitteln wird strafrechtlich verfolgt – selbst bei kleinen Mengen zum Eigenverbrauch. Je nach Umfang des Anbaus und der produzierten Menge können empfindliche Strafen drohen. Wurden bei Ihnen Pflanzen entdeckt oder gab es eine Hausdurchsuchung, sollten Sie umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Wir analysieren die Beweislage und nutzen mögliche Verfahrensfehler zu Ihren Gunsten.
Erfahrene Strafverteidigung mit Fokus auf Betäubungsmittelstrafrecht
Als spezialisierte Strafverteidiger vertreten wir Mandanten bundesweit in allen Bereichen des Strafrechts – mit besonderem Schwerpunkt auf Betäubungsmitteldelikten. Unsere Kanzlei GUSKI ∙ SUCH steht für konsequente Interessenvertretung, genaue Aktenkenntnis und strategisches Vorgehen. Wir wissen, dass ein BTM-Vorwurf nicht nur rechtliche, sondern auch persönliche und gesellschaftliche Konsequenzen haben kann. Deshalb setzen wir auf enge Kommunikation mit unseren Mandanten und entwickeln individuelle Verteidigungsstrategien, die auf Ihre spezifische Situation zugeschnitten sind. Mit unserer Expertise, Durchsetzungsstärke und Leidenschaft für die Verteidigung Ihrer Rechte sorgen wir dafür, dass Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten.

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Warum Sie bei BTM-Vorwürfen auf unsere Expertise setzen sollten
Der erste Schritt nach einem BTM-Vorwurf ist entscheidend: Wir sorgen dafür, dass Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht nutzen und keine voreiligen Aussagen machen, die Ihnen später schaden könnten. Polizei und Staatsanwaltschaft üben oft Druck aus – wir stehen Ihnen von Anfang an zur Seite und übernehmen die gesamte Kommunikation mit den Behörden. So vermeiden Sie Fehler, die im Strafverfahren irreparabel sein können.
Ermittlungen im Betäubungsmittelstrafrecht sind komplex und fehleranfällig. Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen oder Vernehmungen erfolgen häufig unter Zeitdruck, was zu formellen und inhaltlichen Fehlern führt. Wir beantragen umgehend Akteneinsicht und prüfen jeden Schritt der Ermittlungsbehörden auf Rechtmäßigkeit. Verfahrensfehler können dazu führen, dass Beweismittel unverwertbar werden oder das Verfahren eingestellt wird.
Selbst bei schwerwiegenden Vorwürfen bestehen oft Möglichkeiten zur Strafmilderung. Dazu gehören Therapie statt Strafe, Aussetzung der Strafe zur Bewährung oder eine Kronzeugenregelung bei Zusammenarbeit mit den Behörden. Wir prüfen alle Optionen und beraten Sie individuell, welche Strategie in Ihrem Fall die besten Erfolgsaussichten bietet. Unser Ziel ist es, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen – sei es durch Strafmilderung, Einstellung oder Freispruch.
Als spezialisierte Strafverteidiger vertreten wir Mandanten bundesweit in allen Phasen des Strafverfahrens – vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zur Revision. Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Erfahrung in BTM-Fällen jeglicher Komplexität und kennt die Vorgehensweisen von Staatsanwaltschaften und Gerichten. Diese Expertise nutzen wir, um Ihre Verteidigung optimal aufzustellen.

In vier Schritten zu Ihrer bestmöglichen Verteidigung

Ihre Anfrage – Sie schildern Ihr Anliegen
Ihr Vorteil: Schnelle Reaktion und erste Einschätzung Ihres Falls innerhalb von 24 Stunden.

Erste Einschätzung und Strategieentwicklung
Ihr Vorteil: Klarheit über Ihre Situation und ein konkreter Plan für die nächsten Schritte.

Akteneinsicht und Kommunikation mit den Behörden
Ihr Vorteil: Professionelle Vertretung ohne Risiko falscher Aussagen oder rechtlicher Fehler.

Verteidigung im Verfahren – Vom Ermittlungsverfahren bis zum Urteil
Ihr Vorteil: Engagierte Vertretung mit klarem Fokus auf Ihre Interessen und Ihre Zukunft.
BTM-Vorwurf? Handeln Sie jetzt – wir verteidigen Ihre Rechte
Zögern Sie nicht – je früher Sie handeln, desto besser stehen Ihre Chancen. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine erste Einschätzung Ihres Falls. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.
Wenn Sie lieber persönlich mit uns sprechen möchten.
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