Ihnen wird eine Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung vorgeworfen? Als Rechtsanwälte im Bereich des Sexualstrafrechts stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite.
Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung sind nach dem Strafgesetzbuch (StGB) mit Freiheitsstrafe bedroht und dienen dem Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. Neben den rechtlichen Folgen haben solche Vorwürfe auch tiefgreifende persönliche Auswirkungen. Aus diesem Grund ist die Beratung und Vertretung durch einen erfahrenen Strafverteidiger von großer Bedeutung. Häufig sind Zeugenaussagen widersprüchlich oder es gibt nur wenige Beweise.
Mit einem kompetenten Rechtsanwalt für Strafrecht werden Sie sowohl in den Ermittlungen als auch vor Gericht optimal vertreten. Nutzen Sie die Möglichkeit einer unverbindlichen und vorurteilsfreien Beratung!