Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs gehört zu den schwersten, die das Strafrecht kennt, und ist für Beschuldigte äußerst belastend. Besteht zwischen den Beteiligten ein Erziehungs-, Betreuungs- oder Ausbildungsverhältnis, steht der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen nach § 174 Strafgesetzbuch (StGB) im Raum.
In diesen Verfahren steht häufig Aussage gegen Aussage. Umso wichtiger ist es, früh einen Anwalt für Strafrecht und Sexualstrafrecht einzuschalten. Wir sichern Beweise, nehmen Akteneinsicht und verteidigen Sie gegen den Vorwurf. Denn schon das Ermittlungsverfahren kann Beruf, Familie und Ansehen schwer beschädigen, eine Verurteilung erst recht.
Auf dieser Seite erfahren Sie, wer als Schutzbefohlener gilt, welche Voraussetzungen § 174 StGB hat und welche Strafen drohen.


