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Erfahrene Strafverteidiger in Pforzheim bei Vorwürfen wegen Kinder- und Jugendpornografie

Vorwürfe im Zusammenhang mit Kinder- und Jugendpornografie zählen zu den schwersten strafrechtlichen Anschuldigungen in Deutschland. Die rechtlichen Konsequenzen reichen von empfindlichen Geldstrafen bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Gleichzeitig drohen massive gesellschaftliche und berufliche Folgen, die oft bereits vor Abschluss eines Verfahrens eintreten.

Als erfahrene Strafverteidiger in Pforzheim begleiten wir Beschuldigte durch alle Phasen des Ermittlungs- und Strafverfahrens. Unser Büro in Pforzheim ermöglicht es uns, Sie schnell und persönlich zu beraten.

Rechtliche Grundlagen: Was fällt unter Kinder- und Jugendpornografie?

Gesetzliche Definitionen nach StGB
Der Besitz, die Verbreitung und Herstellung von kinder- und jugendpornografischen Inhalten ist in Deutschland streng verboten und wird in §§ 184b, 184c StGB geregelt.

§ 184b StGB – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte: Kinderpornografie umfasst Darstellungen sexueller Handlungen von, an oder vor Personen unter 14 Jahren. Bereits der Besitz solcher Inhalte ist strafbar und wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren geahndet. Die Verbreitung kann mit bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.

§ 184c StGB – Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte: Jugendpornografie betrifft Darstellungen von Personen zwischen 14 und 18 Jahren. Der Strafrahmen liegt hier bei Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe für Besitz, bei Verbreitung bis zu fünf Jahren.

Wichtige Unterscheidung: Das Gesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Tathandlungen: Besitz, Erwerb, Verbreitung, Herstellung und öffentliche Zugänglichmachung. Jede dieser Handlungen wird unterschiedlich geahndet, wobei die Verbreitung und Herstellung deutlich schwerer bestraft werden als der bloße Besitz.

Hausdurchsuchung und Beschlagnahme digitaler Geräte

In den meisten Fällen beginnt das Verfahren mit einer Hausdurchsuchung. Polizei und Staatsanwaltschaft erscheinen mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss und beschlagnahmen Computer, Smartphones, Tablets, Festplatten, USB-Sticks und andere Datenträger.

Ihre Rechte bei einer Durchsuchung:

  • Sie haben das Recht, die Durchsuchung zu dulden, müssen aber keine Angaben zur Sache machen
  • Sie dürfen einen Rechtsbeistand hinzuziehen
  • Der Durchsuchungsbeschluss muss Ihnen vorgelegt werden
  • Sie können Zeugen benennen, die bei der Durchsuchung anwesend sein sollen

Nach der Beschlagnahme werden die Datenträger forensisch untersucht. IT-Spezialisten der Ermittlungsbehörden durchsuchen alle gespeicherten Dateien nach belastenden Inhalten. Dieser Prozess kann mehrere Monate dauern.

Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung

Nach Abschluss der digitalen Forensik erhalten Beschuldigte häufig eine Vorladung zur polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Vernehmung. Hier werden Ihnen die Vorwürfe konkret dargelegt.

Wichtig zu wissen:

  • Sie müssen einer Vorladung als Beschuldigter nicht nachkommen
  • Sie haben das Recht zu schweigen und sollten von diesem Gebrauch machen
  • Aussagen ohne anwaltlichen Beistand können erhebliche negative Folgen haben
  • Wir empfehlen, erst nach Akteneinsicht und gemeinsamer Strategieentwicklung Stellung zu nehmen

Anklageerhebung und Hauptverhandlung

Wenn die Staatsanwaltschaft ausreichende Beweise sieht, erhebt sie Anklage vor dem zuständigen Gericht. Je nach Schwere des Vorwurfs ist dies das Amtsgericht oder die Strafkammer des Landgerichts.

In der Hauptverhandlung werden die Beweise präsentiert, Zeugen gehört und Sachverständige angehört. Als Ihre Verteidiger sorgen wir dafür, dass alle Beweismittel kritisch hinterfragt werden und technische Ungereimtheiten aufgedeckt werden.

Durchsuchung oder Vorladung erhalten?

Kontaktieren Sie uns sofort – wir sind für Sie da.

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Unbeabsichtigte Downloads und technische Fehler

Nicht jeder Beschuldigte hat bewusst illegale Inhalte heruntergeladen. Technische Fehler und automatische Prozesse können zu problematischen Dateien auf dem Gerät führen:

Automatische Downloads

Messaging-Dienste wie WhatsApp, Telegram oder andere Apps können Dateien automatisch im Hintergrund speichern, ohne dass der Nutzer dies bemerkt. Auch E-Mail-Anhänge können automatisch heruntergeladen werden.

Cache-Dateien

Browser speichern besuchte Webseiten temporär im Cache. Wenn eine Webseite illegale Inhalte enthält, können diese Dateien auf dem Gerät landen, ohne dass der Nutzer dies wollte oder bemerkte.

Filesharing und Peer-to-Peer-Netzwerke

Bei der Nutzung von Filesharing-Programmen können ungewollt Dateien heruntergeladen werden, deren Inhalt nicht sofort erkennbar ist. Auch die automatische Freigabe von Download-Ordnern kann zur Verbreitung führen, ohne dass dies beabsichtigt war.

Cloud-Dienste und synchronisierte Geräte

Wenn mehrere Geräte über Cloud-Dienste synchronisiert sind, können Dateien von einem Gerät auf andere übertragen werden, ohne dass der Besitzer aller Geräte dies kontrolliert.

Zugriff durch Dritte

In vielen Haushalten und Arbeitsumgebungen haben mehrere Personen Zugriff auf dieselben Geräte oder Netzwerke:

  • Familienmitglieder nutzen gemeinsame Computer
  • WLANs sind nicht ausreichend gesichert und werden von Nachbarn mitbenutzt
  • Arbeitsrechner werden von mehreren Kollegen verwendet
  • Geräte wurden gebraucht gekauft und enthielten bereits problematische Dateien

In solchen Fällen ist die Täterschaft oft nicht eindeutig feststellbar. Wir arbeiten daran, nachzuweisen, dass Sie nicht der Verursacher der belastenden Dateien sind.

Malware und Hackerangriffe

Schadsoftware kann Computer infizieren und unbemerkt Dateien herunterladen. Auch Hackerangriffe, bei denen Dritte Fernzugriff auf Ihr Gerät erlangen, sind möglich. In solchen Fällen sind IT-Sachverständige erforderlich, um die Herkunft der Dateien zu klären.

Wie wir Ihre Verteidigung aufbauen: Aktenanalyse und Beweisführung

Der erste Schritt jeder erfolgreichen Verteidigung ist die vollständige Einsicht in die Ermittlungsakten. Wir beantragen sämtliche Unterlagen, einschließlich:

  • Durchsuchungsbeschluss und Beschlagnahmeprotokolle
  • Forensische Gutachten zu den beschlagnahmten Datenträgern
  • Liste aller gefundenen Dateien mit Zeitstempeln
  • Protokolle über Zugriffe und Aktivitäten
  • Technische Berichte über Netzwerkverbindungen

Wir prüfen jedes Detail kritisch: Wurden Verfahrensfehler gemacht? Sind die Zeitstempel plausibel? Gibt es Hinweise auf automatische Downloads oder Drittnutzung?

Technische Expertise und Hinzuziehung von Sachverständigen

Digitale Beweismittel sind komplex. Wir arbeiten bei Bedarf mit unabhängigen IT-Sachverständigen zusammen, die folgende Fragen klären:

  • Wie sind die Dateien auf das Gerät gelangt?
  • Wann wurden sie heruntergeladen oder erstellt?
  • Gibt es Hinweise auf automatische Downloads?
  • Wurde das Gerät von mehreren Personen genutzt?
  • Gibt es Spuren von Malware oder Fremdnutzung?
  • Wurden die Dateien aktiv aufgerufen oder lagen sie nur im Speicher?

Diese Fragen können entscheidend sein für den Ausgang des Verfahrens.

Prüfung der Rechtswidrigkeit der Durchsuchung

Nicht jede Durchsuchung ist rechtmäßig. Wir prüfen:

  • War der Durchsuchungsbeschluss hinreichend begründet?
  • Lagen ausreichende Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht vor?
  • Wurden die Grenzen der Durchsuchung eingehalten?
  • Wurden Ihre Rechte gewahrt?

Wenn die Durchsuchung rechtswidrig war, können die erlangten Beweise unter Umständen nicht verwertet werden. Das kann zu einer Einstellung des Verfahrens führen.

Verfahrenseinstellung im Ermittlungsverfahren

Unser Ziel ist es, das Verfahren bereits im Ermittlungsstadium zu beenden. Dies kann erreicht werden durch:

  • Nachweis fehlender Tatbestandsmerkmale
  • Aufzeigen technischer Fehler oder alternativer Erklärungen
  • Darlegung geringer Schuld bei unbewusstem Besitz
  • Verfahrensfehler der Ermittlungsbehörden

Eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO bedeutet, dass keine Anklage erhoben wird. Dies ist das bestmögliche Ergebnis.

Verteidigung in der Hauptverhandlung

Sollte es zur Anklage kommen, vertreten wir Sie in der Hauptverhandlung. Wir hinterfragen die Beweisführung der Staatsanwaltschaft, benennen eigene Sachverständige und setzen uns für die mildeste mögliche Sanktion ein.

Auch wenn eine Verurteilung nicht vermeidbar ist, können wir durch geschickte Verhandlungsführung oft erreichen, dass:

  • Die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird
  • Eine Geldstrafe statt Freiheitsstrafe verhängt wird
  • Mildernde Umstände berücksichtigt werden
  • Die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird

Mögliche Strafen und Rechtsfolgen

Strafrahmen nach StGB

Die Strafen sind abhängig von der konkreten Tathandlung:

Besitz kinderpornografischer Inhalte (§ 184b Abs. 4 StGB)
Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren
Verbreitung kinderpornografischer Inhalte (§ 184b Abs. 1 StGB)
Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu 15 Jahren
Besitz jugendpornografischer Inhalte (§ 184c Abs. 3 StGB)
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
Verbreitung jugendpornografischer Inhalte (§ 184c Abs. 1 StGB)
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

Nebenwirkungen einer Verurteilung

Neben der strafrechtlichen Sanktion drohen weitere gravierende Folgen:

Eintrag im Führungszeugnis
Eine Verurteilung wird im Führungszeugnis eingetragen und kann berufliche Konsequenzen haben, insbesondere in Berufen mit Kindern oder im öffentlichen Dienst.
Berufsverbot
In bestimmten Berufen kann ein Berufsverbot ausgesprochen werden, insbesondere wenn die Tätigkeit mit Kindern oder Jugendlichen zu tun hat.
Gesellschaftliche Stigmatisierung
Die soziale Ächtung beginnt oft bereits mit Bekanntwerden der Vorwürfe, unabhängig vom Verfahrensausgang.
Kontaktverbot zu eigenen Kindern
In Familienrechtsverfahren können Vorwürfe oder Verurteilungen zu Einschränkungen des Umgangsrechts führen.

Sie stehen nicht allein da

Erfahrene Strafverteidiger an Ihrer Seite. Schildern Sie uns vertraulich Ihre Situation.

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Ihre Rechte als Beschuldigter

Recht auf Verteidigung

Sie haben das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf anwaltliche Verteidigung. In schweren Fällen wird Ihnen ein Pflichtverteidiger beigeordnet, Sie können aber jederzeit einen Wahlverteidiger Ihres Vertrauens beauftragen.

Aussageverweigerungsrecht

Sie müssen sich nicht selbst belasten. Das Recht zu schweigen gilt in allen Phasen des Verfahrens – bei Durchsuchungen, Vernehmungen und in der Hauptverhandlung.

Akteneinsichtsrecht

Ihr Verteidiger hat das Recht, vollständige Einsicht in die Ermittlungsakten zu nehmen. Dies ist entscheidend für eine wirksame Verteidigung.

Recht auf ein fair es Verfahren

Sie haben Anspruch auf ein rechtsstaatliches Verfahren mit unabhängigen Richtern, Waffengleichheit und der Möglichkeit, sich zu allen Vorwürfen zu äußern.

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Warum Sie jetzt handeln müssen: Ihre Verteidigung beginnt sofort

Der Ausgang wird früh entschieden

Viele Weichen werden bereits im Ermittlungsverfahren gestellt. Falsche Aussagen, verpasste Fristen oder übersehene Verfahrensfehler können später nicht mehr korrigiert werden. Als Ihre Strafverteidiger in Pforzheim stehen wir Ihnen ab dem ersten Moment zur Verfügung – auch kurzfristig und außerhalb der Geschäftszeiten

Technische Komplexität erfordert Expertise

Die Bewertung digitaler Beweismittel erfordert technisches und juristisches Fachwissen. Fehler in der Beweiserhebung können nur erkannt werden, wenn sie fachkundig geprüft werden.

Schutz vor Selbstbelastung

Ohne anwaltlichen Beistand neigen Beschuldigte dazu, sich in Rechtfertigungsversuchen zu verstricken und sich ungewollt selbst zu belasten. Wir schützen Sie davor.

Schutz Ihrer Privatsphäre und Reputation

Je früher wir eingeschaltet werden, desto besser können wir Ihre Interessen schützen und eine unnötige Eskalation verhindern.

Über uns – Ihre Strafverteidiger in Pforzheim

Die Kanzlei GUSKI ∙ SUCH ist spezialisiert auf Strafverteidigung und vertritt Mandanten bundesweit in allen Bereichen des Strafrechts. Mit unserem Standort in Pforzheim sind wir direkt vor Ort für Sie da. Unsere Rechtsanwälte verfügen über langjährige Erfahrung in komplexen Strafverfahren und haben bereits zahlreiche Mandanten in sensiblen Fällen erfolgreich vertreten.

Wir arbeiten bei Bedarf mit IT-Sachverständigen, Aussagepsychologen und anderen Experten zusammen, um Ihre Verteidigung auf ein solides fachliches Fundament zu stellen. Diskretion, Engagement und juristische Präzision sind die Grundpfeiler unserer Arbeit.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was sollte ich tun, wenn die Polizei bei mir eine Durchsuchung durchführt?

Bleiben Sie ruhig und kooperativ, aber machen Sie keine Aussagen zur Sache. Fordern Sie sofort anwaltlichen Beistand an. Wir sind auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten erreichbar und können Sie unmittelbar beraten.

Muss ich zur Polizei gehen, wenn ich eine Vorladung erhalte?

Einer Vorladung als Beschuldigter müssen Sie nicht nachkommen. Sie haben das Recht zu schweigen. Kontaktieren Sie uns, bevor Sie reagieren. Wir prüfen die Vorladung und beraten Sie, wie Sie vorgehen sollten.

Kann ein Verfahren eingestellt werden?

Ja, wenn die Beweislage unzureichend ist, technische Zweifel bestehen oder Verfahrensfehler vorliegen, kann das Verfahren eingestellt werden. Wir setzen alles daran, bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung zu erreichen.

Was bedeutet es, wenn Dateien nur im Cache lagen?

Cache-Dateien sind temporäre Speicherungen, die der Browser automatisch anlegt. Der bloße Besitz von Cache-Dateien kann unter Umständen nicht als bewusster Besitz gewertet werden. Wir prüfen, ob Sie überhaupt Kenntnis von diesen Dateien hatten.

Wie lange dauert ein solches Verfahren?

Die Dauer variiert stark. Einfache Fälle können innerhalb von sechs bis zwölf Monaten abgeschlossen werden, komplexe Verfahren können mehrere Jahre dauern. Wir halten Sie stets über den Stand informiert.

Welche Strafen drohen bei Verurteilung?

Die Strafrahmen sind abhängig vom konkreten Tatvorwurf. Bei Kinderpornografie drohen mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe, bei Jugendpornografie Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Wir arbeiten daran, das mildeste mögliche Ergebnis für Sie zu erzielen, etwa durch Strafaussetzung zur Bewährung.

Können Beweisstücke vom Gericht ausgeschlossen werden?

Ja, wenn die Durchsuchung oder Beschlagnahme rechtswidrig war, können die erlangten Beweise unter Umständen nicht verwertet werden. Wir prüfen dies sorgfältig.

Wie kann ich Sie erreichen?

Sie erreichen uns telefonisch unter den unten angegebenen Nummern, per E-Mail an info@guski-such.de oder über unser Kontaktformular. Wir melden uns umgehend zurück und vereinbaren einen Termin für eine vertrauliche Besprechung.

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Wenn Sie mit Vorwürfen im Bereich Kinder- oder Jugendpornografie konfrontiert sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Als erfahrene Strafverteidiger in Pforzheim sind wir schnell persönlich für Sie erreichbar. Je früher wir eingeschaltet werden, desto besser können wir Ihre Verteidigung aufbauen.


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