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Ihr Rechtsanwalt bei Pflichtteilsansprüchen

Wir helfen Ihnen bei der Abwicklung von Pflichtteilsansprüchen
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Pflichtteilsansprüche korrekt regeln – So geht’s!

Planen Sie aktuell Ihren Nachlass und müssen viele Pflichtteilsberechtigte berücksichtigt werden? Oder befinden Sie sich bereits mitten in einem Familienkonflikt, weil Ihnen ein Erbe den Ihnen zustehenden Anspruch verweigert? Auch wenn jemand durch ein Testament oder einen Erbvertrag enterbt wird, hat dieser dennoch Anspruch auf einen finanziellen Anteil am Erbe. In vielen Fällen ist die Rechtslage klar, jedoch verweigern andere Erben oft die Auszahlung des Pflichtteils. In solchen Situationen ist die Unterstützung eines spezialisierten Erbrechtsanwalts ratsam, um Ihre Ansprüche zu wahren. Selbst wenn sich alle Beteiligten einig sind, kann ein Anwalt Ihnen bei der exakten Berechnung des Pflichtteils basierend auf dem Nachlasswert und der Erbquote helfen. Eine rechtliche Beratung lohnt sich zudem schon während der Nachlassplanung, besonders wenn mehrere Kinder, Enkel oder Immobilien im Spiel sind. Auf diese Weise verhindern Sie Streitigkeiten und sichern Ihr Erbe für die Erben und nicht für das Gericht.

Erfahren Sie hier mehr über die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs, wer dazu berechtigt ist und wann ein Verzicht sinnvoll sein könnte.

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Wer ist Pflichtteilsberechtigt?

Der Kreis der Pflichtteilsberechtigten ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) genau geregelt. Zu den Berechtigten zählen:

  • Kinder des Erblassers, einschließlich nichtehelicher und adoptierter Kinder (nicht jedoch Stief- oder Ziehkinder).
  • Enkelkinder, die in das Erbe eintreten, wenn das Elternteil (also das Kind des Erblassers) vorverstorben ist.
  • Die Eltern des Erblassers, sofern dieser kinderlos verstorben ist.
  • Ehepartner sowie Partner in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft.

Nicht zu den Pflichtteilsberechtigten gehören:

  • Geschwister sowie entferntere Verwandte wie Onkel, Tanten, Nichten und Neffen. Sie können zwar ein gesetzliches Erbrecht haben, sind jedoch nicht pflichtteilsberechtigt.

Wie wird der Pflichtteilsanspruch berechnet?

Die Höhe des Pflichtteils basiert auf der sogenannten Pflichtteilsquote, die die Hälfte der gesetzlichen Erbquote entspricht – also des Anteils, den der Pflichtteilsberechtigte ohne den Pflichtteilsanspruch erhalten hätte. Dabei wird zwischen zwei verschiedenen Ansprüchen unterschieden: dem ordentlichen Pflichtteilsanspruch und dem Pflichtteilsergänzungsanspruch.

Ordentlicher Pflichtteilsanspruch
Dieser Anspruch bemisst sich nach dem Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls.

Pflichtteilsergänzungsanspruch
Dieser Anspruch kommt zum Tragen, wenn der Pflichtteilsanspruch durch Schenkungen des Erblassers vor dessen Tod reduziert wurde. Er soll die Minderung des Pflichtteils aufgrund solcher Schenkungen ausgleichen. Dabei werden Schenkungen berücksichtigt, die in den letzten 10 Jahren vor dem Erbfall gemacht wurden. Die Höhe des Anspruchs ist abhängig davon, wie lange die Schenkung zurückliegt.

Pflichtteil auszahlen lassen

Die Auszahlung des Pflichtteils erfolgt erst nach dem Tod des Erblassers. Als Pflichtteilsberechtigter müssen Sie den Anspruch bei den Erben geltend machen.

Wichtiger Hinweis: Verjährungsfrist von 3 Jahren!
Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch auf den Pflichtteil entstanden ist und Sie vom Erbfall Kenntnis erlangt haben.

Es ist Ihre Aufgabe, den Pflichtteilsanspruch zu berechnen. Hierfür müssen Sie den gesamten Wert des Nachlasses ermitteln. Im Nachlassverzeichnis sollten sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aufgeführt sein.

Wann ein Verzicht auf den Pflichtteil sinnvoll ist

Wenn absehbar ist, dass es bei der Auszahlung des Pflichtteils zu Konflikten kommen könnte, haben Pflichtteilsberechtigte die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten des Erblassers einen Verzicht auf den Pflichtteil zu vereinbaren.

Ein Beispiel: Ein Ehepartner müsste das gemeinsame Haus verkaufen, um den Pflichtteil auszuzahlen. Je nach familiärer Situation kann ein solcher Verzicht mit einer Gegenleistung verbunden werden, die als Ausgleich dient.

Wichtig ist, dass der Pflichtteilsverzicht notariell beurkundet werden muss, um wirksam zu sein. Der Verzicht kann jedoch nur zu Lebzeiten des Erblassers erklärt werden – nach dessen Tod ist ein solcher Verzicht nicht mehr möglich.

Ein Erbe verweigert die Auszahlung – Diese Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung!

Wenn ein Erbe aus finanziellen Gründen den Pflichtteil nicht auszahlen kann, wird in der Regel eine Stundung gewährt. Sollte der Erbe die Auszahlung jedoch grundsätzlich verweigern, haben Sie die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten.

Ein Fachanwalt für Erbrecht kann den Erben zunächst mit einer Mahnung zur Zahlung auffordern. Alternativ können Sie Ihren Anspruch auch direkt vor Gericht geltend machen, um die Auszahlung des Pflichtteils durchzusetzen.

Sie benötigen anwaltliche Hilfe bei Pflichtteilsansprüchen?
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Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihres Pflichtteilsanspruchs

In vielen Familien gibt es Situationen, in denen nicht alle Pflichtteilsberechtigten den Anteil erhalten, der ihnen gesetzlich zusteht. Als spezialisierte Erbrechtsanwälte stehen wir Ihnen zur Seite, bevor es zu Konflikten kommt. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung und Prüfung des Nachlassverzeichnisses und unterstützen Sie bei der Berechnung des Pflichtteils. Sollte sich ein Erbe weigern, den Pflichtteil auszuzahlen, vertreten wir Sie auch vor Gericht und sichern Ihren Anspruch mit rechtssicheren Beweisen.

Darüber hinaus beraten wir Sie gerne bei der Planung Ihres Nachlasses. Besonders, wenn viele Pflichtteilsberechtigte oder unteilbare Vermögenswerte berücksichtigt werden müssen, ist eine sorgfältige Nachlassregelung von großer Bedeutung.

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