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Ihr Rechtsanwalt bei Erbschein beantragen

Wir helfen Ihnen bei Antragsstellung Ihres Erbscheins
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Erbschein beantragen – So unterstützen wir Sie als Anwälte für Erbrecht

Sie möchten einen Erbschein beantragen, um Ihre Erbenstellung offiziell nachzuweisen? Als erfahrene Rechtsanwälte für Erbrecht begleiten wir Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren – von der Antragstellung beim Nachlassgericht bis hin zur rechtssicheren Klärung der Erbfolge.

Grundsätzlich können Sie den Erbschein selbst beim zuständigen Nachlassgericht beantragen oder alternativ über einen Notar. Kommt es jedoch zu Unklarheiten oder Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft, ist anwaltliche Unterstützung empfehlenswert.

Vermeiden Sie teure Fehler und sichern Sie sich rechtzeitig fundierte Unterstützung durch eine Kanzlei für Erbrecht – besonders dann, wenn die gesetzliche oder testamentarische Erbfolge nicht eindeutig ist.

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Ist ein Erbschein überhaupt erforderlich? – Wir prüfen das für Sie

Bevor Sie einen Erbschein beantragen, sollte zunächst geklärt werden, ob dieser in Ihrem Fall überhaupt notwendig ist. Der Erbschein dient als offizieller Nachweis der Erbenstellung – insbesondere gegenüber Banken, Behörden oder anderen Vertragspartnern. Doch nicht immer ist er zwingend erforderlich.

Einige Beispiele, bei denen kein Erbschein benötigt wird:

  • Grundbuchberichtigung bei Nachlassimmobilien: 
    • Hier kann statt eines Erbscheins auch eine eröffnete notarielle Verfügung von Todes wegen (z. B. Testament oder Erbvertrag) als Erbnachweis gegenüber dem Grundbuchamt oder Handelsregister ausreichen.
  • Bankgeschäfte: 
    • Banken müssen auch ein handschriftliches Testament anerkennen, sofern daraus die gesetzliche oder testamentarische Erbfolge eindeutig hervorgeht.
  • Vollmachten des Erblassers: 
    • Wenn Sie über eine gültige, über den Tod hinausgehende Vollmacht verfügen, können Sie vielfach auch ohne Erbschein handeln.

Unsere erfahrenen Anwälte für Erbrecht prüfen für Sie, ob in Ihrem Fall ein Erbschein wirklich erforderlich ist – und wenn ja, wie Sie ihn effizient und rechtssicher beantragen.

Zuständiges Nachlassgericht für den Erbschein finden – So gehen Sie richtig vor

Wenn Sie einen Erbschein beantragen möchten, müssen Sie sich an das zuständige Nachlassgericht wenden. Dabei handelt es sich um eine Abteilung des Amtsgerichts, die für Nachlassangelegenheiten zuständig ist. 

  • Zuständig ist nicht das Gericht an Ihrem Wohnort, sondern das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte.
  • Die Erteilung des Erbscheins erfolgt entweder durch den Rechtspfleger (bei gesetzlicher Erbfolge) oder durch den Nachlassrichter (bei testamentarischer Erbfolge).
  • Wie finde ich das richtige Nachlassgericht?
    • In vielen Bundesländern bieten die Justizbehörden inzwischen Online-Portale an, über die Sie das zuständige Amtsgericht schnell finden können. 
    • Auch viele Gemeinden stellen Kontaktdaten und Zuständigkeiten der Gerichte online bereit. 
    • Wenn Sie den Erbschein direkt beim Gericht beantragen möchten, empfiehlt es sich, dort telefonisch einen Termin zu vereinbaren und zu erfragen, welche Unterlagen für die Antragstellung erforderlich sind.

Unsere Anwälte für Erbrecht unterstützen Sie gerne bei der Suche nach dem richtigen Gericht und der Vorbereitung Ihres Antrags – damit Sie keine wichtigen Fristen oder Formvorgaben versäumen. Jetzt unverbindlich beraten lassen – wir finden das zuständige Nachlassgericht für Ihren Erbfall und übernehmen auf Wunsch die komplette Abwicklung.

Der richtige Antragsteller – Alleinerbschein oder gemeinschaftlicher Erbschein?

Grundsätzlich ist jeder Erbe berechtigt, einen Erbschein zu beantragen. 

  • Sollte der Erbe nicht geschäftsfähig sein, kann eine bevollmächtigte Person oder ein gesetzlicher Vertreter den Antrag übernehmen. Besonders wichtig ist die Frage, wer den Antrag stellen darf und welcher Erbschein im konkreten Fall erforderlich ist.
  • Gibt es mehrere Erben – etwa bei einer Erbengemeinschaft – können entweder einzelne oder mehrere Miterben gemeinsam den Antrag stellen. 
  • Je nach Fallkonstellation kommen dabei folgende Varianten in Betracht:
    • Gemeinschaftlicher Erbschein mit Erbquoten: Hier werden alle Erben namentlich mit den jeweiligen Erbanteilen aufgeführt.
    • Gemeinschaftlicher quotenloser Erbschein: Die Erben werden gemeinsam genannt, jedoch ohne Angabe der Erbquoten.
    • Teilerbschein: Wird nur von einem oder mehreren Miterben beantragt und weist nur deren Erbteile aus – insbesondere dann sinnvoll, wenn nicht alle Erben gemeinsam handeln möchten oder können.

Unsere Anwälte für Erbrecht prüfen gemeinsam mit Ihnen, welcher Erbschein für Ihren Fall erforderlich ist, und unterstützen Sie bei der Antragstellung sowie der optimalen rechtlichen Gestaltung. Jetzt Beratungstermin sichern – wir klären, ob ein Alleinerbschein, ein gemeinschaftlicher Erbschein oder ein Teilerbschein für Sie infrage kommt.

Welche Unterlagen werden für den Erbschein benötigt? – Das sollten Sie bereithalten

Wer einen Erbschein beantragen möchte, muss dem Nachlassgericht bestimmte Dokumente vorlegen, um den Erbfall und die eigene Erbenstellung nachzuweisen. 

  • Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, kann je nach Fallkonstellation leicht variieren. 
    • Das zuständige Amtsgericht erteilt hierzu in der Regel telefonische Auskunft. 
    • Wenn Sie ein Notariat mit dem Antrag beauftragen, kann dieses Sie auch bei fehlenden Unterlagen unterstützen – beim Amtsgericht ist der Service häufig eingeschränkter.
  • Zu den typischerweise benötigten Dokumenten zählen:
    • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
    • Sterbeurkunde des Erblassers (vom Standesamt), inklusive Name, letzter Wohnsitz und Todestag
    • Personenstandsurkunden, z. B. Geburts-, Heirats- oder ggf. Sterbeurkunden von Angehörigen
    • Letztwillige Verfügungen wie Testamente, Ehegattentestamente oder Erbverträge
  • Liegt ein Testament oder ein anderer letzter Wille vor, muss dieses zunächst gerichtlich eröffnet werden. 
    • Erst nach der Testamentseröffnung ist eine Beantragung des Erbscheins möglich.

Unsere Anwälte für Erbrecht unterstützen Sie bei der vollständigen Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen und übernehmen auf Wunsch die gesamte Kommunikation mit dem Nachlassgericht. Jetzt Kontakt aufnehmen – wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert beim Zusammenstellen der Erbschein-Unterlagen und klären alle offenen Fragen.

Erbschein beim Nachlassgericht beantragen – Das müssen Sie beachten

Wenn Sie einen Erbschein beim Nachlassgericht beantragen möchten, ist Ihr persönliches Erscheinen in der Regel erforderlich. 

  • Der Grund: 
    • Sie müssen Ihre Angaben zum Erbfall eidesstattlich versichern – in Anwesenheit eines Rechtspflegers, der den Antrag entgegennimmt. 
    • Ist der Erbe nicht geschäftsfähig, kann ein bevollmächtigter Vertreter die Versicherung an Eides statt abgeben.
  • Die Anforderungen an den Antrag sind im § 352 FamFG gesetzlich geregelt. Welche Informationen genau erforderlich sind, hängt davon ab, ob die gesetzliche Erbfolge oder eine Verfügung von Todes wegen (z. B. Testament oder Erbvertrag) vorliegt.
  • Bei gesetzlicher Erbfolge sind folgende Angaben notwendig:
    • Name, Todestag und letzter Wohnsitz des Erblassers
    • Staatsangehörigkeit des Erblassers
    • Verwandtschaftsverhältnis oder Ehe als Grundlage der Erbfolge
    • Angaben zu weiteren Personen, durch die die Erbfolge beeinflusst sein könnte
    • Information, ob Testamente oder Erbverträge existieren
    • Bestehende gerichtliche Auseinandersetzungen über das Erbrecht
    • Erklärung über die Annahme der Erbschaft
    • Angabe des eigenen Erbteils
  • Bei einer Erbfolge aufgrund eines Testaments oder Erbvertrags müssen zusätzlich folgende Angaben gemacht werden:
    • Bezeichnung der Verfügung, auf der die Erbenstellung beruht
    • Angaben zu eventuell weiteren Verfügungen des Erblassers
    • Außerdem verlangt das Nachlassgericht Informationen zum Nachlasswert, um die Gerichtskosten für den Erbschein berechnen zu können.
  • Wenn sich im Nachlass Immobilien befinden, kann beim Erbscheinsantrag direkt auch die Grundbuchberichtigung beantragt werden – der Erbe wird dann anstelle des Verstorbenen ins Grundbuch eingetragen.

Unsere Anwälte für Erbrecht bereiten Ihren Erbscheinsantrag professionell vor, begleiten Sie zum Termin beim Nachlassgericht und sorgen dafür, dass alle rechtlich relevanten Angaben korrekt und vollständig sind. Jetzt unverbindlich beraten lassen – wir übernehmen die Antragstellung beim Nachlassgericht und klären für Sie alle Details zur eidesstattlichen Versicherung, Erbfolge und Grundbuchberichtigung.

Wie werden die Kosten für einen Erbschein berechnet? – So funktioniert die Gebührenberechnung

Die Kosten eines Erbscheins richten sich nach dem Nachlasswert. Je höher der Wert des vererbten Vermögens, desto höher die anfallenden Gebühren für den Erbscheinsantrag. Die rechtliche Grundlage bildet das Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG).

  • Die Berechnung erfolgt nicht prozentual, sondern auf Basis einer Gebührentabelle, in der jedem Nachlasswert ein fester Gebührenbetrag zugeordnet ist. Entscheidend sind dabei in der Regel zwei Gebührentatbestände:
    • 1,0 Gebühr für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
    • 1,0 Gebühr für das Verfahren zur Erteilung des Erbscheins
  • Insgesamt ergibt sich somit meist eine 2,0-Gebühr – zuzüglich ggf. Auslagen und Mehrwertsteuer beim Notar.

Beispiele für die Erbschein-Kosten nach Nachlasswert:

Nachlasswert 1,0 Gebühr 2,0 Gebühr (netto)
1.000 € 19,00 € 38,00 €
100.000 € 273,00 € 546,00 €
200.000 € 435,00 € 870,00 €
500.000 € 935,00 € 1.870,00 €
1.000.000 € 1.735,00 € 3.470,00 €
  • Wichtig: Die Gebühren steigen nicht linear mit dem Nachlasswert. 
    • Werthöhere Nachlässe verursachen im Verhältnis geringere Kosten.
    • Die exakten Werte finden Sie in Tabelle B der Anlage 2 zum GNotKG – oder Sie lassen die Gebühren ganz einfach von uns ermitteln.

Unsere Anwälte für Erbrecht unterstützen Sie bei der genauen Bewertung des Nachlasses, bei der Antragstellung und geben Ihnen eine klare Kostenprognose – damit Sie sicher und informiert handeln können. 

Risiken beim Erbscheinsantrag – Strafrechtliche Folgen, Schadensersatz und Erbunwürdigkeit

Ein Erbscheinsantrag ist mehr als nur ein Formalakt – wer hierbei falsche Angaben macht, letztwillige Verfügungen verschweigt oder gefälschte Testamente einreicht, muss mit erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen und zivilrechtlichen Folgen rechnen. Im schlimmsten Fall droht nicht nur der Verlust der Erbschaft, sondern auch eine Verurteilung und Schadensersatzpflicht.

  • Typische strafrechtliche Risiken beim Erbscheinverfahren:
    • Falsche eidesstattliche Versicherung: Wer beim Antrag bewusst falsche Angaben macht oder wesentliche Informationen verschweigt, riskiert gemäß § 156 StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
    • Urkundenunterdrückung: Wird ein bekanntes Testament vorsätzlich nicht beim Nachlassgericht abgeliefert, liegt ein Verstoß gegen die Ablieferungspflicht vor – das kann als Urkundenunterdrückung strafbar sein (§ 274 StGB).
    • Mittelbare Falschbeurkundung: Wer mit einem unwirksamen Testament versucht, einen unberechtigten Erbschein zu erlangen, begeht eine strafbare Handlung nach § 271 StGB.
    • Betrug im Erbverfahren: Erbschleicherei durch gezielte Täuschung oder manipulierte Urkunden kann den Tatbestand des Betrugs erfüllen – zulasten der rechtmäßigen Erben.
  • Zivilrechtliche Konsequenzen:
    • Wer durch solche Handlungen einen Vermögensschaden bei den rechtmäßigen Erben verursacht, ist diesen zum Schadensersatz verpflichtet.
    • Außerdem gilt: Wer sich durch Täuschung, Fälschung oder Verschweigen einer letztwilligen Verfügung einen Erbschein erschleicht, riskiert, erbunwürdig im Sinne von § 2339 BGB zu werden – die Erbschaft kann dann vollständig angefochten werden.

Unsere Anwälte für Erbrecht klären Sie über die rechtlichen Risiken eines Erbscheinsantrags auf und begleiten Sie sicher und rechtlich einwandfrei durch das gesamte Verfahren – auch bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten oder Erbschleicherei. Jetzt rechtliche Beratung sichern – wir schützen Ihre Erbrechte und prüfen, ob im Erbscheinsverfahren straf- oder zivilrechtliche Schritte notwendig sind.

Sie benötigen anwaltliche Hilfe bei der Beantragung Ihres Erbscheins?
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Erbschein beantragen – mit anwaltlicher Unterstützung sicher ans Ziel

Der Erbschein ist oft unerlässlich, um sich gegenüber Banken, Behörden oder im Grundbuchverfahren als rechtmäßiger Erbe auszuweisen. Unsere erfahrenen Anwälte für Erbrecht begleiten Sie bei der Beantragung des Erbscheins – kompetent, effizient und rechtssicher.

Ein rechtssicherer Erbscheinsantrag erfordert präzise Angaben zur Erbfolge, zur Erbschaft und zu etwaigen testamentarischen Verfügungen. Auch eine eidesstattliche Versicherung ist in der Regel notwendig und kann bei Fehlern strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Unsere Leistungen rund um den Erbscheinsantrag:

  • Prüfung, ob ein Erbschein überhaupt erforderlich ist
    Ermittlung des zuständigen Nachlassgerichts
  • Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen (Testamente, Urkunden, Vollmachten etc.)
  • Rechtssichere Vorbereitung der eidesstattlichen Versicherung
  • Begleitung zum Gerichtstermin oder Beauftragung über Notariat
  • Beratung zur Grundbuchberichtigung, wenn Immobilien zum Nachlass gehören
  • Bundesweite Vertretung durch unsere Anwälte für Erbrecht
  • Unterstützung im streitigen Erbscheinsverfahren gegen andere potenzielle Erben
  • Klärung, welcher Nachweis im Einzelfall erforderlich ist (Testament, Erbvertrag, gesetzliche Erbfolge)

Unsere Anwälte für Erbrecht vertreten Erben bundesweit – ob im einfachen Antragsverfahren oder bei komplexen Auseinandersetzungen über die Erbfolge oder die Gültigkeit von Testamenten. Lassen Sie sich jetzt beraten – wir unterstützen Sie bei jedem Schritt rund um den Erbscheinsantrag und setzen Ihre Erbenrechte durch, notfalls auch im Streitfall.

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